Die Medizinischen Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck bieten Humanmedizin als Diplomstudiengang mit dem Abschluss Dr. med. univ. an, wobei das Studium auf zwölf Semester verteilt 360 ECTS umfasst. Die Medizinische Fakultät an der JKU besteht seit 2014 und ist mittlerweile gut etabliert. Sie bietet Humanmedizin in Form eines Bachelor- und Masterstudiums an, das insgesamt ebenfalls zwölf Semester und 360 ECTS umfasst. Die erste Kohorte des Masterstudiums hat 2020 das Studium mit dem Titel Dr. med. univ. abgeschlossen. Ein auf das Masterstudium aufbauendes Doktorats-Studium „Medical Sciences“ startete im WS 2019 und brachte 2022 die ersten angehenden medizinischen Forscherinnen und Forscher mit dem Titel Dr. scient. med. oder PhD hervor. Im Herbst 2021 eröffnete das Campusgebäude der Medizinischen Fakultät Linz, dessen Highlight der JKU medSPACE für virtuelle Anatomie und Pathologie in 3D ist. Im Frühjahr 2023 eröffneten die neuesten Gebäude der MUG als zentrale Infrastruktur des stetig wachsenden Campusgeländes für medizinische Forschung und Patientenversorgung in Graz.
Österreich bildet bereits seit langem eine im EU-Vergleich sehr hohe Anzahl an Medizinstudierenden aus, seit 2020 wird die Anzahl an verfügbaren Studienplätzen für Humanmedizin im Rahmen von Uni-Med-Impuls 2030 noch weiter ausgebaut. Im Studienjahr 2023/24 stehen an den öffentlichen Hochschulen insgesamt 1850 Studienplätze für Medizin zur Verfügung, davon 1706 für Humanmedizin und 144 für Zahnmedizin. Der Zugang zu diesen Studienplätzen ist weiterhin durch ein einheitliches Aufnahmeverfahren (MedAT) geregelt, das laufend weiterentwickelt wird – wie z. B. zuletzt verstärkte Berücksichtigung von Sozialkompetenz. Von den jährlich 144 Studienplätzen für Zahnmedizin sind 80 für die MUW, 40 für die MUI und 24 für die MUG vorgesehen. Von den 1706 Studienplätzen für Humanmedizin entfallen 680 auf die MUW, 370 auf die MUI, 346 auf die MUG und 310 auf die medizinische Fakultät der JKU.
Uni-Med-Impuls 2030
Die Bundesregierung hat im Sommer 2020 das Programm „Uni-Med-Impuls 2030“ zur Weiterentwicklung der Medizinischen Universitäten und der Medizinischen Fakultät der JKU beschlossen, das in zehn Punkten die Entwicklung der medizinischen Forschung und Lehre bis 2030 abbildet. Die Umsetzung hat bereits mit der LV 2022–2024 begonnen. Der Plan umfasst u. a. eine bedarfsorientierte und schrittweise Erhöhung um insgesamt 200 Medizinstudienplätze. Die erste Erhöhung um 50 Plätze erfolgte im WS 2022/23; weitere Erhöhungen um jeweils 50 Plätze sind für WS 2024/25, WS 2026/27 und WS 2028/29 vorgesehen. Bei Abschluss von Uni-Med-Impuls 2030 bis 2028/29 werden 2.000 Studienplätze (144 in Zahn- und 1.856 in Humanmedizin) zur Verfügung stehen.
Uni-Med-Impuls 2030 forciert den Ausbau bisheriger universitärer Maßnahmen zur Attraktivierung des Fachs Allgemeinmedizin. Das Fach ist seit Jahren an allen Standorten in der Pflichtlehre verankert und in den Lehrveranstaltungen repräsentiert; Mentoring-Programme ermöglichen den Studierenden einen vertieften Austausch mit erfahrenen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern. Attraktivierungsmaßnahmen sind bereits seit mehreren Perioden in den Leistungsvereinbarungen enthalten (z. B. Implementierung eines Erweiterungsstudiums, Spezialisierungsmöglichkeiten des Grundstudiums, spezielle Fortbildungen für den niedergelassenen Bereich während des Studiums) und die Medizinischen Universitäten entwickeln sie laufend weiter.
Im letzten Studienjahr absolvieren Studierende der Humanmedizin das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) mit starkem Praxisbezug. Uni-Med-Impuls 2030 sieht im KPJ eine verstärkte Berücksichtigung der Allgemeinmedizin – maximal vier Monate Allgemeinmedizin im niedergelassenen Bereich – an allen Standorten vor. In manchen Bundesländern (Wien, Oberösterreich und Steiermark) gibt es Modellprogramme zur Attraktivierung, z. B. durch zusätzliche Leistungen für die Studierenden oder eine Aufwandsentschädigung durch das Bundesland.
Uni-Med-Impuls 2030 sieht auch die Schaffung von neuen Professuren bzw. Laufbahnstellen vor, insbesondere für Infektiologie, Epidemiologie, Public Health und Gendermedizin. Das Programm unterstützt Forschungsvorhaben in den Bereichen Public Health, Epidemiologie und Infektiologie sowie den Ausbau nationaler und internationaler Kooperationen. Ein solches Kooperationsprojekt ist das Ignaz Semmelweis Institut für Infektionsforschung, ein interuniversitäres Forschungszentrum der drei Medizinischen Universitäten, der JKU und der Vetmeduni. Die Planung begann 2022, die Fertigstellung am Campus der MUW ist für 2024 vorgesehen.
Durch Forschungskooperationen mit relevanten außeruniversitären Einrichtungen werden zudem strategische nationale Programme (z. B. multizentrische akademische Klinische Studien) entwickelt und durch Uni-Med-Impuls 2030 finanziert. Darüber hinaus besteht eine weitere Förderung der modernen digitalen medizinischen Forschungsinfrastruktur und Forschungsdatenbanken sowie Vernetzung mit internationalen Partnern. Ebenso wird die nationale Unterstützung von EU-Partnerschaften und der Ausbau im Bereich E-Learning im Medizinstudium fortgesetzt.
Gemeinsamer klinischer Lernzielkatalog
In Zusammenarbeit mit dem BMBWF legten die Medizinischen Universitäten und die Medizinische Fakultät der JKU im Jänner 2020 einen gemeinsamen Klinischen Lernzielkatalog vor: Er definiert österreichweit einheitliche fächerzentrierte und interdisziplinäre Lernziele (Learning Outcomes) für das Studium und medizinische Kernkompetenzen und Mindestanforderungen an die ärztlichen Fertigkeiten. Der Lernzielkatalog ermöglicht Vergleichbarkeit von Learning Outcomes zwischen den Standorten und gewährleistet einen einheitlichen Mindest-Wissensstand als Grundlage für die postgraduale Ausbildung.
Kooperationen im klinischen Lehrbereich
In der klinischen Lehre kooperieren die Medizinischen Universitäten und die Medizinische Fakultät der JKU mit Lehrkrankenhäusern, externen Lehrabteilungen, allgemeinmedizinischen Lehrpraxen und Lehrordinationen. Gemäß § 35 Abs. 2 UG ist seit der UG-Novelle 2018 neben den bisherigen Lehrkrankenhäusern auch die Heranziehung von Einrichtungen des niedergelassenen Bereichs zur Verbesserung des praktisch-medizinischen Unterrichts möglich. Die Medizinischen Universitäten können solchen – großteils allgemeinmedizinischen – Einrichtungen die Bezeichnung „Lehrordination“ verleihen.