Die EU gestaltet den Bologna-Prozess und den Europäischen Hochschulraum (EHR) maßgeblich mit und unterstützt deren Umsetzung. Zum Verständnis dieses Zusammenspiels ist es wesentlich, die rechtlichen Gegebenheiten sowie die Unterschiede zwischen dem EHR und der EU näher zu betrachten (siehe UB 2017, Abschnitt 9.1).
Hochschulbildung im Kontext des Europäischen Hochschulraums
Der 1999 begonnene Bologna-Prozess, ein freiwilliger Prozess von 49 teilnehmenden Ländern, verfolgt das Ziel eines gemeinsamen Hochschulraums in Europa; das Recht der Teilnahme an Sitzungen für die Russische Föderation und Belarus war zum Zeitpunkt der Berichtslegung ausgesetzt. Zu den erreichten Fortschritten und bleibenden Zielsetzungen vgl. UB 2020, Abschnitt 10.1.
Die Schlüsselelemente des Bologna-Prozesses – die Studienarchitektur, die Qualitätssicherung und die Anerkennung – sowie die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für Studierende und die Relevanz und Qualität von Lehre und Lernen bleiben Prioritäten. Die Ministerinnen und Minister für Hochschulbildung bekräftigten im Rom Kommuniqué 2020 (EHEA Rome 2020, 2020) die Implementierung eines inklusiven, innovativen und in sich vernetzten EHR, der sich der Wahrung akademischer Grundwerte und der Umsetzung der SDGs verschreibt. Die Anhänge zum Kommuniqué geben Handlungsanleitungen:
Der im Rom Kommuniqué zum Ausdruck gebrachte politische Wille der für Hochschulbildung zuständigen Ministerinnen und Minister manifestierte sich in der Bildung von thematischen Arbeitsgruppen (Working Groups - WG) der europäischen Bologna Follow-up Gruppe (BFUG): Österreich ist in ihnen nahezu lückenlos – zum Teil durch Universitätsangehörige – vertreten:
Die Universitäten in der Europäischen Union
Ein wichtiges Ziel der Bildungs- und Hochschulzusammenarbeit in der EU ist die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums (EBR) bis 2025. Die Europäische Kommission (EK) veröffentlichte im November 2022 den Fortschrittsbericht zur Umsetzung des EBRs. Um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu strukturieren, wurde ein neuer „Strategischer Rahmen für die allgemeine und berufliche Bildung im EBR“ (2021–2030) entwickelt.
2022 wurden die Europäischen Strategien für Hochschuleinrichtungen und die Ratsempfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit angenommen. Die Europäische Strategie unterstützt als politischer Rahmen den gesamten tertiären Sektor in seiner langfristigen Weiterentwicklung, trägt zur Resilienz und Erholung Europas bei, ermöglicht eine ehrgeizige transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und basiert auf gemeinsamen europäischen Werten. Die Ratsempfehlung unterstützt die Umsetzung der Leitinitiativen der Europäischen Strategie und vertieft die europäische Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen; sie soll zur Überwindung der Herausforderungen beitragen, die in der Pilotphase der European Universities Initiative festgestellt wurden.
Schwerpunkte im Bildungsbereich auf europäischer Ebene lagen im Berichtszeitraum auf der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen, der Unterstützung der Ukraine und der Bewältigung der COVID-19-Pandemie.