10.2.2 Ausschreibung „(Digitale) Forschungsinfrastrukturen"

Forschungsinfrastrukturen unterstützen Forscherinnen und Forscher an den österreichischen Universitäten in der Bearbeitung anspruchsvoller Fragestellungen und Erschließung neuer Forschungsgebiete, wie z. B. Cloud-Computing oder Quantencomputing. Sie sind Instrumente für exzellente Forschung (z. B. HPC), forschungsgeleitete Lehre, Ausbildung des Nachwuchses (z. B. Digitale Medizin) sowie für Profilbildung, Wissenstransfer, gesellschaftliche Innovationen und insbesondere auch zur Bewältigung der Herausforderungen bei der digitalen Transformation.

Die strategische Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen und Infrastrukturen zur Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) stellt daher ein wichtiges Handlungsfeld der österreichischen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Strategie 2030 (FTI-Strategie) dar, um zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen und den FTI-Standort Österreich zu stärken. Die Ziele der Ausschreibung „(Digitale) Forschungsinfrastrukturen“ sind deshalb:

  • der Ausbau, die Modernisierung und/oder die Neuanschaffung von qualitativ hochwertiger (digitaler) Forschungsinfrastruktur (bzw. funktional äquivalent: [digitaler] Infrastruktur zur EEK) an den österreichischen Universitäten,
  • Vorhaben zur Beschaffung (digitaler) Forschungsinfrastruktur, die komplementär zu durch andere Ausschreibungen (z. B. Quantum Austria) abgedeckten Vorhaben sind, sowie
  • die Schaffung des Zugangs zu europäischen und internationalen Großforschungsinfrastrukturen durch bedarfsorientierte Beschaffung qualitativ-hochwertiger und kooperativ nutzbarer (digitaler) Forschungsinfrastrukturen an österreichischen Universitäten.

Im Rahmen der kompetitiven Ausschreibung „(Digitale) Forschungsinfrastruktur“ investieren das BMBWF und die EU daher gemeinsam € 40 Mio. in den Ausbau, den Zugang und die Modernisierung vorhandener wie auch die Neuanschaffung qualitativ hochwertiger (digitaler) Forschungsinfrastrukturen an den österreichischen Universitäten.

Abbildung 10.2.2-1 NextGenEU Logo

Logo NextGenerationEU

Quelle: Europäische Kommission

Die Programmierung der Ausschreibung (2022) erfolgte durch eine Expertinnen- und Expertenkommission, die – in enger Zusammenarbeit mit dem BMBWF und unter Berücksichtigung der inhaltlichen Schwerpunkte in den LV zwischen dem BMBWF und den Universitäten – das Thema „(Digitale) Forschungsinfrastrukturen“ und weitere detaillierte Rahmenbedingungen (z. B. Invest und/oder Reinvest, „Do no significant harm“, keine Doppelfinanzierung etc.) festlegte. Danach erging die offizielle Einladung des BMBWF an die Universitäten, ihre Anträge einzureichen.

Der Auswahlprozess begann mit einer technischen Analyse der eingereichten Anträge, worauf die Einholung von Expertinnen- und Experten-Reviews (je nach Umfang mehrere pro Antrag) folgte, die neben den internen Reviews von Spezialistinnen und Spezialisten des BMBWF als Entscheidungsgrundlage für die Expertinnen- und Expertenkommission diente. Maßgeblich für die Entscheidung zur Finanzierung von Anträgen war – neben der Plausibilisierung der angegebenen Kosten – die Passung der Anträge in der (individuellen) Universitätsgovernance und die Nutzung von Synergien in der österreichischen und internationalen Forschungs- und Wissenschaftslandschaft.

Mit Ausnahme der mdw – die sich als Kooperationspartnerin an Vorhaben anderer Universitäten beteiligt – haben alle Universitäten Anträge gestellt. Von den 69 eingereichten Vorhaben der Universitäten wurden 28 Vorhaben zur Finanzierung empfohlen. Die anderen Vorhaben, bei denen zumindest in Teilbereichen ebenfalls qualitative Stärken erkannt wurden, konnten auf Grund des bereits zur Gänze ausgeschöpften Finanzrahmens nicht berücksichtigt werden.

Alle Projekte, die eine Finanzierungszusage erhalten haben, konnten ab 2023 starten und müssen jährliche Zwischenberichte an das BMBWF übermitteln, um den Fortschritt zu messen und die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen der Projekte sicherzustellen. Nach Beendigung der Projekte ist dem BMBWF ein Endbericht vorzulegen, der neben den Inhalten des Zwischenberichtes auch eine detaillierte Beschreibung des Projektoutputs und -outcomes, sowie eine Aufgliederung der verwendeten Mittel enthalten wird. Mit dem Abschluss der Projektphase nach längstens vier Jahren wird die gesamte Ausschreibung und insbesondere deren Ergebnisse von externen Spezialistinnen bzw. Spezialisten evaluiert.