7.1.2 Weiterentwicklung des Studienangebots

Im Sommersemester 2023 sind laut Studienangebotsevidenz des BMBWF an öffentlichen Universitäten insgesamt 1.212 Studien eingerichtet. Davon sind

  • 40 Diplomstudien,
  • 381 Bachelorstudien,
  • 659 Masterstudien und
  • 132 Doktoratsstudien (davon 55 PhD-Studien).

Seit 2000 wurden 235 Diplomstudien auf das zweistufige Studiensystem umgestellt; das entspricht zum SS 2023 einem Umwandlungsstand von 85,5 %. Als Vergleichswerte dienen das Studienangebot des SS 2023 und des WS 1999/2000 (letztes WS vor Einrichtung der ersten zweistufigen Studien) unter Berücksichtigung von nachfolgenden Auflassungen, Einrichtungen oder Zusammenlegungen. Eine Umwandlung liegt vor, wenn ein neues Studium an der betreffenden Universität zuvor als Diplomstudium eingerichtet war. Die Berechnung des Anteils der Bachelor- und Masterstudien am Gesamtstudienangebot erfolgt auf Einzelstudienebene, die des Umwandlungsstands auf Studienrichtungsebene. Im Berichtszeitraum wurde das Diplomstudium Musiktherapie an der mdw auf die Bologna-Studienarchitektur umgestellt.

Seit 2009 dürfen keine neuen Diplomstudien mehr eingerichtet werden. Im SS 2023 machten Bachelor- und Masterstudien bereits 85,8 % des ordentlichen Studienangebots aus; nur mehr 3,3 % waren Diplomstudien, 10,9 % waren Doktoratsstudien. Das Angebot im Bereich der Studien, die zu einem ersten Abschluss führen (sogenannte „Erstabschluss-Studien“, d. h. Diplom- und Bachelorstudien), blieb in den letzten zwölf Jahren sehr konstant. Im WS 2005/06 sowie im WS 2015/16 gab es 387 Erstabschlussstudien. Ihr Anteil stieg bis zum SS 2023 auf 421 an. Eine stärkere Ausdifferenzierung der Studien erfolgte im Bereich der Masterstudien: Im WS 2005/06 waren es 278 Masterstudien, im WS 2015/16 566; bis zum SS 2023 kamen weitere 93 dazu.

Nach Gruppenzuordnung der Studien gemäß § 54 Abs. 1 UG, entfallen 23 % der Bachelor-, Master- und Diplomstudien auf die ingenieurswissenschaftlichen Studien, 22 % auf die künstlerischen Studien (v. a. aufgrund der vielen Instrumentalstudien), 21 % auf die geistes- und kulturwissenschaftlichen und 13 % auf die naturwissenschaftlichen Studien. Bei Zuordnung nach ISCED-F 2013 entfallen auf das Studienfeld Geisteswissenschaften und Künste 39 %, auf Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik 16 %, auf Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 13 %.

Durch die seit 2009 mögliche Flexibilisierung der Bachelorstudiendauer können die Universitäten auch sieben- oder achtsemestrige Bachelorstudien vorsehen. Derzeit gibt es insgesamt 283 sechssemestrige, 14 siebensemestrige und 84 achtsemestrige Bachelorstudien (überwiegend Lehramtsstudien und Instrumentalstudien). Seit Oktober 2012 ist es möglich, Lehramtsstudien und die Studien der Human- und Zahnmedizin als Bachelor- und Masterstudien anzubieten.

Erweiterungsstudien

Seit der UG-Novelle 2017 haben Universitäten die Möglichkeit, unterschiedliche Arten von Erweiterungsstudien einzurichten, durch die sich Studierende zusätzliche Qualifikationen holen können. Als Erweiterung von Lehramtsstudien gab es sie schon vor 2017: Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudien können so ein weiteres Unterrichtsfach bzw. eine Spezialisierung erlangen. Durch ein Erweiterungsstudium können Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Lehramtsstudien an den Pädagogischen Hochschulen fehlende ECTS-Punkte aus dem Bachelorstudium als Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium für das Lehramt erwerben. Auch für jedes Diplom-, Bachelor- und Masterstudium besteht die Möglichkeit, entsprechende Erweiterungsstudien einzurichten: Voraussetzung ist ein Curriculum, das einen Arbeitsaufwand von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten vorsieht. Bis SS 2023 wurden 20 Erweiterungsstudien angeboten. 

Darüber hinaus offerieren Universitäten Erweiterungscurricula und frei wählbare Wahlmodule, deren Umfang 30 ECTS-Punkte unterschreitet; sie scheinen in der Hochschulstatistik nicht als eingerichtete Studien auf.

Außerordentliche Bachelor- und Masterstudien (Universitätslehrgänge)

Die UG-Novelle 177/2021 ermöglicht den Universitäten, Universitätslehrgänge auch als außerordentliche Bachelor- und Masterstudien einzurichten: Sie sind gleichwertig zu ordentlichen Bachelorstudien gemäß § 51 Abs. 2 Z. 4 und ordentlichen Masterstudien gemäß § 51 Abs. 2 Z. 5; nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen berechtigen sie zur Zulassung zu ordentlichen Masterstudien und Doktoratsstudien. Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Bachelorstudien muss 180 ECTS-Punkte und für außerordentliche Masterstudien 120 ECTS-Punkte betragen. Der Arbeitsaufwand für ein außerordentliches Masterstudium kann in Ausnahmefällen weniger ECTS-Punkte betragen, wenn dieses in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist.

Neue Studienangebote

Seit WS 2020/21 wurden 24 Bachelorstudien, 62 Masterstudien, 13 Doktoratsstudien und 13 Erweiterungsstudien neu ins Studienangebot aufgenommen. Die folgenden Beispiele sind stellvertretend: 

  • Mit der Neuausrichtung und Einrichtung von Bachelor- und Masterstudien wurde an der MUL im Bereich der Ingenieurwissenschaften eine zukunftsorientierte Studienreform vollzogen. Beispielsweise wurde das Studium „Responsible Consumption and Production“  (BA und MA) eingerichtet, das sich am Sustainable Development Goal 12 (SDG 12) der UN orientiert.
  • TU Wien,  BOKU und Uni Wien haben ihre Expertisen gebündelt, um im MINT-Bereich das englischsprachige Masterstudium „Green Chemistry“ einzurichten.
  • Eine umfassende Reform der PLUS im Jahr 2022 hatte u. a. eine Neustrukturierung zur Folge: Zu den Neuerungen gehört die Fakultät „Digital and Analytical Sciences“ (DAS) mit den vier Fachbereichen „Artificial Intelligence and Human Interfaces“, Informatik, Geoinformatik und Mathematik.
  • Im Berichtszeitraum wurde in vier Lehrverbünden das Unterrichtsfach Ethik eingerichtet.

Kooperationen im Lehrbereich

Universitätsstudien können als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten werden. Bei gemeinsamen Studienprogrammen sind die Partner-Bildungseinrichtungen überwiegend Erhalterinnen und Erhalter von Fachhochschulstudiengängen, Privatuniversitäten oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen. Die Durchführung in Form eines Joint-, Double- oder Multiple-Degree-Programmes erfolgt aufgrund von Vereinbarungen zwischen den Partnereinrichtungen.

Gemeinsam eingerichtete Studien sind ausschließlich mit österreichischen Bildungseinrichtungen möglich und müssen an den anderen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Erhalterinnen und Erhalter von Fachhochschulstudiengängen oder Privatuniversitäten eingerichtet sein; alle beteiligten Bildungseinrichtungen verwenden ein gleichlautendes Curriculum.