Die Teuerung ist eine Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begonnen hat. Die Hochschulkonferenz - und damit die zentralen Repräsentantinnen und Repräsentanten des österreichischen Universitäts- und Hochschulbereichs - erklärten bereits Anfang März unverzüglich ihre uneingeschränkte Solidarität mit der Ukraine, ihrer Bevölkerung und den ukrainischen Universitäts- und Hochschulangehörigen (BMBWF, 2022f).
Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Studierende und Forschende
Der gesamte österreichische Hochschulbereich reagierte daher mit einer Vielzahl an Sofortmaßnahmen, um ukrainische Studierende und Forschende rasch und unbürokratisch zu unterstützen, insbesondere:
Die einzelnen österreichischen Universitäten und Hochschulen trafen ebenfalls zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für vom Krieg betroffene Studierende und Forschende. Ihr Spektrum reichte von finanziellen über organisatorische bis hin zu psychologischen Angeboten. Beispiele dafür sind: Zuschüsse zu psychotherapeutischen oder psychologischen Beratung, finanzielle Unterstützungsmaßnahmen wie etwa der Unterstützung durch Notfallfonds, Buddy-Systeme für geflüchtete Studierende, Zuverfügungstellen niederschwelliger Informationen, Bereitstellen von eigenen Studienplätzen für Ukrainerinnen und Ukrainer.
Die Universitätenkonferenz (uniko) nahm ihre 2015 ins Leben gerufene Initiative MORE wieder auf, mit der Flüchtende niederschwelligen Zugang zu Vorlesungen, Kursen und künstlerischen Studien erhalten (uniko, 2023). Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) richtete eine Beratung in ukrainischer und russischer Sprache ein und stellte ein niederschwelliges Soforthilfepaket bereit. Je nach sozialer Bedürftigkeit erhielten vom Krieg betroffene Studierende bereits 2022 eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu € 1.000 (ÖH, 2022).
Auf Vermittlung des BMBWF-Krisenstabs erhielt die Ukraine 2022 und 2023 Unterstützung aus Osterreich bei der Durchführung des zentralen ukrainischen Hochschulzugangstests, an einer Fortsetzung 2024 wird gearbeitet. Der standardisierte „National Multidisciplinary Test (NMT)" findet unter normalen Umständen landesweit zum selben Zeitpunkt statt. Aufgrund des Krieges und der großen Anzahl geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer im Ausland bat die Ukraine um Unterstützung bei der Durchführung des NMT. Mehrere Staaten stellten Testmöglichkeiten mit entsprechender IT-lnfrastruktur bereit - darunter auch die Uni Wien für Österreich.
Neubewertung der Kooperationen mit der Russischen Föderation und Belarus
Die österreichischen Hochschulen reagierten gegenüber der Russischen Föderation (RUF), aber auch gegenüber Belarus, das im Ukrainekrieg eng mit Russland kooperiert, mit einer Neuausrichtung ihrer Beziehungen. Kurz nach Kriegsbeginn, am 8. März 2022, forderte das BMBWF die Universitäten auf, institutionelle Kooperationen mit staatlichen Einrichtungen der RUF einzufrieren und individuelle Kontakte kritisch zu überprüfen. Die Umsetzung erfolgte im Rahmen der universitären Autonomie.
Dabei stellten die Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union die relevanten Rahmenbedingungen für österreichische Universitäten dar: Sie schloss die Russische Föderation gemeinsam mit Belarus aus dem Europäischen Hochschulraum (EHR) aus. Beteiligungen von Rechtsträgern der Russischen Föderation, Belarus sowie Gebieten der Ukraine, die nicht von der Ukraine kontrolliert werden, sind im Rahmen von Forschungsförderungsprogrammen wie Horizon Europe (HEU) nicht mehr möglich. Die Programmteile Marie Skłodowska Curie Actions (MSCA) (Marie Skłodowska Curie Actions, 2023) stehen Individuen grundsätzlich weiterhin offen. Institutionelle Kooperationen sind nicht mehr möglich; die Zusammenarbeit mit individuellen Personen kann nach kritischer Einzelfallprüfung grundsätzlich weiterlaufen.
Russische und belarussische Studierende in Österreich
Dieser Ansatz gilt auch für den Umgang mit russischen und belarussischen Studierenden in Österreich. Studierende aus diesen beiden Ländern, die sich bereits vor Kriegsbeginn in Österreich aufgehalten haben und zu einem Studium in Österreich zugelassen waren, konnten dieses fortsetzen. Die Letztentscheidung oblag aber der jeweiligen Hochschuleinrichtung. Auch dabei waren die europäischen Sanktionen handlungsleitend. So war bei Doktorats- und PhD-Studierenden, die bei Forschungs- Projekten mitarbeiten, war der Einzelfall zu prüfen.
Abbildung 1.1.2-1: Ukrainische Studierende an öffentlichen Universitäten
Quelle: BMBWF