Die Umsetzung von Immobilienprojekten an den öffentlichen Universitäten Österreichs ist im § 118a des Universitätsgesetzes geregelt. Die jeweiligen Universitäten wickeln Immobilienprojekte in Abstimmung mit dem BMBWF ab. Im Februar 2018 trat die Verordnung des damaligen Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten an Universitäten (Uni-ImmoV) in Kraft: Sie beinhaltet Bestimmungen zum Bauleitplan und regelt die Prozesse bei universitären Bauvorhaben; die Finanzierungsart und Höhe des Investitionsvolumens spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Prozesses. Die Uni-ImmoV legt Betragsgrenzen für Immobilienprojekte fest, aus denen sich unterschiedliche Projektkategorien ergeben.
Bagatellprojekte sind im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der jeweiligen Universität von geringer wirtschaftlicher Bedeutung. Da sie die festgesetzte Betragsgrenze der jeweiligen Universität unterschreiten, benötigen sie keine gesonderte Prüfung oder Genehmigung durch das BMBWF. Bauleitplanprojekte über der Einvernehmensgrenze gelten als Einvernehmensprojekte: Für die Umsetzung ist eine Einvernehmensherstellung mit dem BMF und ein zweistufiges Verfahren aus Planungs- und Baufreigabe notwendig. Bei Bauleitplanprojekten unterhalb der Grenze ist keine Einvernehmensherstellung mit dem BMF erforderlich; ein einstufiger Freigabeprozess reicht aus.
Für zur Gänze drittfinanzierte Immobilienprojekte kann der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung einen gesonderten bzw. vereinfachten Prozess festlegen. Immobilienprojekte, die die Universität eigenfinanziert, müssen nicht im regionalen Bauleitplan gereiht werden; sie erfordern keine Einvernehmensherstellung mit dem BMF und werden gesamthaft aus dem bestehenden Globalbudget der jeweiligen Universität inklusive Drittmittel finanziert. Nur wenn das Investitionsvolumen die Einvernehmensgrenze übersteigt, ist ein zweistufiges Verfahren (Planungs- und Baufreigabe) nötig.
Der § 118a UG sowie die Verordnung des BMBWF über das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten normieren den Bauleitplan als maßgebliches Planungsinstrument für die universitäre Immobilienbewirtschaftung. Alle aktuellen Bauleitpläne sind unter www.bauleitplan.at aufrufbar. Neben den regionalen Bauleitplänen gibt es einen Gesamtösterreichischen Bauleitplan.
Regionale Bauleitpläne: Die Universitäten haben ihre geplanten Immobilienprojekte, die teilweise oder zur Gänze vom Bund zu finanzieren sind, dem BMBWF im Wege der regionalen Bauleitpläne bekanntzugeben. In sogenannten Bauleitplanrunden diskutieren und priorisieren die Universitäten ihre Immobilienprojekte. Regionale Bauleitpläne werden in drei Planungsregionen – Ost, West, Süd – erarbeitet. An den Bauleitplanrunden nehmen Vertreterinnen und Vertreter des BMBWF und der Universitäten teil – meistens das zuständige Rektorat (Vizerektorin bzw. -rektor für Infrastruktur) und/oder Personen aus der Abteilung für Raum- und Ressourcenmanagement bzw. Gebäude und Technik. In den Planungsregionen Ost und West finden üblicherweise zweimal jährlich Bauleitplanrunden statt; die Planungsregion Süd hält ca. eine Sitzung pro Jahr ab. Das UG schreibt eine Aktualisierung der regionalen Bauleitpläne mindestens alle drei Jahre vor.
Gesamtösterreichischer Bauleitplan: In den Gesamtösterreichischen Bauleitplan werden die gemäß Uni-ImmoV (Universitäten-Immobilienverordnung StF: BGBl. II Nr. 24/2018) ab 1. Jänner 2018 freigegebenen Immobilienprojekte der Universitäten aufgenommen, deren Einmalkosten bzw. laufende Kosten eine normierte Betragsgrenze überschreiten. Seit Inkrafttreten des § 118a am 1. Oktober 2021 müssen alle seitens der Bundesministerin oder des Bundesministers geprüften und freigegebenen Immobilienprojekte der Universitäten – auch eigenfinanzierte Projekte der Universitäten unterhalb der Einvernehmensgrenze, die bis dahin nicht dargestellt wurden – in den Gesamtösterreichischen Bauleitplan aufgenommen werden. Er muss die jeweilige Universität, Projekt, Projekttyp, Freigabedatum, Einmalkosten und laufende Kosten (Miet- und Betriebskosten) beinhalten. Der Gesamtösterreichische Bauleitplan schafft mehr Transparenz in der universitären Immobilienbewirtschaftung.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung befindet sich die Uni-ImmoV im Abtimmungsprozess. Die Novellierung soll die Verordnung v. a. im Bereich der Nachhaltigkeit zukunftsfit machen. Das Inkrafttreten ist Laufe des Jahres 2024 geplant.
Im Zeitraum 2020–2023 wurden beispielsweise folgende Projekte freigegeben:
Uni Wien – Errichtung eines Buchmagazins sowie Sanierung und Adaptierung der Büchertürme am Universitätsring 1: Aus Brandschutzgründen wurden provisorisch externe Fluchtstiegen errichtet, die nun in das Bestandsgebäude integriert werden. Dazu ist es notwendig, die Büchertürme zu leeren und die gesamten Magazinbestände an anderer Stelle zugänglich zu machen. Im ersten Projektteil erfolgt die Errichtung eines Buchmagazins auf den Siemensgründen in Wien; neben der Uni Wien beteiligen sich auch TU Wien, Angewandte, Akademie und Geosphere Austria an der Errichtung. Anschließend folgen die Sanierung und Adaptierung der Büchertürme am Universitätsring 1, die geltende Brandschutzerfordernisse erfüllen und moderne Lern-, Lehr- und Aufenthaltsflächen für die Studierenden schaffen werden.
KFU Graz und TU Graz – Neubau „Graz Center of Physics“: Das Graz Center of Physics führt die Physikinstitute der KFU Graz und der TU Graz an einem gemeinsamen Standort zusammen. Es macht aus zwei – im nationalen und internationalen Vergleich relativ kleinen – Fachbereichen einen markanten Physikstandort in Österreich mit internationaler Sichtbarkeit. Die Errichtung dieses Physikzentrums ist eine einzigartige Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Stärkung von Forschung und Lehre. Das Graz Center of Physics schafft kostenintensive Forschungsinfrastruktur gemeinsam an und betreibt sie nachhaltig.
UMS, Neubauprojekt „Universität Mozarteum am Kurpark“: Der Neubau wird ein Multimedia- und Digitalisierungslabor sowie zusätzliche Musikübungsräume beherbergen. Die Departments für Gesang, Oper und Musiktheater, das Archiv für Spielforschung und Playing Arts sowie das Institut für Gleichstellung und Genderstudies werden ebenfalls dort Platz finden. Das Multimedia- und Digitalisierungslabor schafft optimale Voraussetzungen, um einerseits die Digitalisierungsstrategie umzusetzen bzw. den Fokus „Digitale Medienkompetenz“ zu stärken und anderseits die Forschung auf diesem Gebiet weiter voranzutreiben.
LFU Innsbruck, Haus der Physik: Der dringende Bedarf an einem Neubau ergibt sich v. a. aus dem dynamischen Wachstum der Innsbrucker Physik und der veralteten baulichen Infrastruktur. Eine außergewöhnlich hohe Anzahl an internationalen Preisen und Auszeichnungen zeigt, dass die Institute der Physik an der LFU Innsbruck zur Weltspitze gehören. Neben dem Wachstum des Forschungsbereichs stiegen die Studierendenzahlen in den letzten zehn Jahren stark an. Um diese erfreuliche Entwicklung aufrechtzuerhalten, ist ein moderner Universitätsbau auf dem neuesten Stand der Technik essenziell. Das Projekt liefert die Grundlage für zukunftsweisende Forschung und attraktive, zeitgemäße Ausbildung. Es treibt die wissenschaftliche Profilstärkung und internationale Sichtbarkeit der LFU Innsbruck voran.
MUW, Neubau des „Center for Precision Medicine“: Im Rahmen der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (EU-RRF) konnten BMBWF und BMF finanzielle Mittel für die Errichtung eines Zentrums für Präzisionsmedizin zur Verfügung stellen. Das Gebäude des „Center for Precision Medicine“ wird am Gelände des AKH Wien entstehen und maßgeschneiderte Therapien unter Berücksichtigung modernster Diagnostikmethoden erforschen. Im Zentrum stehen medizinische Technologien zur Planung, Implementierung und Umsetzung von Präzisionsmedizin-Projekten. Die Einrichtung sichert die spitzenmedizinische Versorgung der Bevölkerung und die Verwertung von Erfindungen und Firmengründungen im Sinne einer Knowledge Economy, die den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Wien stärkt.
Tabelle 2.5-1: Im Berichtszeitraum 2020-2023 fertiggestellte Immobilienprojekte, ausgenommen eigenfinanzierte Projekte gem. § 3 Abs 2 Z. 2 Uni-ImmoV
* Finanzierung aus dem Sonderbauprogramm 2017
Quelle: BMBWF
Tabelle 2.5-2: Laufende Immobilienprojekte 2023 (Planung und Realisierung), ausgenommen eigenfinanzierte Projekte gem. § 3 Abs 2 Z. 2 Uni-ImmoV