Die staatliche Studienförderung in Österreich wurde in den 1960ern als begleitende Maßnahme zur Öffnung der Universitäten eingeführt, um Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zur Hochschule zu ermöglichen. Seit 1992 wurde die Studienförderung laufend mit anderen (indirekten) staatlichen Förderungsmaßnahmen verknüpft: Die Anspruchsvoraussetzungen wurden schrittweise harmonisiert, um eine treffsichere soziale Förderung mit adäquater Studien- und Prüfungsaktivität zu verbinden.
Das Wirkungsziel 1 für den Bereich Wissenschaft und Forschung (UG 31) zielt auf eine Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der tertiären Bildungsabschlüsse ab; die Bologna-Ziele sollen insbesondere die soziale Durchmischung der Studierenden berücksichtigen. Studienförderung und staatliche Studienbeihilfe leisten einen großen Beitrag zur sozialen Durchmischung der Studierenden. Um diesen Steuerungseffekt zu erreichen, muss die Studienbeihilfe einen adäquaten Lebensunterhalt ermöglichen. Als Indikator und Wirkungskennzahl dient die durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe: Sie stieg von € 4.170 im Jahr 2010 auf € 6.100 im Jahr 2022. Die großen Novellen des Studienförderungsgesetzes von 2017 und 2022 brachten jeweils einen markanten Anstieg der durchschnittlichen Studienbeihilfe: um 25 % im Studienjahr 2017/18 und um 14 % im Studienjahr 2022/23. Ab dem Studienjahr 2023/24 wird aufgrund der nunmehr gesetzlich vorgesehenen jährlichen Valorisierung der Studienbeihilfebeträge jährlich mit einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Studienbeihilfe zu rechnen sein.