3.2.1 Initiativen des BMBWF

Die Bundesregierung bekräftigte im Regierungsprogramm 2020–2024 ihr klares Bekenntnis zu den Zielen der Agenda 2030. Die Universitäten haben den gesetzlichen Auftrag gemäß § 1 UG 2002, verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. Die strategischen Dokumente bzw. gesetzlichen Steuerungsinstrumente des BMBWF (Österreichischer Hochschulplan [HoP], Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan [GUEP], LV) greifen nachhaltige Entwicklung an den Universitäten auf. 

Das BMBWF hat als verantwortliches Ressort für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine besondere Verantwortung bei der Erreichung der Ziele in SDG 4. Die Maßnahmen zur Erreichung der Teilziele umfassten im Berichtszeitraum die gesamte Bildungskette (vgl. Abschnitt 3.1).