3.1 Sustainable Development Goals

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss 2015 die Agenda 2030: Sie umfasst 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals (SDGs) mit entsprechenden Aktionsfeldern, die eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft sichern sollen. Aufbauend auf den drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales sollen sie das Fundament einer friedlichen, gerechten und inklusiven Welt bilden. 169 Unterziele thematisieren vielfältige Herausforderungen wie etwa Armut, Chancenungleichheit und Umweltzerstörung.

Österreich bekannte sich durch einen Ministerratsbeschluss im Jahr 2016 zur Implementierung der Agenda 2030. Das Regierungsprogramm 2020–2024 bekräftigte dieses Bekenntnis und die Einarbeitung der nachhaltigen Entwicklungsziele in relevante Strategien und Programme des Bundes. Der strategische Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich ist das „Mainstreaming“: Die österreichische Politik und Verwaltung integriert Nachhaltigkeitsziele strategisch in all ihre Aktivitäten.

Am 15. Juli 2020 legte Österreich erstmals einen Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele/SDGs (FNU) im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) vor. Der Umsetzungsbericht (BKA, 2020b) bildet eine gesamtstaatliche Bestandsaufnahme und umfasst Maßnahmen, Erfolge und Initiativen zur Umsetzung der Agenda 2030 sowie weiterhin bestehende Herausforderungen. Daran schließt der Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Österreich 2020–2022 (BKA, BMEIA, BMAW, BMBWF, BMF, BMI, BMJ, BMKÖS, BMK, BMLV, BML, BMSGPK, Nachhaltigkeitskoordinator:innen aller Bundesländer, Städte- und Gemeindebund, Statistik Austria, 2023) mit Umsetzungsbeispielen und Leuchtturmprojekten für diesen Zeitraum an. Das BMBWF hat einen SDG-4- Umsetzungsbericht (BMBWF, 2023c) verfasst, der die Steuerungsinstrumente, Initiativen, Projekte und Netzwerke zur Verankerung und Umsetzung der unter SDG 4 zusammengefassten Ziele beschreibt. 

Ein Indikatorenbericht basierend auf dem nationalen SDG-Indikatorenset bildet den Fortschritt in Bezug auf die Agenda 2030 ab; er wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die erfassten Daten fließen in das Weltbank-Ranking des „Statistical Performance Index“ ein, in dem Österreich den dritten Platz belegt. Im „Sustainable Development Report“ der UN war Österreich 2023 erneut auf dem fünften Platz gereiht (Sustainable Development Report, 2023). Insbesondere bei der Quote an tertiären Bildungsabschlüssen zeigt sich ein signifikanter Anstieg (vgl. Abschnitt 8.1.3). Die aktuelle Umsetzung der SDGs in Österreich ist u. a. auf Resilienz gegenüber multiplen Krisen wie Kriegen, Pandemien, Klimakrise und Teuerung ausgerichtet.

SDG 4 „Hochwertige Bildung“

Bildung ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Agenda 2030. Das Nachhaltigkeitsziel „Hochwertige Bildung“ (SDG 4) zielt darauf ab, eine „inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung zu gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle zu fördern“. 

Folgende Unterziele sind speziell für den Hochschulsektor relevant:

  • 4.3.: Bis 2030 allen Frauen und Männern einen gleichberechtigten und bezahlbaren Zugang zu hochwertiger beruflicher und akademischer Bildung ermöglichen. 
  • 4.5.: Bis 2030 Benachteiligungen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit auf allen Bildungsstufen beseitigen und allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsstufen sichern, einschließlich Menschen mit Behinderung, indigenen Völkern und benachteiligten Kindern. 
  • 4.7.: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die für nachhaltige Entwicklung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung, für nachhaltige Lebensweise, für Menschenrechte, für Gleichberechtigung der Geschlechter, durch Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltfreiheit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und durch den Beitrag der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung. 
  • 4.a: Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten. 

Gleichstellung und Diversitätsmanagement (GS/DM) sind als Querschnittsmaterien zur Erreichung der Unterziele 4.3, 4.5 und 4.a nötig; sie betreffen auch SDG 5 „Geschlechtergleichstellung“ (s. Abschnitt 9; Geschlechterrepräsentanz s. Abschnitt 9.2).

Mit Unterziel 4.7 liegt ein zentraler Fokusbereich zur Agenda 2030 im Handlungsraum von Universitäten. Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) befähigt Menschen zu zukunftsfähigem und verantwortungsbewusstem Denken und Handeln, indem es Wissen, Kompetenzen, Werte und Einstellungen für eine nachhaltige Entwicklung vermittelt. BNE fördert die Entwicklung kognitiver und nicht-kognitiver Kompetenzen wie kritisches Denken, Kooperationsfähigkeit, Problemlösungskompetenz, Resilienz, Kreativität und den Umgang mit Komplexität und Risiken. 

Die „United Nations Decade of Education for Sustainable Development“ (ESD) von 2005–2014 und das UN-Weltaktionsprogramm BNE (2015–2019) stießen eine breite Auseinandersetzung mit Bildung für nachhaltige Entwicklung an. Das UNESCO-Programm BNE 2030 führt sie mit dem Anspruch fort, dass Bildung ihren Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leistet. Eine Roadmap (UNESCO, 2021a) der UNESCO schlägt einen Rahmen für die Unterstützung bei der Umsetzung der Agenda 2030 in konkrete Maßnahmen vor; sie identifiziert fünf prioritäre Handlungsfelder

  • Politische Unterstützung;
  • ganzheitliche Transformation von Lehr- und Lernumgebungen;
  • Kompetenzentwicklung von Lehrenden;
  • Stärkung und Mobilisierung der Jugend;
  • Förderung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene.

Alle UNESCO-Mitgliedsstaaten starteten 2021 mit der Berliner Erklärung zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (UNESCO, 2021b) das Programm BNE 2030. Auf EU-Ebene gab es eine Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung (Rat der Europäischen Union, 2022), die in den Green Deal eingebettet ist und eine Grundlage zur Umsetzung von BNE-Maßnahmen bietet. 


Abbildung 3.1-1: Die 17 Ziele für Nachhaltigkeit und ihr Umsetzungspotential durch BNE 2030 

Quelle: übernommen aus der UNESCO Roadmap für BNE

Im Sinne des von UNESCO und EU vorgeschlagenen gesamtinstitutionellen Ansatzes („Whole Institution Approach“) in der BNE sollen Universitäten auf allen Ebenen grundlegende Nachhaltigkeitsaspekte umsetzen.