Die FFG konzentriert sich auf die Unterstützung unternehmensnaher Forschung, Entwicklung und Innovation in Österreich sowie auf Infrastrukturförderung. Sie fördert Einzelprojekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung „bottom-up“, d. h. ohne Einschränkung bei Projekt- oder Unternehmensgröße oder Thema. Die Förderung beträgt i. d. R. 50 % der Projektkosten in einer Kombination von Zuschuss und Darlehen. Thematische Ausschreibungen bieten in spezifischen Technologiefeldern bzw. zur Verfolgung gesellschaftspolitischer Zielsetzungen, etwa in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Kreislaufwirtschaft, Life Sciences, Mobilitäts- oder Energiewende, Förderungsmöglichkeiten für Konsortien aus Unternehmen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen. Die FFG bietet Strukturförderungen, wie z. B. im COMET-Programm für Kompetenzzentren, für F&E-Infrastruktur sowie für Qualifizierung und für Nachwuchsforschende an.
Im Berichtszeitraum 2020–2022 gingen rund zwei Drittel der FFG-Förderungen an Forschung und Innovation in Unternehmen, rund ein Drittel an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Intermediäre; insgesamt waren in diesem Zeitraum 10 % aller Drittmittel auf die FFG zurückzuführen (s. Tabelle 6.1.2-1, Wissensbilanz-Kennzahl 1.C.1). Universitäten erhielten die Gelegenheit, innovative Kooperationen mit Unternehmen einzugehen: Programme wie COMET, COIN, BRIDGE, Digital Innovation Hubs oder Pilotfabriken förderten die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft aktiv.
Das Gesamtfördervolumen der FFG betrug im Berichtszeitraum 2020–2022 kumulativ rd. € 2,3 Mrd. (2020: € 741,1 Mio.; 2021: € 823 Mio.; 2022: € 778,5 Mio.). Von diesen Mitteln entfielen 66,4 % auf Unternehmen, 15,8 % auf Forschungseinrichtungen, 10,6 % auf öffentliche Universitäten, 4,6 % auf Sonstige, 1,9 % auf Fachhochschulen, 0,6 % auf Intermediäre und 0,1 % auf Privatuniversitäten. Im Zeitraum 2020–2022 flossen kumuliert € 247,7 Mio. an FFG-Mitteln an die öffentlichen Universitäten. Das entspricht einer Steigerung von € 44,9 Mio. bzw. 22 % gegenüber 2017–2019.
Die Verteilung der FFG-Mittel an den Universitäten war stark von der jeweiligen thematischen Orientierung abhängig. Die TU Wien erhielt € 67,6 Mio., die TU Graz € 44,3 Mio. und die LFU Innsbruck € 34,7 Mio. (vgl. Abbildung 6.1.4-1); insgesamt waren das 59 % der universitären Mittel der FFG.
Abbildung 6.1.4-1: FFG-Förderungen 2020–2022 (Barwerte kumuliert) nach Universitäten
Quelle: FFG-Förderstatistik 2023
Die FFG verfügte für den Zeitraum 2022–2023 über ein Förderungsbudget von rund € 929 Mio. (€ 720 Mio. vom BMK und € 209 Mio. vom BMAW). Neu gestaltete Förderrichtlinien zur Verfolgung der strategischen Ziele gewährleisten eine transparente, unabhängige und faire Durchführung sowie die Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften für Beihilfen und Förderungen.