Die durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursachte Energiekrise in Kombination mit den Spätfolgen der COVID-19-Pandemie löste weltweit eine der heftigsten Inflationswellen seit Jahrzehnten aus. Inflationsraten im hohen einstelligen und niedrigen zweistelligen Prozentbereich hatten gesamtstaatliche Auswirkungen, die über den Berichtszeitraum hinausreichen. Diese treffen den Universitätssektor aufgrund seiner Kostenstruktur - vorrangig Personal- und Mietkosten - besonders hart. Die forschungsintensiven Universitäten waren zusätzlich von massiven Preissteigerungen bei den Energiekosten besonders betroffen.
Die Leistungsvereinbarung (LV) des Jahres 2021 (Vereinbarungszeitraum 2022-2024) legte das Universitätsbudget aufgrund der damaligen Wirtschaftsprognosen fest: Sie gingen von bislang regulären, jährlichen Kostensteigerungen von rund 2 % aus. Allerdings kam es ab 2022 zu unvorhersehbaren Lohn- und Preissteigerungen für die Universitäten, für deren Abdeckung sie 2023 zusätzlich € 250 Mio. zur Bewältigung der Teuerung erhielten. Für 2023 sah das Bundesfinanzgesetz (BFG) außerdem eine Überschreitungsermächtigung des Universitätsbudgets in Höhe von € 150 Mio. zur Abdeckung der gestiegenen Energiekosten vor. Auch für das Jahr 2024 wurden vorerst € 250 Mio. zur Verfügung gestellt, die das BFG 2023 um weitere € 200 Mio. aufgestockt hat. Die gesamte Erhöhung des Universitätsbudgets um Lohn- und Preissteigerungen abzudecken und den laufenden Betrieb zu sichern, belief sich somit für die Jahre 2023 und 2024 auf insgesamt € 850 Mio.
Zusätzlich zu den Steuermitteln erbrachten die Universitäten in der LV-Periode 2022-2024 eigene Einsparungen und Effizienzsteigerungen in Höhe von etwa € 380 Mio. (Schätzung BMBWF), um Vorhaben und Ziele der laufenden Leistungsvereinbarung nur in geringem Ausmaß redimensionieren zu müssen. Für einen gesamthaften Überblick der Budgetierung siehe Abschnitt 4.3.