Für die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Universitäten stehen dem BMBWF im wesentlichen folgende drei Instrumente zur Verfügung – gereiht nach Planungshorizont:
Rechnungsabschlussanalyse
Im Zentrum der jährlichen Rechnungsabschlussanalyse des BMBWF steht die vergleichende Beobachtung der Entwicklung ausgesuchter Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie zur Liquiditätssituation der Universitäten.
Anhand von Bilanzdaten – berechnet über alle Universitäten mit Ausnahme der UWK – zeigt die Detailanalyse für die LV-Periode 2019–2021 einen Anstieg der Bilanzsumme um rund 19 %; das Anlagevermögen nahm ebenfalls um rund 25 % zu. Positiv haben sich in den drei Jahren auch die sogenannten „Eigenmittel“ (= Eigenkapital zuzüglich Rücklagen und Investitionskostenzuschüsse) entwickelt: Über alle 21 Universitäten berechnet betrugen sie am Ende der LV-Periode in Summe ca. € 1,5 Mrd. Daraus resultiert auch eine stabile Eigenmittelquote (Eigenmittel in Relation zur Bilanzsumme) von rund 41 %, welche somit eine gewisse Reserve für schwierigere Zeiten darstellt. Demgegenüber ist aber auch ein wesentlicher Anteil des Fremdkapitals, des sogenannten „Sozialkapitals“ (= entspricht den langfristigen Rückstellungen für Personalverpflichtungen) weiter angestiegen und beträgt am Ende der Periode rund € 318 Mio.
In der Gewinn- und Verlustrechnung betrugen in dieser LV-Periode die Erlöse aus den Globalbudgetbeiträgen rund € 3,7 Mrd. (2021). Trotz dieses hohen Betrages zeigt die Ergebnisentwicklung, dargestellt anhand des Ergebnisses der gewöhnlichen Universitätstätigkeit (EGU – Summe aus Betriebsergebnis und Finanzergebnis), in den Jahren 2019 und 2020 einen Rückgang des positiven Ergebnisses. Erst im Jahr 2021 gab es mit rund € 81 Mio. über alle 21 Universitäten zusammengerechnet wieder einen größeren Überschuss. Damit konnte über die gesamte LV-Periode kumuliert ein Überschuss von rund € 112 Mio. erreicht werden.
Die frei verfügbaren Finanzmittel (Cashflow) sind über die gesamte Periode betrachtet auf insgesamt ca. € 372 Mio. gestiegen (vgl. Tabelle 4.4-1) und können anteilig für künftige Investitionen eingesetzt werden, damit der Substanzerhalt weiter gewährleistet ist.
Das insgesamt gute Ergebnis in der LV-Periode 2019–2021 ist auf die deutliche Budgetsteigerung (vgl. Abschnitt 4.2) bei gleichzeitig niedriger Inflation und moderaten Gehaltssteigerungen zurückzuführen. Neben der Finanzierung des Personalaufbaus konnten sich die Universitäten damit auch wirtschaftlich sehr solide aufstellen, um für wirtschaftlich schwierige Zeiten gewappnet zu sein.
Dies ermöglicht es den Universitäten nun, die aktuelle Teuerungskrise der laufenden LV-Periode 2022–2024 (vgl. Abschnitt 4.3) weitgehend unbeschadet zu überstehen und ihren Beitrag zu deren Bewältigung zu leisten.
Tabelle 4.4-1: Entwicklung in den universitären Rechnungsabschlüssen LV-Periode 2019–2021:
¹ Umfasst Bilanzposition „Eigenkapital“ zuzüglich ggf. eingestellte Investitionszuschüsse und Rücklagen.
² Langfristige Personalverpflichtungen (Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder).
³ Ergebnis vor Steuern lt. Gewinn- und Verlustrechnung.
⁴ Berechnung gem. AWS Formel.
Quelle: BMBWF
Erlösquellen der Universitäten
Die Zusammensetzung der „Umsatzerlöse“ zeigt die Bedeutung der betrieblichen Erlösquellen für die Finanzierung der Universitäten. Wie schon in den vorherigen LV-Perioden sind die „Erlöse aus dem Globalbudgetbeitrag des Bundes“ die mit Abstand bedeutendste Einnahmequelle der Universitäten: In der LV-Periode 2019–2021 betrug der Anteil der Globalbudgeterlöse kumuliert rund 78 % sämtlicher Umsatzerlöse. Mit deutlichem Abstand folgen die beiden Drittmittelquellen als zweitgrößte Erlösquelle. In Summe tragen die Erlöse aus Tätigkeiten entsprechend §§ 27 und 26 UG rund 17 % zu den jährlichen Umsatzerlösen bei (s. Abbildung 4.4-1).
Abbildung 4.4-1: Anteile der Erlösquellen an den Umsatzerlösen in der LV-Periode 2019–2021:
Quelle: BMBWF
Frühwarnberichterstattung
Für den Fall, dass eine Universität in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, sieht § 16 der Universitätsrechnungsabschluss-Verordnung (URAV) die Vorlage eines Frühwarnberichts seitens der Universität vor. Dies ist der Fall, wenn
Der Universitätsrat leitet den Frühwarnbericht gemeinsam mit dem Rechnungsabschluss an das BMBWF weiter. Sollte die Notwendigkeit eines Frühwarnberichts schon vor Ablauf des Geschäftsjahrs absehbar sein, hat das Rektorat diese unverzüglich dem Universitätsrat zur Kenntnis zu bringen. Der Frühwarnbericht wird anschließend binnen vier Wochen vom Universitätsrat an das BMBWF übermittelt.
Der Frühwarnbericht ist v. a. ein zukunftsbezogener Bericht und umfasst Angaben zu den Ursachen für einen erwarteten Jahresfehlbetrag, die wichtigsten Planungsprämissen für die Dauer der laufenden LV sowie mögliche Einsparungs- und Sanierungsmaßnahmen. Droht eine Zahlungsunfähigkeit der Universität, muss der Frühwarnbericht eindeutige Angaben zum Zeitpunkt der erwarteten Zahlungsunfähigkeit sowie zur voraussichtlichen Lücke an liquiden Mitteln enthalten. Die Frühwarnberichterstattung stellt sicher, dass Universitäten mit einer angespannten Liquiditätssituation oder einer zu geringen Eigenmittelausstattung das BMBWF frühzeitig informieren, um rechtzeitig notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Während der gesamten LV-Periode 2019–2021 war nur die PLUS 2019 zur Vorlage eines Frühwarnberichts verpflichtet. Ab Mitte 2019 fanden laufend Gespräche zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung der PLUS statt, die zu einer Verbesserung der Situation führten. In den Folgejahren der LV-Periode war keine weitere Frühwarnberichtspflicht gegeben. Im Rechnungsjahr 2022, dem ersten Jahr der aktuellen LV-Periode, gab es trotz der (v. a. wegen der Inflation) angespannten Gesamtwirtschaftslage bei keiner Universität eine Frühwarnberichterstattungspflicht.
Aktuelle Wirtschaftliche Lage der Universitäten laut Rechnungsabschluss 2022
Für den vorliegenden Universitätsbericht bilden die bis Ende Mai 2023 vorgelegten universitären Rechnungsabschlüsse über das Jahr 2022 die Analysegrundlage zur aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Lage (vgl. Tabellen 4.4-2 und 4.4-3). Aus diesen werden folgende Entwicklungen ersichtlich:
Tabelle 4.4-2: Rechnungsabschlusskennzahlen (in T EUR) je Universität
¹ Umfasst Bilanzposition „Eigenkapital“ zuzüglich ggf. eingestellte Investitionszuschüsse und Rücklagen.
² Ergebnis vor Steuern lt. Gewinn- und Verlustrechnung.
³ Berechnung gem. AWS Formel.
Quelle: BMBWF
Tabelle 4.4-3: Rechnungsabschlusskennzahlen (in Prozent) je Universität 2022:
¹ Anteil des Umlaufvermögens an den kurzfristigen Fremdmitteln. Die Berechnung erfolgt gem. § 16 (3) RA-VO.
² Dauer in Jahren. Effektivverschuldung (Berechnung gem. AWS Formel f.d. Fikt. Entschuldungsdauer) in Relation zum Cash Flow.
³ Zugänge zu immateriellen Vermögen und Sachanlagen in Relation zu den Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachanlagen.
⁴ Eigenmittel in Relation zur Bilanzsumme. Die Berechnung erfolgt gem. § 16 (2) RA-VO.
Quelle: BMBWF