In der LV-Periode 2019–2021 kam erstmals die Universitätsfinanzierung NEU zur Anwendung (BGBl. I Nr. 8/2018). Die Hauptziele sind:
Das neue Finanzierungsmodell beruht auf drei „Budgetsäulen“: Lehre, Forschung/EEK sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung. Die Universitäten erhalten wie bisher ein Globalbudget, das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen festgelegt wird.
Der Teilbetrag für die Lehre wird über den Basisindikator 1 „Prüfungsaktive Studien mit mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten“ und zwei Wettbewerbsindikatoren (Studienabschlüsse und prüfungsaktive Studien mit mindestens 40 ECTS-Anrechnungspunkten) bemessen. Für den Teilbetrag Forschung wird das wissenschaftliche/künstlerische Personal (Vollzeitäquivalent [VZÄ]) in ausgewählten Verwendungen als Basisindikator herangezogen; Wettbewerbsindikatoren sind – jeweils gesondert nach wissenschaftlichen und künstlerischen Universitäten – Drittmittelerlöse und die Anzahl der strukturierten Doktoratsstudierenden. In Ergänzung dazu erhalten die Universitäten Mittel aus der Säule Infrastruktur und strategische Entwicklung, über die Gebäudemieten, der klinische Mehraufwand der medizinischen Universitäten und universitätsspezifische Schwerpunktsetzungen finanziert werden.
Leistungsanreize
Durch die Verknüpfung von Teilen des Globalbudgets mit Erfolgsfaktoren setzt die Universitätsfinanzierung NEU Leistungsanreize entsprechend den strategischen Schwerpunkten der gesamthaften Universitätsentwicklung. Universitäten erhalten das verhandelte Globalbudget zur Gänze, wenn sie
Als weiterer wichtiger Baustein zur kompetitiven Mitteleinwerbung wurde in Ergänzung der LV im Jahr 2019 auch eine Ausschreibung zur digitalen und sozialen Transformation in der Hochschulbildung mit einem Budgetvolumen von € 50 Mio. ausgelobt (vgl. Abschnitt 10.2.1).
Die einzelnen Indikatoren der Budgetaufteilung und das Finanzierungsschema finden sich im UB 2017 (S. 66–67); rechtliche Grundlage für die Indikatoren und Fächergewichtungen ist die Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV (BGBl. II Nr. 202/2018).
Entwicklung der Globalbudgets
Im Zuge des Spiels der freien Kräfte im Vorfeld der Nationalratswahl 2017 kam es zu einer Beschlussfassung im Nationalrat: die Festlegung des Universitätsbudgets für die Periode 2019–2021 erfolgte nicht aufgrund der Vereinbarung zwischen den Bundesministern für Finanzen sowie Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, sondern durch die Festlegung eines Gesamtbetrags von rund € 11 Mrd. per Gesetz (§ 141 b UG). Die Steigerung gegenüber dem Budget 2016–2018 um rund € 1,3 Mrd. bedeutete merkliche Zugewinne auch für Universitäten, die bereits über relativ hohe Prüfungsaktivität und gute personelle Ausstattung verfügten.
Gemäß der gesetzlichen Zielvorgaben flossen 2019-2021 die finanziellen Mittel insbesondere in die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und den Ausbau von Schwerpunkten in Forschung/EEK, v. a. im MINT-Bereich. Der Schlüssel zur Steigerung der Qualität von Studium, Lehre und Forschung/EEK ist das wissenschaftliche Personal. Konkret wurden in den Leistungsvereinbarungen 2019-2021 zusätzliche 372 Professuren/Äquivalenten vereinbart, wovon 134 für die Fächer mit besonders ungünstigen Betreuungsrelationen und 197 für die MINT-Fächer vorgesehen waren.
Neben der zusätzlichen Einrichtung von Professuren, steht auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs der Universitäten im Fokus. Um diesen entsprechend zu fördern, braucht es strukturierte, begleitete Doktoratsstudien und ein breites Angebot von sogenannten Laufbahnstellen. Deshalb wurde für die 368 zusätzlichen Professuren und Vollzeitäquivalente festgelegt, dass etwa zwei Drittel davon sogenannte Laufbahnstellen sein müssen, die Jungwissenschaftlerinnen und Jungwissenschaftlern vorbehalten sind. Der Großteil davon wurde nach dem international anerkannten Tenure Track Programm ausgeschrieben, mit dem sich Promovierte nach einer Bewährungsprobe für eine Professur qualifizieren können.
Wesentlich für die Erreichung des Ziels des BMBWF, die Qualität in Studium, Lehre und Forschung/EEK spürbar zu verbessern, sind die Betreuungsverhältnisse an den Universitäten. Eine möglichst niedrige Studierendenanzahl im Vergleich zu einer Professorin bzw. einem Professoren ist essenziell für einen individuellen und somit gelungenen Wissens- und Fähigkeitentransfer. Ein niedriges Betreuungsverhältnis ist aber nicht nur den Studierenden förderlich, sondern erlaubt es den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wieder intensiver in der Forschung tätig zu sein. Mit der Steigerung des wissenschaftlichen Personals in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 konnte das Betreuungsverhältnis von ursprünglich 1:42,5 im Studienjahr 2015/16 auf 1:37,2 im Studienjahr 2021/22 merklich verbessert werden. Das BMBWF will diese positive Entwicklung in der Leistungsvereinbarungsperiode 2025-2027 mit dem Ziel fortführen das Betreuungsverhältnis auf 1:36,5 zu verbessern. (vgl. BMBWF [2022b]).
Auf Basis der Abschlüsse der LV betrugen die Zuwächse bei den einzelnen Universitäten in Abhängigkeit von den vereinbarten Zielwerten und Schwerpunkten zwischen 8,5 % (mdw) und 17 % (Uni Wien, WU, BOKU und TU Graz). Die relativ gesehen geringste Steigerung bei der mdw lag am Betreuungsverhältnis, das im österreichischen Vergleich am besten war; die Budgeterhöhungen um je 17 % bei den vier Universitäten, die die höchsten finanziellen Zuwächse erhielten, sollten die Betreuungsrelationen verbessern.
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Die Universitäten erwiesen sich in der Krisensituation als solide und verlässliche Arbeitgeberinnen. Kündigungen konnten größtenteils vermieden werden; zu Kurzarbeit kam es nur selten und nur in bestimmten Bereichen (wie z. B. dem Tierspital der Vetmeduni).
Die Situation beim Basisindikator 2 „Personal in ausgewählten Verwendungen nach Fächergruppen in Vollzeitäquivalenten pro Kalenderjahr“ war durch die Umstellung auf Distance Learning schwer absehbar. Die Universitäten setzten zahlreiche Maßnahmen, um digitalen Unterricht zu ermöglichen; zu dem Zeitpunkt gingen sie von einer sinkenden Prüfungsaktivität aus. Das BMBWF reduzierte zur Unterstützung den finanziellen Einbehalt für die Zielwerte in der Prüfungsaktivität laut LV um ein Drittel. Die angestrebte Zahl prüfungsaktiver Studien (185.164) konnte bis zum Ende der LV-Periode mit 185.136 fast erreicht werden.