Auf europäischer Ebene ist die Hochschulpolitik stark von den Begriffen „Bologna-Prozess“ sowie
„Europäischer Hochschulraum“ (EHR) und den damit verbundenen Zielsetzungen und Prioritäten geprägt. Die Europäische Union gestaltet beides maßgeblich mit und unterstützt deren Umsetzung. Zum Verständnis dieses Zusammenspiels ist es wesentlich, die rechtlichen Gegebenheiten sowie die Unterschiede zwischen dem EHR und der Europäischen Union näher zu betrachten (BMBWF 2018a, Abschnitt 9.2). Der seit 1999 laufende Bologna-Prozess, der ein freiwilliger Prozess von nunmehr 48 teilnehmenden Ländern ist, verfolgt das Ziel, einen gemeinsamen Hochschulraum in Europa zu implementieren. Dabei sind bereits große Fortschritte insofern gelungen, als im überwiegenden Teil der Bologna-Länder die Umsetzung der zentralen EHR-Prioritäten wie beispielsweise die Einführung der dreigliedrigen Studienarchitektur und des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen („European Credit Transfer and Accumulation System“ – ECTS) erfolgt ist und die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen verbessert wurde. Dennoch gilt es den Bologna-Prozess mit vollem Engagement weiterzuführen. Denn erst wenn die vereinbarten Ziele des EHR in allen teilnehmenden Ländern umgesetzt sind, kann dieser sein volles Potenzial entfalten. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bologna-Prozesses bekräftigten die Ministerinnen und Minister für Hochschulbildung in ihrem Paris Kommuniqué 2018 den Fokus auf die Schlüsselelemente des Bologna-Prozesses, die Studienarchitektur, die Qualitätssicherung sowie die Anerkennung und legten erstmals den Fokus explizit auch auf die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für Studierende sowie auf die Relevanz und Qualität von Lehre und Lernen. Grundlegende Aspekte wie die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und akademische Werte fließen zusätzlich in die weitere Ausgestaltung des EHR ein. Daneben bleiben jene Bereiche, in denen die Umsetzung noch weiter vorangebracht werden muss, gleichfalls auf der Bologna-Agenda. Zudem werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der weiteren Ausgestaltung des EHR zu berücksichtigen sein. Die Europäische Union setzt im Bereich der Hochschulbildung ebenfalls zukunftsweisende Akzente. In den Schlussfolgerungen des Rats vom Dezember 2017 hoben die Staatsund Regierungschefs hervor, dass Bildung und Kultur der Schlüssel zum Aufbau einer inklusiven und von Zusammenhalt geprägten Gesellschaft sind und die EU in diesen Bereichen eine wichtige ergänzende und unterstützende Rolle spielt. Der Europäische Rat forderte, die Arbeiten zu intensivieren, damit eine Verstärkung der Mobilität und des Austauschs, auch durch ein gestärktes, inklusives und erweitertes Programm Erasmus+, erfolgen kann. Des Weiteren soll die Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der EU, die Errichtung von „European Universities“, die Mobilität von Studierenden, unter anderem durch einen Europäischen Studierendenausweis sowie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen, vorangetrieben werden. Im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas präsentierte die Europäische Kommission im Jahr 2017 die Vision und die Schritte zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums bis 2025. Am 30. September 2020 wurde eine neue Mitteilung der Europäischen Kommission über den Europäischen Bildungsraum veröffentlicht. Darin wird ein Weg zu dessen Verwirklichung bis 2025 aufgezeigt, unter anderem wird auch auf die weitere Entwicklung der Hochschulbildung und der European Universities Initiative eingegangen. European Universities sind eine neue Form der engen transnationalen Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen, die auf den komplementären Stärken der Beteiligten in Lehre und Forschung aufbaut, damit die Exzellenz der europäischen Hochschullandschaft global sichtbarer und die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. Die European Universities erfüllen eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen dem Europäischen Bildungsraum und dem Europäischen Forschungsraum (European Research Area, ERA). Ein wesentlicher Motor für die Internationalisierung des Hochschulbereichs und die Umsetzung von hochschulischer Mobilität ist das EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport. Die österreichischen Universitäten nutzen die diversen Möglichkeiten zur Förderung von Studierenden- und Personalmobilität sowie zur Zusammenarbeit im Sinne der Förderung von Innovation und Austausch nach wie vor sehr erfolgreich. Dies bringt die Internationalisierung der Universitäten weiter voran und wirkt sich positiv auf deren Profilbildung aus. Auch das BMBWF setzt im Rahmen von Erasmus+ Projekte um, die – zur Unterstützung der österreichischen Hochschuleinrichtungen – auf die Implementierung der Ziele und Prioritäten des EHR ausgerichtet sind. Das aktuelle BMBWF-Erasmus+-Projekt „3-IN-AT“ (Abschnitt 10.1.4) fokussiert auf die Qualität in der Mobilität, auf innovatives Lehren und Lernen/strukturierte Studierbarkeit und die soziale Dimension. Zudem ist es gelungen, für benachteiligte Erasmus+-Studierende bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch konnte im Bereich der Mobilität der Lehrenden und des administrativen Hochschulpersonals im Berichtszeitraum eine Steigerung der Teilnahmezahlen erzielt werden. Die im Rahmen von Erasmus+ vorgesehene Förderung von internationaler Hochschulmobilität in Staaten außerhalb Europas wurde im Sinne der strategischen Steuerung von Mobilität in bestimmte Schwerpunktregionen erstmals durch zusätzliche nationale Mittel verstärkt genutzt. Die COVID-19-Pandemie brachte 2020 massive Beeinträchtigungen für die hochschulische Mobilität mit sich, denen die Europäische Kommission gemeinsam mit den Nationalagenturen mit entsprechend flexiblen Regelungen zur Unterstützung von Studierenden und Hochschulpersonal begegnete. Derzeit laufen die Verhandlungen für das Nachfolgeprogramm Erasmus+ 2021–2027, das auf Digitalisierung und Inklusion fokussiert und neue Mobilitätsformate bieten wird. Bei der Verwaltung sämtlicher Erasmus+-Mobilitätsaktionen im Hochschulbereich werden digitale Lösungen zum Einsatz kommen. Die bereits unter dem aktuell laufenden Erasmus+-Programm in die Wege geleitete Initiative European Universities wird regulärer Teil von Erasmus+ 2021–2027. Die österreichischen Universitäten haben in den beiden Pilotphasen 2019 und 2020 sehr erfolgreich teilgenommen. Bei der strategischen Ausrichtung der österreichischen Universitäten spielen die thematischen Schwerpunkte der Europäischen Union und des EHR. eine bedeutende Rolle, zumal es gilt, sie im globalen Wettbewerb – sowohl für Studierende als auch für Lehrende und Forschende – als attraktive Lehr- und Forschungsstätten zu unterstützen. Dies spiegelt sich zum einen im GUEP sowie in den Leistungsvereinbarungen wider; zum anderen wurden entsprechende nationale Strategien zur Hochschulmobilität und Internationalisierung von Studium und Lehre sowie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung erarbeitet. Ein in Europa außergewöhnliches und bewährtes Angebot an Beratung, Training und Information steht den österreichischen Universitäten (wie auch allen anderen Hochschuleinrichtungen) in der Umsetzung der strategischen Schwerpunkte zur Verfügung.