2.2 Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan

Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan (GUEP) ist ein zentrales, strategisches Planungsdokument des BMBWF, das die wichtigsten Weiterentwicklungsziele der Universitäten umfasst und priorisiert. Sie bilden den strategischen Rahmen für Tätigkeitsfelder und Aufgaben der Universitäten. Er bezieht sich auf einen Planungshorizont von zwei Leistungsvereinbarungsperioden und wird alle drei Jahre – in Vorbereitung auf die jeweils kommenden Leistungsvereinbarungsverhandlungen – aktualisiert. Die Universitäten orientieren sich bei der Erstellung ihrer Entwicklungspläne am GUEP. Abbildung 2.2-1 zeigt die mehrstufigen Steuerungsmechanismen des BMBWF; der GUEP ist einer davon.

Abbildung 2.2-1: Steuerungsmechanismen des BMBWF

Quelle: BMBWF

  • Jede Universität legt ihre Strategien und Schwerpunktsetzungen im Rahmen ihres Entwicklungsplans fest. 
  • Die Umsetzung der ausgewählten Ziele durch Bund und Universitäten erfolgt v. a. über die jeweiligen Leistungsvereinbarungen (LV), die BMBWF und Universitäten alle drei Jahre verhandeln.
  • Die Rektorate geben die universitären Strategien durch Zielvereinbarungen an die internen Organisationsstrukturen weiter.
  • Berichte auf verschiedenen Ebenen begleiten die Umsetzung der Strategien und Zielsetzungen (Wissensbilanz, Rechnungsabschluss, Universitätsbericht des BMBWF an den Nationalrat, LV-Monitoring, Hochschulstatistik etc.). 
  • Den gesetzlichen Rahmen bilden u. a. das Universitätsgesetz 2002 (UG) und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) bzw. das Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG). 
  • Die Universitäten bzw. Hochschulen beeinflussen maßgeblich die Innovationskraft des österreichischen Forschungsstandorts. Die FTI-Strategie des Bundes legt ab 2021 dreijährige FTI-Pakte fest; der vorliegende GUEP enthält die für die Universitäten wesentlichen Ziele der FTI-Strategie 2030.

Die Konzeption des GUEP als rollierendes Planungsinstrument sorgt für Transparenz und Planungssicherheit über die LV-Periode hinaus und dient zur Vorbereitung der LV-Verhandlungen mit den Universitäten: Damit sich die Universitäten bei Erstellung ihrer eigenen Entwicklungspläne inhaltlich jeweils an dem GUEP orientieren können, erhalten sie gemäß § 12b UG die inhaltlich überarbeitete Version bis spätestens Ende des ersten Jahres einer LV-Periode. Die aktualisierten Daten des GUEP liegen jeweils bis spätestens zum 31.10. des zweiten Jahres der LV-Periode vor: Weil sie als Basis für die Universitätsfinanzierung dienen, bedürfen sie höherer Aktualität. 

In Vorbereitung auf die kommende LV-Periode 2025–2027 erhielt der GUEP 2022  seine mittlerweile dritte rollierende Überarbeitung. Sie gilt für den Zeitraum 2025–2030; per 31.10.2023 lag eine Aktualisierung der Statistiken zu Entwicklungen und Prognosen in der Lehre, zu Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie zum Universitätspersonal vor.

Die Überarbeitungen von 2017 und 2019 beinhalten die Themen Nachhaltigkeit, digitale Transformation, MINT und ihre Implikationen in der Curricula-Entwicklung. Der rollierte GUEP 2025–2030 führt Nachhaltigkeit und digitale Transformation als Querschnittsthemen und vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Verantwortung als Handlungsrahmen noch vor den Systemzielen.

Der Erstellung des GUEP 2025–2030 ging der bewährte Konsultationsprozess voraus, in den die wesentlichen Stakeholderinnen und Stakeholder im Wissenschafts- und Forschungsbereich einbezogen wurden.   

Systemziele des GUEP 2025–2030

Im aktuellen GUEP - der ebenfalls das Begleitdokument „Universitäten und Digitale Transformation im Jahr 2030“ umfasst (s. Abschnitt 10.2) - gibt es sechs Systemziele:

  1. Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems: Die Universitäts- und Fachhochschulsektoren profitieren von einer gezielten, aus dem jeweiligen Bildungsauftrag resultierenden Arbeitsteilung, die auch den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig stärkt. Die strategische Ausrichtung des Hochschulsystems verfolgt die Bildung von nationalen und/oder internationalen Verbünden und eine Stärkung von Netzwerken. Universitäten und externe Forschungseinrichtungen arbeiten interdisziplinär an der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen und vernetzen sich zu thematischen Forschungsschwerpunkten. Der GUEP fördert EEK für (soziale) Innovation, wirtschaftliche und gesellschaftliche Kreativität und die ästhetische Bildung von Menschen (z. B. in der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung).
  2. Stärkung der universitären Forschung: Die Exzellenz-Initiative „excellent=austria“ etabliert neue innovative Forschungsfelder. Exzellenzorientierte Forschungs- und Nachwuchsförderprogramme sichern die international sichtbare Grundlagenforschung ebenso wie die Beteiligung an Missionen und Partnerschaften; Grundlage ist eine leistungsfähige, serviceorientierte Forschungsinfrastruktur auf internationalem Standard.
  3. Verbesserung der Qualität und Effizienz der universitären Lehre: Gute Lehre wird sichtbarer und erhält höhere Anerkennung sowie professionelle Unterstützung. Die Universitäten setzen Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und Studierbarkeit entlang des gesamten Student Life Cycle. Sie fördern Inklusion und insbesondere die Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, indem sie Unterstützungsangebote auf- und auszubauen und Barrierefreiheit in der Lehre zum Standard machen. Ein größeres Studienangebot im MINT-Fokus-Bereich hilft, den Arbeitsmarktbedarf im Technik- und Informatikbereich zu decken. Innovative und interdisziplinäre Studienangebote verbinden Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Gemeinsam verbessern und stärken Universitäten und Pädagogische Hochschulen die Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen unter Berücksichtigung von Berufsperspektiven, Lehre und Lernen. In der beruflichen Weiterbildung arbeiten Universitäten intensiv mit Unternehmen zusammen, um gezielt auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reagieren zu können.
  4. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie der Gleichstellung und der sozialen Inklusion: Die Universitäten schaffen attraktive Karrierekonzepte für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs – insbesondere für Frauen. Karrieremodelle und Auswahlverfahren berücksichtigen Lebensphasen und biografische Aspekte. Sie entwickeln die Doktoratsausbildung qualitativ weiter, fördern unterrepräsentierte Studierenden- und Personalgruppen und setzen Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellungs- und Diversitätskompetenzen bei allen Universitätsangehörigen.
  5. Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile: Die Universitäten fördern die Implementierung von Open Access, Open Data und Open Science im Sinne einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers sowie einer abgestimmten Standortpolitik mit internationalem Profil.
  6. Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität: Der Internationalisierungsansatz der Nationalen Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020-2030 (HMIS2030) fördert den Erwerb von internationalen Kompetenzen von Forschenden, Lehrenden und des allgemeinen Hochschulpersonals. Mobilität während des Studiums ist ein integraler Bestandteil eines internationalen Curriculums: Studierende erwerben interkulturelle Kompetenzen als essenzielle Qualifikation für den global vernetzten Arbeitsmarkt. EU-weit etablierte Microcredentials bieten flexiblere, modulare Lernmöglichkeiten in der Hochschul- und Berufsbildung als Teil des lebenslangen Lernens.