Die Hochschulkonferenz spielt bei der Stärkung des hochschulpolitischen Dialogs eine strategisch wichtige Rolle. Sie war bei ihrer Gründung im März 2012 das erste institutionalisierte Gesprächsformat, das einen ausgewogenen Dialog zwischen den österreichischen Hochschulsektoren auf hochschulpolitischer Ebene ermöglichte. Mitglieder der Kern- gruppe sind unter dem Vorsitz des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung Vertrete- rinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), des Österreichischen Wissenschaftsrats, der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), der Österreichischen Fachhochschulkonferenz (FHK), der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK), der Konferenz der Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten und der Österreichischen Hochschülerinnenschaft (ÖH). Seit der gemeinsamen Verortung von Wissenschaft und Forschung mit Bildung in einem Ressort ist nunmehr auch die Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen Teil der Hochschulkonferenz (RÖPH).
Neu in den viermal jährlich stattfindenden Treffen der Hochschulkonferenz ist der fixe Tagesordnungspunkt „Aussprache zu aktuellen strategischen Fragen“, welcher den Diskurs unter den verschiedenen Stakeholdern aufgrund der Möglichkeit, sich ad hoc informell auszutauschen, deutlich belebt. Zudem wurden im gegenständlichen Berichtszeitraum, einer Empfehlung des Rechnungshofs folgend, die Abläufe der Hochschulkonferenz durch eine veröffentlichte Geschäftsordnung transparent gemacht. Im Rahmen der Hochschulkonferenz werden Arbeitsgruppen zu ausgewählten Themenbereichen eingerichtet, deren Ergebnisse in Empfehlungen an die jeweiligen Stakeholder münden. Von Herbst 2017 bis Herbst 2020 wurden von der Hochschulkonferenz zwei Empfehlungen zur Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulraums erarbeitet, beschlossen und zur Umsetzung empfohlen. Die im März 2016 von der Hochschulkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema „Verbreiterung der Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen“ hat ihre Arbeit Ende 2017 abgeschlossen. Die erarbeiteten Empfehlungen sollen der Verbreiterung der Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen dienen. Von der Arbeitsgruppe wurden vier Handlungsfelder zur Erhöhung der Genderkompetenz identifiziert: gender- kompetentes Management, genderkompetentes Handeln in der Organisation, genderkompetente Lehre und genderkompetente Forschung. Für jedes dieser Handlungsfelder wurden Empfehlungen mit kurzen Erläuterungen erarbeitet. Die Ergebnisse wurden im November 2018 veröffentlicht. Die Umsetzung der Empfehlungen wird seitens des BMBWF begleitet (Abschnitt 9.2.2).
Im April 2018 nahm die von der Hochschulkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema „Research Integrity/Research Ethics“ ihre Arbeit auf und legte Mitte Februar 2020 ihre Ergebnisse in Form eines „Praxisleitfadens für Integrität und Ethik in der Wissenschaft“ vor. Die Erarbeitung dieser Vorschläge zur Umsetzung in der Praxis des österreichischen Wissenschaftssystems und seiner Einrichtungen erfolgte ausgehend vom „European Code of Conduct for Research Integrity“ sowie nationaler und europäischer Expertise. Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Ergebnis zur Forschungsintegrität und Forschungsethik enthält eine Sammlung von Standards guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschafts- ethischer Prinzipien. Sie sollen sowohl für Forschende und Lehrende auf individueller Ebene als auch für wissenschaftliche Institutionen als Leitfaden für ein verantwortliches Forschungshandeln zum Schutz Dritter (Menschen, Tieren, der Umwelt und der Gesellschaft) dienen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie fand eine erste Befassung der Hochschulkonferenz mit dem Ergebnis der Arbeitsgruppe im Juni 2020 statt. Der Beschluss der Hochschulkonferenz zur Umsetzung des Praxisleitfadens erfolgte am 14. Oktober 2020.