2.4 Leistungsvereinbarungen

Die Leistungsvereinbarung (LV) ist das wesentliche Element zur (Grund-)Finanzierung und strategisch-inhaltlichen Steuerung der autonomen öffentlichen Universitäten in Österreich. Das BMBWF schließt diesen Vertrag alle drei Jahre mit jeder der 22 öffentlichen Universitäten ab. Er regelt die Leistungen der Universitäten in den Bereichen Lehre, Forschung und gesellschaftliche Zielsetzungen im jeweiligen universitären Wirkungsbereich sowie die finanziellen Ressourcen, die sie im Gegenzug von der öffentlichen Hand erhalten. Die Universitäten tragen auch im Rahmen der „Dritten Mission“ zur Erreichung national relevanter hochschulpolitischer Ziele (z. B. Wissens- und Technologietransfer, lebensbegleitendes Lernen etc.) bei. 

Die LV-Periode 2019–2021 war einerseits geprägt von der Einführung der neuen kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung, andererseits vom Einfluss der COVID-19-Pandemie auf den Universitätsbetrieb und die Umsetzung der LV-Ziele. In diesen Zeitraum fallen auch zahlreiche Nachhaltigkeitsbestrebungen im Sinne der Agenda 2030 und den Themenkomplexen MINT, Internationalität und Mobilität sowie Gleichstellung und Diversitätsmanagement. Die neue Universitätsfinanzierung realisierte erste wichtige Schritte zu einer umfassenden Weiterentwicklung der Qualität: Dazu gehörten im Besonderen die Rekrutierung von zusätzlichem hochqualifizierten Personal, zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Prüfungsaktivität, der Ausbau der Forschungsschwerpunkte und die Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung.

Die COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 machte einen breiten Umstieg auf Distance Learning notwendig und löste einen Digitalisierungs- und Innovationsschub aus. Die physische Mobilität brach kurzfristig völlig ein. Trotz der erschwerten Rahmenbedingungen gelang es den Universitäten, 84,2 % der 1.894 mit ihnen vereinbarten Vorhaben und 73,8 % der 515 Ziele umzusetzen.

LV-Abschluss und Umsetzung 2022–2024

Im Herbst bzw. Winter 2021 fanden intensive Vorgespräche, Abstimmungsprozesse und Verhandlungen zwischen BMBWF und den 22 Universitäten statt, die im Zeichen der effizienteren Governance eine Straffung der LV-Prozesse, -Strukturen und -Inhalte brachten: Ein LV-Basisbrief mit konkreten, auf die jeweilige Universität abgestimmten Schwerpunkten ersetzt seither den Arbeitsbehelf; eine „Muster-LV“ kommuniziert die universitätsspezifischen Erwartungen des BMBWF an die Universitäten, um ihnen mehr Raum zur Erarbeitung der LV-Entwürfe zu geben. Während der laufenden LV-Perioden finden halbjährlich Begleitgespräche zwischen BMBWF und den einzelnen Universitäten statt; sie dienen dem regelmäßigen Austausch zu LV-Vorhaben und Umsetzungsstatus.

Abbildung 2.4-1: Basierend auf dem GUEP und den nationalen und internationalen Rahmenbedingungen setzt die LV-Periode 2022–2024 folgende Schwerpunkte:

Quelle: BMBWF

Abbildung 2.4-2: Auch in der kommenden LV-Periode 2025–2027 bildet der GUEP die Grundlage für die zentralen Leitlinien und Kernthemen. Das BMBWF übermittelte im Rahmen des LV-Basisbriefs im Herbst 2023 die folgenden Schwerpunkte an die Universitäten:

Quelle: BMBWF

Die öffentlichen Universitäten erhalten für die kommende LV-Periode ein Gesamtbudget von € 16 Mrd., mithilfe dessen auch die Umsetzung dieser strategischen Schwerpunkte sicherzustellen ist.