7.1.1 Lehre und Studium in den Leistungsvereinbarungen

Die Lehre ist eine der drei Finanzierungssäulen der Universitäten (neben Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) und strategischer Entwicklung). Die Budgetsäule enthält jährliche Zielzahlen zu prüfungsaktiv betriebenen Studien in verschiedenen Fächergruppen und einen wettbewerbsorientierten Teil. Die Entwicklungspläne der Universitäten dienen als strategische Planungsinstrumente (§ 13b UG): Sie orientieren sich sowohl an der Struktur der Leistungsvereinbarungen als auch an den Zielsetzungen des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP, bes. Systemziel 3). Lehre soll studierendenzentriert und lernergebnisorientiert sein; Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studierbarkeit sollen den gesamten Student Life Cycle – vom Studienzugang bis zum Übertritt in den Arbeitsmarkt – umfassen. Diversität der Studierenden, Digitalisierung von Lehre und Lernen sowie der Erwerb digitaler Kompetenzen stehen im Fokus.

In der LV-Periode 2022–2024 verstärkten die Universitäten Maßnahmen zur Förderung des Studienfortschritts und der Studierbarkeit entlang des Student Life Cycle. Den Studieneinstieg unterstützen die Universitäten beispielsweise durch Orientierungsangebote, Online-Self-Assessments, Mentoring-Programme und Brückenkurse. Eine ausgewogene Arbeitsbelastung (Student Workload) soll den Studienfortschritt und den Studienabschluss begünstigen. Die Universitäten prüfen diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit, auch durch gesetzlich verpflichtende externe Audits. Impulse in der Hochschuldidaktik waren ebenfalls Teil der Lehrentwicklung an den Universitäten. Über Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zur Lehrentwicklung berichten die Universitäten im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Begleitgespräche und in den Wissensbilanzen; einschlägige Veranstaltungen wie der Dialog zur Hochschulischen Lehre dienen dem Austausch und der Vernetzung. 

Die wettbewerbsorientierten Indikatoren sind in der Universitätsfinanzierungsverordnung festgelegt und beziehen sich auf die Anzahl von Studienabschlüssen und die Anzahl von Studien mit hoher Prüfungsaktivität (mindestens 40 ECTS-Anrechnungspunkte). Um die Mittel in Anspruch nehmen zu können, müssen die Universitäten zumindest fünf von sieben qualitätssichernden Maßnahmen in der Lehre nachweisen, die in der Verordnung genannt sind. Dazu zählen regelmäßige Evaluierungen von Lehrveranstaltungen und des Prüfungswesens, ebenso wie das Monitoring von Studierbarkeit und Studienabschlüssen.  

Der GUEP 2025–2030 betont explizit den Stellenwert guter Lehre. Sie soll sichtbar sein, höhere Anerkennung für die akademische Karriere erhalten und professionelle Unterstützung erfahren. Gute Lehre hat das Ziel, die Studierenden bestens auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten und einen Studienabschluss innerhalb der Regelstudiendauer zu ermöglichen. Sie achtet auf die Inklusion und Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Die Bedürfnisse berufstätiger Studierender sind im Studienangebot reflektiert, um dem Arbeitsmarktbedarf an MINT-Absolventinnen und -Absolventen entgegenzukommen. 

Im Dezember 2022 veröffentlichte das BMBWF den Hochschulplan (HoP) als Dachstrategie für die koordinierte Entwicklung der Hochschulsektoren. Neben quantitativen Zielvorgaben enthält er qualitative Entwicklungslinien für die Lehre im Kontext gesellschaftlicher Herausforderungen in Bezug auf die digitale Transformation, die Sicherung von Nachhaltigkeit und die Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer. Die Umsetzung der im HoP genannten Handlungsfelder für die Lehre erfolgt über die bestehenden Governance-Instrumente (LV) und unter Einbindung der Hochschulkonferenz (HSK).