Der FWF ist der größte öffentliche Geld- bzw. Fördergeber drittmittelfinanzierter universitärer Grundlagenforschung; alle wissenschaftlichen Disziplinen können Anträge einreichen. Die Vergabe der Mittel erfolgt kompetitiv auf Basis von Peer-Review-Verfahren durch internationale Gutachterinnen und Gutachter.
Nach Beschluss der Forschungsfinanzierungsnovelle 2020 und des FTI-Pakts 2021–2023 wurde mit dem FWF 2021 eine dreijährige Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2021–2023 mit einem Gesamtneubewilligungsbudget von € 806 Mio. abgeschlossen – ein Zuwachs von 27 % im Vergleich zu den vorherigen drei Jahren. Als eine der wichtigsten Maßnahmen des FTI-Pakts begann der FWF mit der Umsetzung der Exzellenzinitiative „excellent=austria“ bereits in der Finanzierungsperiode 2021–2023 und dient unter anderem zur Schärfung und Stärkung der Forschungsprofile der Universitäten (s. Abschnitt 6.2.3).
Im Zeitraum 2020–2022 betrug die kumulierte Summe der Neubewilligungen für FWF-Projekte (universitär und außeruniversitär) insgesamt € 772,7 Mio. (+ € 87 Mio. im Vergleich zu 2017-2019). In der Berichtsperiode 2020–2022 stieg auch die jährliche Summe der Neubewilligungen kontinuierlich an (2020: € 243,6 Mio.; 2021: € 256,1 Mio.; 2022: € 273,0 Mio.). Universitäten warben kumuliert € 649,3 Mio. ein, was im Durchschnitt 84,0 % des Gesamtbetrags für Neubewilligungen entsprach.
Zwischen den österreichischen Universitäten bestehen erhebliche Unterschiede in Bezug auf Neubewilligungen (s. Abbildung 6.1.3-1), die auf die jeweilige Größe und fachliche Ausrichtung der Universitäten zurückgehen: Besonders Technische und Medizinische Universitäten können hohe Summen des FWF einwerben – Projekte in den Natur- und Technischen Wissenschaften erfordern häufig hohe Sachmittelinvestitionen wie Laborausstattung.
Die Uni Wien lukrierte 2020–2022 € 176,8 Mio. bzw. 27,2 % der universitären Neubewilligungssummen. Die TU Wien erhielt € 85,7 Mio., die LFU Innsbruck € 73,0 Mio. und die MUW € 63,3 Mio.
Die Volluniversitäten lukrierten 2020–2022 insgesamt € 336,9 Mio. bzw. 51,9 % aller universitären Mittel. An die Medizinischen Universitäten gingen 18,4 % bzw. € 119,5 Mio., an die Technischen Universitäten 17,6 % bzw. € 114,1 und 12,2 % bzw. € 78,9 Mio. an die übrigen Universitäten.
Ein großer Teil der Fördermittel des FWF (universitär und außeruniversitär) fließt in die Finanzierung von wissenschaftlichem Personal. 2022 wurden insgesamt Gehälter von 4.842 Personen finanziert (2020: 4.343, 2021: 4.458). 46,9 % flossen in die Finanzierung von Doktorandinnen und Doktoranden („Praedocs“, vgl. 5.2.2); rund 46 % davon gingen an Frauen. 36,6 % der Mittel im Berichtszeitraum finanzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Doktorat (43,5 % davon Frauen) und 16,5 % sonstiges Personal (61,0 % davon Frauen).
Abbildung 6.1.3-1: Neubewilligungssummen des FWF nach Universitäten 2020–2022 (kumuliert, in Mio. Euro)
Quelle: FWF 2023