4.5 Kosten- und Leistungsrechnung

Die im März 2017 erlassene Verordnung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten (KLRV Universitäten) wurde – basierend auf Erfahrungen aus der Umsetzung - bis dato viermal novelliert. Als erfolgreicher Abschluss dieser Implementierungsphase erfolgte im August 2021 eine testweise Datenmeldung aller 22 Universitäten über das Rechnungsjahr 2020 an das BMBWF. Seit August 2022 werden jährlich Echtdaten der Kosten- und Erlösinformationen des vorangegangenen Rechnungsjahrs übermittelt; im August 2023 erfolgte die zweite Echtdatenmeldung (Rechnungsjahr 2022). 

Die Berichtspflichten gemäß § 22 der KLRV Universitäten sehen vor, dass die Kosten für erbrachte Leistungen der Universitäten (auf Basis von Vollkosten für elf verschiedene Kostenträger) ermittelt und an das BMBWF berichtet werden; die Hauptaufgaben in Lehre und Forschung sind weiter in 22 Disziplinengruppen (= ein Aggregat aus Studienfächern bzw. Forschungsdisziplinen) unterteilt. Bei gewissen Kostenträgern gibt es eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Leistungen, die u. a. auf die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts abstellt.

Laut § 16 Abs. 2 der KLRV Universitäten sind folgende Kostenträger vorgesehen:

Kostenträger mit Unterscheidung nach KLR-Disziplinengruppen:

  1. Lehre gemäß § 54 UG
  2. Globalbudgetfinanzierte Forschung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK)
  3. Forschung und EEK aus Fördermitteln
  4. Sonstige nicht-wirtschaftliche Forschung und EEK aus Drittmitteln
  5. Auftragsforschung und künstlerische Arbeiten im Auftrag Dritter

Weitere Kostenträger ohne Unterscheidung nach KLR-Disziplinengruppen (DGR) sind:

  1. Weiterbildung wirtschaftlich
  2. Weiterbildung nicht-wirtschaftlich
  3. Sonstige wirtschaftliche Leistungen
  4. Sonstige nicht-wirtschaftliche Leistungen
  5. Patientinnen- und Patientenversorgung inkl. Klinischer Mehraufwand
  6. Behandlung und Pflege von Tieren

Die in der Anlage 2 der KLRV Universitäten angeführten KLR-Disziplinengruppen (DGR) sind:

  1. Erziehungswissenschaften 
  2. Bildende Kunst, Design 
  3. Darstellende Kunst, Musik 
  4. Geisteswissenschaften 
  5. Sprachwissenschaften 
  6. Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Journalismus und Informationswesen 
  7. Psychologie
  8. Wirtschaft und Verwaltung 
  9. Recht
  10. Biowissenschaften und Umweltforschung
  11. Exakte Naturwissenschaften
  12. Mathematik, Statistik
  13. Informations- und Kommunikationstechnologie
  14. Ingenieurwesen, technische Berufe
  15. Herstellung, Verarbeitung
  16. Architektur
  17. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 
  18. Veterinärmedizin
  19. Humanmedizin (mit Klinikbereich)
  20. Pharmazie 
  21. Gesundheitswissenschaften, Dienstleistungen, Sonstiges
  22. Sportwissenschaften

Die Universitäten übermittelten neben den KLR-Rohdaten auch zwei Kennzahlen zur Lehre und Forschung auf Basis der so genannten Normkosten an das BMBWF; in weiterer Folge werden diese Kennzahlen auf unidata veröffentlicht.

  • Die Kennzahl „Kosten der Lehre“ gemäß § 22 Abs. 3 Z. 1 KLRV stellt die gesamten Normkosten für die Lehre gemäß § 16 Abs. 2 Z. 1 je KLR-Disziplinengruppe in Relation zu den aktiven Studien bzw. den Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Disziplinengruppe. Vereinfacht gesagt zeigen sie, wieviel die Lehre pro Studierender bzw. Studierendem oder Absolventin bzw. Absolvent in den einzelnen Disziplinengruppen kostet.
  • Die Kennzahl „Kosten der Forschung und Entwicklung/EEK“ gemäß § 22 Abs. 3 Z. 2 KLRV Universitäten stellt die gesamten Normkosten für die Summe der Forschungsleistungen gemäß § 16 Abs. 2 Z. 2 bis Z. 5 KLRV Universitäten je KLR-Disziplinengruppe in Relation zu den Jahresvollzeitäquivalente der Personalkategorien gemäß § 7 Abs. 1 Z. 1 bis Z. 2 (Professorinnen oder Professoren und deren Äquivalente). Die Kennzahl ist also ein Indikator, wie hoch die Forschungs- bzw. EEK-Ausgaben pro Professorin oder Professor bzw. Äquivalent sind.

Die jährlich vorliegenden Kostenberichte sollen die Kostenstrukturen im öffentlichen Bereich – wie globalbudgetfinanzierte Lehre und Forschung sowie EEK, aber auch die erwirtschafteten Kostendeckungen im sogenannten wirtschaftlichen Bereich, wie Auftragsforschung und andere universitäre Dienstleistungen – transparent abbilden. 

Die wesentlichen Ergebnisse der Datenmeldung (s. auch Tabellen 4.5-1 bis 4.5-3) zum Rechnungsjahr 2022 sind:

  • Die Summe der Ist-Kosten betrug für alle 22 Universitäten im Rechnungsjahr 2022 rund € 4,9 Mrd. (vgl. Tabelle 4.5-1); rund 15 % entfielen allein an die Uni Wien. Die auf den Personalkostenarten ausgewiesen Kostenanteile betrugen in Summe rund € 2,6 Mrd. bzw. rund 52 % der gesamten Ist-Kosten. Pro Universität betrachtet, erreichte die MUW den größten Personalkostenanteil mit rund 70 % an den Ist-Kosten. Die zweitgrößte Kostenart in Relation zu den Ist-Kosten stellt die sogenannte Sekundäre Kostenart gemäß § 6 Abs. 2 der KLRV dar. Über alle Universitäten betrachtet bildete diese rund 21 % der Ist-Kosten. Den höchsten Wert erreichte die WU mit rund 34 % an den gesamten Ist-Kosten. Den drittgrößten Kostenblock (formal den Primären Kosten zugeordnet) stellen die Gebäudekosten (Summe aus den Kostenarten „Mieten und Abschreibung Gebäude“ sowie „Instandhalten Gebäude“) mit einem Anteil von rund 16 % an den gesamten Ist-Kosten dar. Die Angewandte erreicht den höchsten Wert mit einem Anteil von rund 26 % der Ist-Kosten.

Auf Ebene der einzelnen KLR-Disziplinengruppe (vgl. Tabelle 4.5-3) lagen die Daten pro Universität fallweise weit auseinander. Das BMBWF beauftragte daher eine Vergleichsstudie, um die Ursachen für diese Unterschiede zu untersuchen.

Tabelle 4.5-1: Ist-Kosten absolut (in €) pro Universität und in Relation zu den anderen Universitäten sowie die Anteile der wichtigsten Kostenarten pro Universität an den Ist-Kosten:

Quelle: BMBWF

Die Summe der Ist-Kostenanteile je Leistungsbereich (vgl. Tabelle 4.5-2) zeigt, dass die Kostenträger „Globalbudget Lehre“ und „Globalbudget Forschung“ an der KUG mit rund 95 % fast das ganze Leistungsspektrum abdecken. Ein Sonderfall ist die UWK, die keine Lehre gemäß der Definition für den Kostenträger Globalbudget Lehre anbietet. Die drei Medizinischen Universitäten verrechnen die Kosten auf dem Kostenträger „Patientinnen- und Patientenversorgung inkl. Klinischer Mehraufwand“ nicht auf die anderen Kostenträger weiter: In der Übersichtstabelle findet er sich in der Leistungsgruppe Dienstleistungen.

Tabelle 4.5-2: Anteil der Ist-Kosten pro Universität an den universitären Aufgabenbereichen:

GB... Globalbudget
* Keine Globalbudget Lehre vorhanden
GB-Lehre: Kostenträger 1 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
GB-Forschung: Kostenträger 2 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
Forschung: Summe der Kostenträger 3, 4 und 5 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
Weiterbildung: Summe der Kostenträger 6 und 7 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten
Dienstleistung: Summe der Kostenträger 8, 9 und 10 gem. §16 Z. 1 KLRV Universitäten

Quelle: BMBWF

Die Tabelle 4.5-3 zeigt die einzelnen Kostenarten je Universität auf Ebene der Disziplinengruppe Rechtswissenschaften auf dem Kostenträger Globalbudget Lehre. Für den universitären Vergleich werden im Gebäudebereich die Normkosten gemäß § 18 Abs. 2 Z. 4 KLRV angesetzt. Die gesamten Normkosten in Relation zu den prüfungsaktiven Studien (= im betreffenden Bachelor-, Diplom- und Masterstudium mindestens 16 ECTS-Punkte erbringende oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterstunden) in der Disziplinengruppe Rechtswissenschaften zeigen, dass im Rechnungsjahr 2022 an der JKU mit rund € 4.000 die geringsten Kosten pro aktivem Studium in dieser Disziplinengruppe anfielen.

Tabelle 4.5-3: Normkostenanteile (in €) am Kostenträger Globalbudget Lehre für die Disziplinengruppe Rechtswissenschaften je Universität und Summe der Normkosten je prüfungsaktivem Studium:

GB... Globalbudget
DGR... KLR Disziplinengruppe gem. Anlage 2 KLRV Universitäten
AfA... Abschreibungen ohne Gebäudetanteil
Norm-Mieten.... Normkosten für Gebäude gem. §18(2) Z. 4 KLRV Universitäten
Hinweise: Negative Werte resultieren aus direkt verrechneten Kostenminderungen. Der hohe Kennzahlenwert „Normkosten Lehre je prüfungsaktivem Studium“ bei der Univ. Klagenfurt resultiert aus einer sehr geringen Anzahl von „Aktiven Studien“ da sich dieses Studium noch in der Aufbauphase (Beginn WS 2019) befindet.

Quelle: BMBWF