Der Entwicklungsplan (EP) ist gemäß § 13b UG als strategisches Planungsinstrument der Universität und als wesentliche Grundlage für die Erstellung der Leistungsvereinbarung ausdrücklich festgelegt. Er dient als richtungsweisendes, dynamisches Strategiedokument.
Die Rektorate erstellen den Entwicklungsplan bis spätestens 31. Dezember des zweiten Jahres jeder LV-Periode mittels rollierender Planung für die folgenden zwei LV-Perioden. Nach Befassung des Senats und Genehmigung durch den Universitätsrat verlautbaren sie ihn im Mitteilungsblatt und leiten ihn an den Bundesminister bzw. die Bundesministerin weiter. Der Stichtag für die Vorlage an das BMBWF in der LV-Periode 2022–2024 ist der 31. Dezember 2023.
Der EP legt Zahlen für das wissenschaftliche Personal vor – z. B. die Anzahl der Universitätsprofessorinnen und -professoren gemäß §§ 98 und 99 UG, die für mindestens drei Jahre bestellt sind. Im Sinne der Personalstrategie und -entwicklung beschreibt er die Anzahl der Stellen, die nach Kollektivvertrag für eine Qualifizierungsvereinbarung in Betracht kommen („Laufbahnstellen“) und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Nach § 99 Abs. 4 UG legt der EP eine Anzahl von Stellen für Universitätsdozentinnen und -dozenten bzw. assoziierte Professorinnen und Professoren fest, die in einem vereinfachten Verfahren zu Universitätsprofessorinnen und -professoren berufen werden können. Durch die neue Möglichkeit des „Opportunity Hirings“ gem. § 99a UG können die Universitäten im EP eine Stellenzahl im Höchstausmaß von 5 % der Gesamtstellen festlegen, deren fachliche Widmung offen ist; die Berufungsverfahren können sie international kompetitiv und vereinfacht durchführen.
Seit 2018 erfolgt eine Analyse der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen gem. § 13b UG; seit 2020 erfolgt eine Einteilung in ambitionierte Entwicklungsziele für die Bereiche Lehre, Forschung, gesellschaftliche Verantwortung, Internationalität und Mobilität/Kooperationen sowie Messbarkeit und Accountability. Erwartungsgemäß deckten die geplanten Entwicklungen ein breites Spektrum der universitären Leistungen in Lehre, Forschung/EEK und gesellschaftlicher Verantwortung ab. Zwar setzen sich die Universitäten ambitionierte Ziele; oftmals erfolgen aber keine bzw. wenige konkrete Festlegungen hinsichtlich der Frage, wie diese umzusetzen sind. Die rollierende Planung ist aufgrund der universitätsinternen Strukturen und des langen Planungshorizonts, insbesondere angesichts der zahlreichen Krisensituationen im Berichtszeitraum, schwierig. Dementsprechende Änderungen an der bestehenden Entwicklungsplansystematik wurden vom BMBWF im Rahme der UG-Novelle 2024 vorgenommen.