10.6 Anerkennung und Abkommen über Gleichwertigkeiten

Seit 2016 werden vom Österreichischen Informationszentrum für Anerkennungswesen ENIC NARIC AUSTRIA im BMBWF Bewertungen ausländischer Hochschulqualifikationen auf der Basis des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes aus 2016 durchgeführt. Das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen, das in Österreich seit 1999 in Kraft ist, bleibt – teilweise parallel zum Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – die Rechtsgrundlage für die Anerkennung ausländischer Hochschulqualifikationen zum Zweck der Studienzulassung oder Prüfungsanerkennung durch die Universitäten. Im Berichtszeitraum, d.h. in den Jahren 2018 bis 2020, wurden an Universitäten und Fachhochschulen ca. 900 (Stand 31.5.2020) Nostrifizierungsverfahren abgeschlossen. Als Sonderfälle werden anstelle einer Nostrifizierung diejenigen Studienabschlüsse vom BMBWF bescheidmäßig voll anerkannt, die in bilateralen Abkommen vor allem mit Italien und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien aufgezählt sind. Das waren im Berichtszeitraum 620 (Stand 31.5.2020) Anerkennungen. Im Zeitraum 2017 bis 2020 wurden vom Österreichischen Informationszentrum für Anerkennungswesen ENIC NARIC AUSTRIA insgesamt 9.220 (Stand 31.5.2020) Bewertungen ausländischer Hochschulqualifikationen durchgeführt, wobei gegenüber dem vorangehenden Berichtszeitraum eine Abnahme der Anträge festzustellen ist, was auf eine geringere Anzahl von Anträgen geflüchteter Personen zurückführbar ist. Das seit 2013 in Betrieb befindliche elektronische Antragssystem hat sich sehr bewährt; im April 2017 wurde im Sinne eines Lenkungseffekts eine Kostenpflicht von 150 Euro eingeführt. In Angelegenheiten der Anerkennung von Qualifikationen bestehen bilaterale vertragliche Regelungen, Memoranden o.Ä. mit 29 Staaten[8]. Ein weltweites Übereinkommen („Global Convention on Recognition“) wurde unter österreichischer Beteiligung ausgearbeitet und wird voraussichtlich 2021 in Kraft treten. Das BMBWF nimmt seine Funktion als österreichisches Informationszentrum für Anerkennungswesen im Rahmen der ENIC- und NARIC-Netzwerke von Europarat, UNESCO und EU wahr. Im Rahmen von ASEM („Asia-Europe Meeting“) besteht ein strukturierter Dialog zwischen den europäischen und den asiatischen Anerkennungsnetzwerken, der von Österreich mitgeprägt wurde. Ähnliche Kontakte beginnen mit Afrika. Da die Anerkennungsentscheidungen grundsätzlich von den Universitäten im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Autonomie getroffen werden, andererseits das BMBWF bzw. ENIC NARIC AUSTRIA im Rahmen der europäischen Netzwerke über eine Fülle von Informationen und Kontakten verfügt, ist es wesentlich, dass ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen BMBWF und den primär zuständigen Organen der Universitäten stattfindet. Dies erfolgt anlassbezogen im Rahmen der uniko und mindestens einmal jährlich bei den Tagungen des „Netzwerks Studium“. Darüber hinaus veröffentlicht ENIC NARIC AUSTRIA auf seiner Homepage Empfehlungen zu wichtigen Fragen des Anerkennungswesens, wie z.B. die Zulassung mit International Baccalaureate Diploma, die Gestaltung gemeinsamer Studienprogramme, die Beglaubigung von Hochschuldokumenten oder die Behandlung von Reifezeugnissen aus bestimmten Staaten.


[8] Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Deutschland, Finnland, Frankreich, Vatikan, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Vereinigte Staaten