Was das Management der COVID-19-Pandemie betrifft, die seit Juli 2023 nach mehr als drei Jahren offiziell beendet ist (ORF, 2023), zeigt der Rückblick, dass sich die Vorgangsweise bewährt hat, den Universitäts- und Hochschulleitungen die Verantwortung dafür zu überlassen. Sie legten auf Basis des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes (BGBl. I 76/2021) vom April 2021 und den nachfolgenden Verlängerungen und Adaptierungen sämtliche Corona-Maßnahmen im Rahmen ihrer Autonomie eigenständig fest.
Das führte dazu, dass alle Universitäten – je nach Infektionslage – eine Form der Zutrittsregelung (zumeist eine 3G-Regelung für Geimpfte, Genesene, Getestete) verhängten. Dies ermöglichte ihnen bereits ab dem Studienjahr 2021/22 unter strengen Auflagen Lehrveranstaltungen und Prüfungsformate vor Ort in Präsenz abzuhalten. Begünstigend wirkte in diesem Zusammenhang die vergleichsweise hohe Impfquote der 18- bis 34-jährigen Studierenden. Diese lag bereits Ende August 2021 bei 79% und damit deutlich über der der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung (65% bei den 18-34-Jährigen) (BMBWF, 2021a).
All dies ermöglichte die friktionsfreie Abhaltung der Wahlen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) von 18. bis 20. Mai 2021 unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzvorschriften (unter anderem: FFP2-Maskenpflicht, Mindestabstand). Denn die Infektionslage war zu diesem Zeitpunkt noch ziemlich angespannt. Deshalb hatten das BMBWF und die ÖH ein Hygiene- und Sicherheitskonzept mit Maßnahmen für Wählerinnen und Wähler, Mitglieder für Wahl(unter-)kommissionen und Wahlbeobachterinnen und -beobachter sowie für die Auswahl und Ausstattung der Wahllokale entwickelt. Die darauffolgenden ÖH-Wahlen von 9. bis 11. Mai 2023 konnten ohne jegliche Einschränkungen stattfinden.
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor während der Corona-Pandemie war zudem, dass das BMBWF umgehend nach Pandemieausbruch einen eigenen Krisenstab für die Bereiche Wissenschaft und Forschung eingerichtet sowie ein informelles Krisennetzwerk etabliert hatte. Es ermöglichte regelmäßige, wöchentliche, im Bedarfsfall auch kurzfristigere Abstimmungsrunden mit den Hochschulen und allen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in die Zuständigkeit des BMBWF fallen. Diese könnten jederzeit im Fall einer neuerlichen Krise ebenso wiederaufgenommen werden, wie die Vorgangsweise, dass das BMBWF jedes Semester eigens angepasste Leitfäden mit Empfehlungen für die Ausgestaltung des hochschulischen Lehr- und Prüfungsbetriebs herausgibt, um ein einheitliches Vorgehen in der Krise zu gewährleisten.
Bewährt hat sich auch, einen eigenen Info-Bereich zu COVID-19 für Wissenschaft und Forschung auf der BMBWF-Seite einzurichten, der deshalb nach Ausbruch des Ukrainekriegs im Februar 2022 auch um diesen Bereich erweitert wurde. Zudem erhob der BMBWF-Krisenstab über ein eigenes COVID-19-Meldesystem die Anzahl der Verdachts- und Erkrankungsfälle unter Studierenden und Mitarbeitenden sowie die Zahl der Betroffenen, um eine besseres Bild zu bekommen.
Das BMBWF stellte den Universitäten außerdem die notwendige finanzielle Unterstützung bereit (z.B. für Teststraßen). 2021 erhielten sie – zusätzlich zu € 20 Mio. aus der laufenden Universitätsfinanzierung zur Deckung der Mehrkosten für die Pandemiebekämpfung – 1 Mio. Euro für den Einsatz smarter Teststrategien.
Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie jedenfalls auf die Prüfungsaktivität und die Studienabschlüsse: So erreichte die Zahl der prüfungsaktiven Studien im Studienjahr 2020/21 einen Hochstand von 64%. Zurückzuführen war dieser Anstieg auf Einflussfaktoren während der COVID-Jahre, die Studienintensität und Studienerfolg beeinflussen können (Erwerbstätigkeit, soziale Aktivitäten und Mobilitäten). Auch die Universitäten haben maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung, bemisst sich die Universitätsfinanzierung doch wesentlich an der Steigerung der Prüfungsaktivität. Ebenso angestiegen ist die Zahl der Absolventinnen und Absolventen. Sie lag 2022/23 bei 35.463 und damit um 4% höher als im Vorjahr.