Das Zugangsregelungsmanagement für besonders nachgefragte Studien (§§ 71a bis 71d UG 2002) hat sich in der bestehenden Form bewährt und wurde in der Berichtsperiode nicht verändert.
Gesetzliche Änderungen im Berichtszeitraum und Monitoring
Die Quotenregelung im Zugang zum Humanmedizinstudium besagt, dass 75 % der Studienplätze Personen mit österreichischem Reifeprüfungszeugnis und 20 % der Studienplätze EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern vorbehalten sind. Sie wurde in Bezug auf die verbleibenden 5 % der Studienplätze 2021 präzisiert: Eine bestimmte Anzahl dieser Plätze kann gemäß § 71c Abs. 5 UG in der Leistungsvereinbarung zeitlich befristet zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse – z. B. für die Sicherstellung der Sanitätsversorgung beim Bundesheer – vergeben werden. Um einen fairen und sozial gerechten Zugang zum Studium der Human- und Zahnmedizin zu fördern, wurde mit § 71c Abs. 4 UG festgelegt, dass die Universitäten kostenlose Unterstützungsangebote zur Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren anzubieten haben. Für eine inklusivere Zulassung in den besonders nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien wurden Rahmenbedingungen nach § 71b UG geschaffen: Gemäß § 71b Abs. 7 Z. 5 UG wird behinderten Studienwerberinnen und Studienwerbern die Möglichkeit einer abweichenden Prüfungsmethode oder von Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Sprachassistenz, eingeräumt.
Erhebung soziodemografischer Merkmale
Bei der erstmaligen Zulassung zum Studium müssen Studierende bzw. Studienwerberinnen und -werber soziodemografische Angaben, etwa zum Bildungsabschluss der Eltern, machen (UHStat 1). Diese Angaben wurden auf der Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 um den Migrationshintergrund erweitert. Die Studienanfänger-Erhebung 2021 wurde gesetzlich auch auf Studienwerberinnen und Studienwerber für Studien mit Aufnahmeverfahren ausgeweitet (BGBl. I Nr. 20/2021). Mit BGBl. II Nr. 301/2022 wurde in der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV) die Durchführung der Erhebung präzisiert (UHStat 1 samt weiterer Merkmale). Bei zugangsgeregelten Studien erfolgt die Abfrage von den Hochschulen bereits zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung zum Aufnahme- und Eignungsverfahren. Verbindlich ist eine Anmeldung dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Person auch am Eignungs- oder Aufnahmeverfahren teilnehmen wird, d. h. erst nach Erledigung der von der Universität geforderten Schritte wie der Einzahlung einer Teilnahmegebühr oder Erhalt eines Online-Self-Assessments (OSA) durch die Universität. Die Universitäten mussten die Erhebungsdaten erstmalig für Zugangsverfahren des WS 2023/2024 übermitteln.
Fairness von Zugangsverfahren und Informationen zur Studienwahl
Die UHStat 1-Daten ermöglichen ein Monitoring der Fairness von Aufnahme- und Eignungsverfahren u. a. mittels soziodemografischer Merkmale der Studienwerberinnen und Studienwerber. Sie bilden eine registerbasierte Datengrundlage für die Evaluierungspflichten der universitären Zugangsregelungen. Gemäß § 143 Abs. 42 UG idF. BGBl. I Nr. 52/2023 ist dem Nationalrat bis Ende 2026 ein Bericht über das Evaluierungsergebnis vorzulegen. Der erweiterte Datenkörper liefert mehr Informationen über die Studienwahl und über sogenannte „Bypass-Fächer“: Im Falle von Mehrfachanmeldungen ist nun bekannt, für welche Studien sich dieselbe Person noch beworben hat. Einzelne Universitäten können anhand der Datenbasis eigene Analysen zu Fairness und Wirkung ihrer Aufnahme- und Eignungsverfahren anstellen; gegebenenfalls können sie Interventionsmaßnahmen zur Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit bzw. zur Gewinnung von Studieninteressierten („Outreach“) aus unterrepräsentierten Gruppen entwickeln.
Quantitative Entwicklungen in zugangsgeregelten Studien
Im Studienjahr 2022/23 wurden an öffentlichen Universitäten 52.287 Bachelor- und Diplomstudien (WS 22: 42.969) begonnen; 52 % hatten eine Art von Zugangsregelung. Dies betrifft Studien nach § 71b-d UG (sofern die Zugangsregelung von der Universität aktiviert wurde) und Studien mit Eignungsüberprüfung gemäß § 63 Abs. 1 UG in Lehramtsstudien, Künsten und Sport. Der größte Anteil an zugangsgeregelten Studien entfiel mit 55 % auf besonders stark nachgefragte Fächer (§ 71b UG).
Betrachtet man das gesamte Studienangebot, haben von den mehr als 420 angebotenen Bachelor- und Diplomstudien nach wie vor 87 % einen offenen Zugang (keine bzw. nicht aktivierte Zugangsregelung).
Studien mit Zugangsregelung nach § 71c UG
In der Humanmedizin sind infolge des Ausbaus der Studienplätze und geringfügig rückläufiger Teilnehmendenzahlen am MedAT die Testteilnahmen pro Studienplatz gesunken: Im Berichtszeitraum gingen sie von sieben Testteilnahmen pro Studienplatz im Studienjahr 2020/21 auf sechs im Studienjahr 2022/23 zurück. Während in der Zahnmedizin und der Psychologie die Testteilnahmen seit 2020/21 relativ konstant geblieben sind, war der Trend in der Veterinärmedizin im Berichtszeitraum leicht rückläufig (vgl. Tabelle 7.3-1). Dennoch bleiben die Zugangsregelungen nach § 71c UG stark selektiv.
Tabelle 7.3-1: Studienplätze, Anmeldungen, Testteilnahmen und begonnene Studien in Erstabschluss-Studien mit Zugangsregelung gemäß § 71c UG, Studienjahre 2019/20 bis 2022/23
¹ Die Werte enthalten auch Studierende in Mobilitätsprogrammen (Incomings), daher können diese Werte höher als die Zahl der Studienplätze sein. Die Mindestanzahl der österreichweit zur Verfügung zu stellenden Studienplätze für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Psychologie sind im Universitätsgesetzt § 71c UG festgelegt.
Quelle: BMBWF
Zugangsregelungen nach § 71b UG und § 71d UG
Zugangsverfahren in § 71b-Fächern – d. h., bundesweit geltende Zugangsregelungen in besonders stark nachgefragten Diplom- und Bachelorstudien – bestehen seit dem WS 2013/14. Zunächst waren Architektur/Städteplanung, Biologie/Biochemie, Informatik, Wirtschaft und Pharmazie davon betroffen; ab dem WS 2016/17 galten sie für Publizistik und Kommunikationswissenschaft, seit dem WS 2019/20 für Recht, Erziehungswissenschaft und Fremdsprachen (vgl. UB 2020, S. 158). Im WS 2022/23 bzw. Studienjahr 2022/23 war für 157 Studien die Aktivierung der Zugangsregelungen möglich, in 53 Studien kam sie zur Anwendung. Ein selektives Aufnahmeverfahren (mehr Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer als verfügbare Studienplätze) fand in zwölf Studien statt, v. a. am Studienstandort Wien (Uni Wien: BA Biologie, BA Internationale Rechtswissenschaften, BA Informatik, BA Wirtschaftsinformatik, BA Pharmazie; TU Wien: BA Informatik; WU: BA Wirtschaftsrecht, BA Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, BA Business and Economics) sowie an TU Graz und AAU (vgl. Tabelle 7.3-2).
Tabelle 7.3-2: Anteil an Testteilnehmerinnen und Testteilnehmern im Studienjahr 2022/23, die einen Studienplatz in selektiven Studien nach § 71b UG erhalten haben.
Anmerkung: Aufsteigend sortiert nach Testteilnehmerinnen und Testteilnehmern im Studienjahr 2022/23, die einen Studienplatz erhalten haben.
Quelle: BMBWF
Im Studienfeld Recht gingen im WS 2019/20 mit Einführung der Zugangsregelungen nach § 71b UG die Anmeldezahlen anfänglich um 33 % zurück. In den Studienfeldern Fremdsprachen und Erziehungswissenschaft war mit 13 % bzw. 8 % weniger Anmeldungen jeweils ein leichter Rückgang der Anfängerinnen- und Anfängerzahlen zu verzeichnen (vgl. Abbildung 7.3-1); allerdings fand aufgrund zu geringer Anmeldezahlen im gesamten Berichtszeitraum kein Aufnahmetest statt.
Abbildung 7.3-1: Studien im ersten Semester in Bachelor- bzw. Diplomstudien mit Zugangsregelungen gemäß §71b UG, Wintersemester 2016 bis Wintersemester 2022
Quelle: BMBWF
Entwicklung nach Studienfeldern
Im Studienfeld Architektur, für das österreichweit 2.020 gesetzlich festgelegte Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze vorgesehen sind, war 2022/23 nur an TU Wien und TU Graz ein Zugangsmanagement aktiviert: In der ersten Stufe waren Eigenleistungen oder ein Motivationsschreiben einzureichen. Die TU Wien implementierte 2022/23 einen Reihungstest; er war nicht selektiv und alle Teilnehmenden erhielten einen Studienplatz. Nachdem die TU Graz einen Anstieg an Bewerbungen verzeichnete, welcher vermutlich auf die Reihungstests in Wien zurückzuführen war, führte sie ebenfalls einen nicht-selektiven Reihungstest durch. Die begonnenen Studien in diesem Studienfeld (mit und ohne Aktivierung der Zugangsregelung) stiegen gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum leicht; sie lagen mit 1.580 begonnenen Studien im Studienjahr 2022/23 unter den gesetzlich anzubietenden Studienplätzen (Ausschöpfung von 78 %). Von den zugangsgeregelten 1.155 Studienplätzen waren 933 oder 81 % belegt (s. Tabelle 7.3-3).
Tabelle 7.3-3: Architektur und Städteplanung (ISCED: 731): Studienplätze, Anmeldungen, Testteilnahmen und begonnene Studien, Studienjahr 2019/20 bis Studienjahr 2022/23
¹ Begonnene Studien enthalten auch Studierende in Mobilitätsprogrammen (Incoming) sowie Studierende mit Doppelstudium. Daher könnten die Werte höher als die Zahl der Studienplätze sein.
* Der Test hat aufgrund zu geringer Anmeldezahlen (Anmeldezahlen < Studienplätze) nicht stattgefunden.
² An der Universität Innsbruck und der Universität für Bodenkultur Wien war das Aufnahmeverfahren im gesamten Berichtszeitraum nicht aktiviert.
B = Bachelorstudium.
Quelle: Datenmeldungen der Universitäten, Wissensbilanzkennzahl 2.A.4, BMBWF
Im Studienfeld Biologie und Biochemie sind österreichweit 3.700 Studienplätze gesetzlich vorgesehen. Selektive Aufnahmeverfahren einschließlich Testdurchführung gab es im Berichtszeitraum an der Uni Wien, KFU Graz und TU Graz. An der BOKU reduzierten sich die Anmeldezahlen nach dem OSA im Studienjahr 2021/22 soweit, dass kein Test durchzuführen war (vgl. Tabelle 7.3-4). Mit 2.908 begonnenen Studien im Studienjahr 2022/23 lagen die Belegungen unter den österreichweit 3.700 festgelegten Studienanfängerinnen- und -anfängerplätzen (Ausschöpfung von 79 %). Von den zugangsgeregelten Studienplätzen wurden 80 % belegt.
Tabelle 7.3-4: Biologie (ISCED 511) und Biochemie (ISCED 512): Studienplätze, Anmeldungen, Testteilnahmen und begonnene Studien, Studienjahr 2019/20 bis Studienjahr 2022/23
¹ Begonnene Studien enthalten auch Studierende in Mobilitätsprogrammen (Incoming) sowie Studierende mit Doppelstudium. Daher könnten die Werte höher als die Zahl der Studienplätze sein.
*Der Test hat aufgrund zu geringer Anmeldezahlen (Anmeldezahlen < Studienplätze) nicht stattgefunden.
² An der Universität Innsbruck, der Universität Salzburg, und der Universität Linz war das Aufnahmeverfahren im gesamten Berichtszeitraum nicht aktiviert. An der Universität für Bodenkultur Wien war das Aufnahmeverfahren im Studienjahr 2022/23 nicht aktiviert.
B = Bachelorstudium.
Quelle: Datenmeldungen der Universitäten, Wissensbilanzkennzahl 2.A.4, BMBWF
Im Studienfeld Informatik war der Zugangsmechanismus im Berichtszeitraum nur an der TU Graz und der Uni Wien aktiviert und selektiv (1,2 Testteilnahmen pro Studienplatz 2022/23; vgl. Tabelle 7.3-5). Österreichweit lag die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in den Informatikstudien im Studienjahr 2022/23 mit 2.829 leicht über den 2.800 laut Gesetz anzubietenden Studienplätzen.
Tabelle 7.3-5: Informatik (ISCED 481): Studienplätze, Anmeldungen, Testteilnahmen und begonnene Studien, Studienjahr 2019/20 bis Studienjahr 2022/23
¹ Begonnene Studien enthalten auch Studierende in Mobilitätsprogrammen (Incoming) sowie Studierende mit Doppelstudium. Daher könnten die Werte höher als die Zahl der Studienplätze sein.
² An der Universität Innsbruck, der Universität Salzburg, der Technischen Universität Graz, der Universität Linz und der Universität Klagenfurt war das Aufnahmeverfahren im gesamten Berichtszeitraum nicht aktiviert.
*Der Test hat aufgrund zu geringer Anmeldezahlen (Anmeldezahlen < Studienplätze) nicht stattgefunden.
Quelle: Datenmeldungen der Universitäten, Wissensbilanz Kennzahl 2.A.4, BMBWF
Im Studienfeld Management und Verwaltung bzw. Wirtschaft wurden an WU und AAU im Berichtszeitraum Aufnahmeverfahren durchgeführt. An der Uni Wien wurden für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft und Internationale Betriebswirtschaft in den Studienjahren 2021/22 und 2022/23 nicht-selektive Aufnahmeverfahren durchgeführt. Die englischsprachigen Bachelorstudien „International Business and Economics“ der AAU und „Business and Economics“ der WU waren besonders nachgefragt. Die begonnenen Studien insgesamt – mit und ohne aktivierten Zugangsregelungen – lagen mit 7.528 im Studienjahr 2022/23 deutlich unter den gesetzlichen Studienanfängerinnen- und -anfängerplätzen (10.630).
Im Studienfeld Pharmazie war das Zugangsmanagement im gesamten Berichtszeitraum nur an der Uni Wien und der KFU Graz aktiviert; die LFU Innsbruck setzte es ab 2019/20 aus. Das Verfahren war nur an der Uni Wien selektiv; in Graz überstieg die Anzahl der Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer die Anzahl der Studienplätze nicht oder nur geringfügig. Im Studienjahr 2021/22 wurde das Aufnahmeverfahren an der KFU Graz aufgrund zu geringer Anmeldezahlen ausgesetzt (vgl. Tabelle 7.3-6). Bei österreichweit gesetzlich vorgesehenen 1.370 Studienplätzen wurden im Studienjahr 2022/23 nur 849 Studien begonnen (Ausschöpfung von 62 %).
Tabelle 7.3-6: Pharmazie (ISCED 916): Studienplätze, Anmeldungen, Testteilnahmen und begonnene Studien, Studienjahr 2019/20 bis Studienjahr 2022/23
¹ Begonnene Studien enthalten auch Studierende in Mobilitätsprogrammen (Incoming) sowie Studierende mit Doppelstudium. Daher könnten die Werte höher als die Zahl der Studienplätze sein.
* Der Test hat aufgrund zu geringer Anmeldezahlen (Anmeldezahlen < Studienplätze) nicht stattgefunden.
² An der Universität Innsbruck war das Aufnahmeverfahren im gesamten Berichtszeitraum nicht aktiviert.
Quelle: Datenmeldungen der Universitäten, Wissensbilanzkennzahl 2.A.4, BMBWF
Im Studienfeld Publizistik und Kommunikationswissenschaft wurde das Zugangsverfahren im gesamten Berichtszeitraum nur an der Uni Wien aktiviert. An PLUS und AAU kam kein Zugangsverfahren zum Einsatz. Mit 1.164 begonnenen Studien im Studienjahr 2022/23 und österreichweit 1.530 gesetzlich vorgesehenen Studienplätzen bestanden ebenfalls Kapazitätsreserven.
Im Studienfeld Erziehungswissenschaft sanken die Anmeldezahlen nach der Einführung der Zugangsregelungen im Studienjahr 2019/20 leicht. Aufgrund der niedrigen Anmeldezahlen fand der Test an den prinzipiell aktivierten Standorten (Uni Wien und KFU Graz) im gesamten Berichtszeitraum nicht statt. Die österreichweit zur Verfügung stehenden Studienplätze (1.123) wurden im Studienjahr 2022/23 zu 77 % ausgeschöpft.
Im Studienfeld Fremdsprachen sanken die Anmeldezahlen nach Einführung der Zugangsregelungen im Studienjahr 2019/20 ebenfalls leicht. Im Berichtszeitraum wurde der Zugangsmechanismus für die Studienrichtungen English and American Studies (Anglistik und Amerikanistik) an der Uni Wien sowie für Transkulturelle Kommunikation (Übersetzen und Dolmetschen) an der Uni Wien und an der KFU Graz (bis Studienjahr 2021/22) aktiviert. Aufgrund der geringen Anmeldezahlen fand kein Test statt. Von den österreichweit 3.020 zur Verfügung stehenden Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger wurden 91 % ausgeschöpft.
Im Studienfeld Recht nahm die Uni Wien für das Diplomstudium der Rechtwissenschaften für den gesamten Berichtszeitraum und für das Bachelorstudium (Internationale) Rechtwissenschaften ab dem Studienjahr 2021/22 eine Zugangsregelung in Anspruch; ein Aufnahmetest fand im Studienjahr 2021/22 statt. An der KFU Graz wurde das Zugangsverfahren für das Diplomstudium Rechtwissenschaften zwar aktiviert, aber es kam zu keinen Aufnahmetests. Die WU führte in jedem Studienjahr selektive Aufnahmetests durch. An der JKU wurden die Zugangsregelungen für das Bachelorstudium (nicht für das Diplomstudium) Rechtwissenschaften aktiviert; es kam in den Jahren 2020/21 und 2021/22 zu einem selektiven Aufnahmetest. Im Studienjahr 2022/23 wurde das Kontingent der mindestens zur Verfügung zu stellenden Studienplätze (4.300) deutlich überschritten (4.909 begonnene Studien).
Studien mit Zugangsregelungen nach § 71d UG
Universitätsspezifische Zugangsregelungen wurden ebenfalls ab WS 2019 ermöglicht und waren 2022/23 für 13 Bachelor-/Diplomstudien an vier Universitäten möglich. Der Zugangsmechanismus wurde in vier der Studien aktiviert (alle an der Uni Wien); für ein Studium (Bachelorstudium Chemie) kam ein Zulassungstest zustande, der jedoch nicht selektiv war (240 Antritte bei 250 Studienplätzen).
Studien mit Eignungsüberprüfung gemäß § 63 Abs. 1 Z. 6 UG
Die Möglichkeit für die Universitäten, Eignungsprüfungsverfahren für ihre Studienwerberinnen und Studienwerber durchzuführen, wurde mit BGBl. I Nr. 8/2018 in das UG implementiert. Dieses Verfahren gilt für die Zulassung zu Diplom- und Bachelorstudien, für die keine anderen Zugangsregelungen bestehen.
Ziel dieser Verfahren ist es, Studienwerberinnen und Studienwerbern eine informierte und reflektierte Studienwahl zu ermöglichen. Das Ergebnis der Eignungsüberprüfung ist für das weitere Zulassungsverfahren nicht bindend. Auch bei dem Ergebnis, dass das gewählte Studium nicht den Eignungen der Studienwerberin oder des Studienwerbers entspricht, kann das Zulassungsverfahren weitergeführt werden und eine Zulassung erfolgen.
Die Durchführung eines Eignungsprüfungsverfahrens liegt im Ermessen des Rektorats, das ein solches für die Zulassung zum Studium durch Verordnung festlegen kann. In dieser Verordnung sind auch die weiteren Rahmenbedingen zu definieren; darunter fallen u. a. die Instrumente (wie Motivationsschreiben, OSA), die zur Anwendung kommen. Sinnvoll können mehrstufige Verfahren sein: So kann z. B. ein obligatorisches Beratungsgespräch stattfinden, wenn der erste Verfahrensschritt „negativ“ ausgefallen ist.