Die im März 2017 erlassene Verordnung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten (KLRV Universitäten) wurde – basierend auf Erfahrungen aus der Umsetzung - bis dato viermal novelliert. Als erfolgreicher Abschluss dieser Implementierungsphase erfolgte im August 2021 eine testweise Datenmeldung aller 22 Universitäten über das Rechnungsjahr 2020 an das BMBWF. Seit August 2022 werden jährlich Echtdaten der Kosten- und Erlösinformationen des vorangegangenen Rechnungsjahrs übermittelt; im August 2023 erfolgte die zweite Echtdatenmeldung (Rechnungsjahr 2022).
Die Berichtspflichten gemäß § 22 der KLRV Universitäten sehen vor, dass die Kosten für erbrachte Leistungen der Universitäten (auf Basis von Vollkosten für elf verschiedene Kostenträger) ermittelt und an das BMBWF berichtet werden; die Hauptaufgaben in Lehre und Forschung sind weiter in 22 Disziplinengruppen (= ein Aggregat aus Studienfächern bzw. Forschungsdisziplinen) unterteilt. Bei gewissen Kostenträgern gibt es eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Leistungen, die u. a. auf die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts abstellt.
Laut § 16 Abs. 2 der KLRV Universitäten sind folgende Kostenträger vorgesehen:
Kostenträger mit Unterscheidung nach KLR-Disziplinengruppen:
Weitere Kostenträger ohne Unterscheidung nach KLR-Disziplinengruppen (DGR) sind:
Die in der Anlage 2 der KLRV Universitäten angeführten KLR-Disziplinengruppen (DGR) sind:
Die Universitäten übermittelten neben den KLR-Rohdaten auch zwei Kennzahlen zur Lehre und Forschung auf Basis der so genannten Normkosten an das BMBWF; in weiterer Folge werden diese Kennzahlen auf unidata veröffentlicht.
Die jährlich vorliegenden Kostenberichte sollen die Kostenstrukturen im öffentlichen Bereich – wie globalbudgetfinanzierte Lehre und Forschung sowie EEK, aber auch die erwirtschafteten Kostendeckungen im sogenannten wirtschaftlichen Bereich, wie Auftragsforschung und andere universitäre Dienstleistungen – transparent abbilden.
Die wesentlichen Ergebnisse der Datenmeldung (s. auch Tabellen 4.5-1 bis 4.5-3) zum Rechnungsjahr 2022 sind:
Auf Ebene der einzelnen KLR-Disziplinengruppe (vgl. Tabelle 4.5-3) lagen die Daten pro Universität fallweise weit auseinander. Das BMBWF beauftragte daher eine Vergleichsstudie, um die Ursachen für diese Unterschiede zu untersuchen.
Tabelle 4.5-1: Ist-Kosten absolut (in €) pro Universität und in Relation zu den anderen Universitäten sowie die Anteile der wichtigsten Kostenarten pro Universität an den Ist-Kosten:
Quelle: BMBWF
Die Summe der Ist-Kostenanteile je Leistungsbereich (vgl. Tabelle 4.5-2) zeigt, dass die Kostenträger „Globalbudget Lehre“ und „Globalbudget Forschung“ an der KUG mit rund 95 % fast das ganze Leistungsspektrum abdecken. Ein Sonderfall ist die UWK, die keine Lehre gemäß der Definition für den Kostenträger Globalbudget Lehre anbietet. Die drei Medizinischen Universitäten verrechnen die Kosten auf dem Kostenträger „Patientinnen- und Patientenversorgung inkl. Klinischer Mehraufwand“ nicht auf die anderen Kostenträger weiter: In der Übersichtstabelle findet er sich in der Leistungsgruppe Dienstleistungen.
Tabelle 4.5-2: Anteil der Ist-Kosten pro Universität an den universitären Aufgabenbereichen:
GB... Globalbudget
* Keine Globalbudget Lehre vorhanden
GB-Lehre: Kostenträger 1 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
GB-Forschung: Kostenträger 2 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
Forschung: Summe der Kostenträger 3, 4 und 5 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
Weiterbildung: Summe der Kostenträger 6 und 7 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
Dienstleistung: Summe der Kostenträger 8, 9 und 10 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
Quelle: BMBWF
Die Tabelle 4.5-3 zeigt die einzelnen Kostenarten je Universität auf Ebene der Disziplinengruppe Rechtswissenschaften auf dem Kostenträger Globalbudget Lehre. Für den universitären Vergleich werden im Gebäudebereich die Normkosten gemäß § 18 Abs. 2 Z. 4 KLRV angesetzt. Die gesamten Normkosten in Relation zu den prüfungsaktiven Studien (= im betreffenden Bachelor-, Diplom- und Masterstudium mindestens 16 ECTS-Punkte erbringende oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterstunden) in der Disziplinengruppe Rechtswissenschaften zeigen, dass im Rechnungsjahr 2022 an der JKU mit rund € 4.000 die geringsten Kosten pro aktivem Studium in dieser Disziplinengruppe anfielen.
Tabelle 4.5-3: Normkostenanteile (in €) am Kostenträger Globalbudget Lehre für die Disziplinengruppe Rechtswissenschaften je Universität und Summe der Normkosten je prüfungsaktivem Studium:
GB... Globalbudget
DGR... KLR Disziplinengruppe gem. Anlage 2 KLRV Universitäten
AfA... Abschreibungen ohne Gebäudetanteil
Norm-Mieten.... Normkosten für Gebäude gem. §18(2) Z. 4 KLRV Universitäten
Hinweise: Negative Werte resultieren aus direkt verrechneten Kostenminderungen. Der hohe Kennzahlenwert „Normkosten Lehre je prüfungsaktivem Studium“ bei der Univ. Klagenfurt resultiert aus einer sehr geringen Anzahl von „Aktiven Studien“ da sich dieses Studium noch in der Aufbauphase (Beginn WS 2019) befindet.
Quelle: BMBWF