5.2.4 Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) konzentriert sich auf die Förderung unternehmensnaher Forschung und Entwicklung in Österreich. Hauptaufgabe gemäß gesetzlichem Auftrag ist die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung zum Nutzen Österreichs. Im Rahmen des Basisprogramms fördert die FFG Einzelprojekte der industriellen Forschung bottom-up, d.h. ohne Einschränkung bei der Projekt- oder Unternehmensgröße oder beim Thema. Die Förderung beträgt in der Regel 50% der Projektkosten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen. Darüber hinaus existieren sogenannte Thematische Programme, die – vorgegeben durch die öffentliche Hand – Schwerpunkte auf bestimmte Themenbereiche, wie z.B. IKT, Life Sciences, Nanotechnologien oder E-Mobilität, legen. Des Weiteren besteht in den Strukturprogrammen für Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb ihrer Branche bei F&E-Vorhaben zu kooperieren. Aufgrund dieser Schwerpunktsetzung sind Unternehmen die Hauptzielgruppe von FFG-Förderungen. In den letzten Jahren haben sich allerdings auch Universitäten und Hochschuleinrichtungen zunehmend als Zielgruppe etabliert. Zum einen haben FFG-geförderte Drittmittelprojekte zugenommen, sodass aktuell rund 11% aller Drittmittel auf die FFG zurückzuführen sind (siehe Abschnitt 5.2.2), zum anderen ergibt sich durch die Struktur zahlreicher FFG-Programme für Universitäten die Gelegenheit, innovative Kooperationen mit Unternehmen einzugehen.

Abbildung 5.2.4-1: FFG-Förderungen 2017–2019 (Barwerte kumuliert) nach Universitäten und Programmart

Quelle: FFG 

In den Programmen „COMET“, „COIN“, BRIDGE“, „Digital Innovation Hubs“ oder auch in der Einrichtung von Pilotfabriken werden die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Wissens- und Technologietransfer aktiv gefördert.
Das gesamte Fördervolumen (Barwerte) der FFG betrug im Berichtszeitraum 2017–2019 kumulativ 1.428,8 Mio. Euro (2017: 434,3 Mio. Euro; 2018: 500,7 Mio. Euro; 2019: 493,8 Mio. Euro). Davon entfiel – wie auch schon in den vergangenen Jahren – über die Hälfte (54,8%) der Mittel auf Unternehmen, dahinter folgten Forschungseinrichtungen (25,4%), öffentliche Universitäten (14,2%) Fachhochschulen (2,8%), Sonstige (2,1%), Intermediäre (0,7%) und Privatuniversitäten (0,1%). Der Anteil der Unternehmen und auch der Universitäten hat sich damit im Vergleich zur Vorperiode kaum verändert. Im Zeitraum 2017–2019 flossen kumuliert 202,4 Mio. Euro (Barwerte) an FFG-Mitteln an die öffentlichen Universitäten. Das entspricht einer Steigerung von 23,3 Mio. Euro bzw. 13,0% gegenüber 2014–2016. Die Verteilung der FFG-Mittel an den österreichischen Universitäten ist durchaus unterschiedlich und in hohem Ausmaß von der thematischen Orientierung der Universitäten abhängig. Jene Universitäten, die in der angewandten Forschung besonders aktiv sind, konnten auch vergleichsweise viele Fördermittel der FFG einwerben. Dementsprechend dominieren die drei Technischen Universitäten TU Wien (44,6 Mio. Euro), TU Graz (38 Mio. Euro) und Montanuniversität Leoben (24,6 Mio. Euro) bei den FFG-Förderungen 2017–2019 (Abbildung 5.2.4-1). Auf diese drei Universitäten entfielen gemeinsam mehr als die Hälfte (55%) der universitären Mittel der FFG. Die Kunstuniversitäten konnten dagegen kaum FFG-Mittel lukrieren.