10.3 Internationalisierung und Mobilität in den Leistungsvereinbarungen

Rückblick auf die LV-Periode 2016–2018
Für die LV-Periode 2016–2018 wurde die Struktur angepasst, um die internationale Dimension und die Maßnahmen der Universitäten für Internationalisierung und Mobilität besser sichtbar zu machen und als Querschnittsmaterie über die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Innovation („Wissensdreieck“) zu erfassen. Es wurden bereits in früheren Leistungsvereinbarungen begonnene Schwerpunktthemen zur Steigerung der Studierenden- und Personalmobilität weitergeführt. Die von den Universitäten gesetzten zahlreichen Maßnahmen und Ziele zur Erhöhung der Internationalität und Mobilität wurden weiterentwickelt und konnten zum größten Teil erfolgreich umgesetzt werden. Sie stellen in der Zwischenzeit einen integrativen Teil des universitären Leistungsspektrums dar.
Gemeinsame Studiengänge stellen einen immanenten Mehrwert der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene dar. Damit wird einerseits ein Beitrag zur Qualitätssicherung an der Universität und andererseits ein Beitrag zur Reputation der Universität im internationalen Umfeld geleistet. In der LV-Periode 2016–2018 wurde daher damit begonnen, verstärkt ein Augenmerk auf Vorhaben zur Entwicklung bzw. Einrichtung von Joint Studies sowie auf die weitere Implementierung von Mobilitätsfenstern in den Curricula zu legen. Die Universitäten haben auch im Zeitraum der LV-Periode 2016–2018 ausgewählte internationale Partnerschaften abgeschlossen. Die internationale Ausrichtung und die weltweite Zusammenarbeit (z.B. durch Abhaltung von gemeinsamen Seminaren) mit renommierten Partnereinrichtungen wird an den Universitäten vermehrt vorangetrieben und durch den Einsatz zusätzlicher Ressourcen unterstützt. Dies ermöglicht nicht nur einen internationalen Austausch auf allen Ebenen, sondern erhöht auch die Sichtbarkeit der Universität.
Neben der Mobilitätsförderung wurde auch die Internationalisierung zu Hause von den Universitäten forciert. Um verstärkt internationale Studierende und Lehrende zu lukrieren, wurden u.a. die Ausweitung des fremdsprachigen Studienangebots sowie die sprachlichen und interkulturellen Weiterbildungsmöglichkeiten gefördert und unterstützt.

Schwerpunkte der LV-Periode 2019–2021
Die in der LV-Periode 2016–2018 genannten Themen zur Erhöhung der Internationalisierung und Mobilität finden sich auch in den Leistungsvereinbarungen 2019–2021 wieder. Die Entwicklung bzw. Implementierung von Joint-, Double- und Multiple-Degree-Programmen, die mobilitätsfördernde Gestaltung von Curricula (z.B. Mobilitätsfenster) sowie Maßnahmen im Sinne der Internationalisierung zu Hause sind schwerpunktmäßig hervorzuheben. Einige Universitäten sehen außerdem vor, ihren internationalen Außenauftritt weiter zu verbessern sowie internationale Alumni-Chapter zu etablieren und diese verstärkt zu nutzen. Ebenso wie in der LV-Periode 2016–2018 wurden auch in den Leistungsvereinbarungen 2019–2021 „Leistungsbeiträge zur wirkungsorientierten Budgetierung und Kennzahlen auf Universitätsebene“ vereinbart. Einer der Indikatoren ist der „Studienabschluss mit Auslandsaufenthalt in %“; mit ambitionierten Zielformulierungen wurde damit seitens der Universitäten ein weiteres Bekenntnis zur Mobilitätsförderung und -unterstützung gegeben.
Im Rahmen der „klassischen“ Erasmus+-Mobilität haben Studierende die Möglichkeit, einen anrechenbaren Teil ihres Studiums zwischen drei und zwölf Monaten an einer Erasmus+-Partnerhochschule zu verbringen (Abschnitt 10.1.3). Für Studierende an Kunstuniversitäten sind Mobilitäten aber oft von kürzerer Dauer, da diese u.a. auch im Rahmen von Ausstellungen, Konzerttätigkeiten usw. durchgeführt werden. Die „klassische Erasmus-Mobilität“ ist daher oft schwierig umzusetzen. Die Steigerung der Studierendenmobilität stellt für die Kunstuniversitäten jedoch einen wertvollen Faktor für ihre Internationalisierungsbestrebungen dar. Daher haben sie in ihren Leistungsvereinbarungen 2019–2021 erstmals Vorhaben zur Förderung von „kurzen Auslandsaufenthalten“ von Studierenden definiert.
Interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse erweisen sich auch beim Universitätspersonal als unabdingbare Voraussetzung, um den Ansprüchen der internationalen Hochschullandschaft gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang haben sich Weiterbildungsmaßnahmen und Personalmobilität als wichtige Eckpfeiler erwiesen und gewinnen an den Universitäten immer mehr an Bedeutung. Sie setzen auch in der LV-Periode 2019– 2021 Maßnahmen zur Erhöhung der Personalmobilität, nicht nur in Erasmus+. So werden u.a. auch universitätsinterne finanzielle Unterstützungen zur Verfügung gestellt, um damit zu einer stärkeren internationalen Präsenz beizutragen. Pädagoginnen und Pädagogen haben Vorbildfunktion und sollen ihren Schülerinnen und Schülern Toleranz, Weltoffenheit und die kulturelle Vielfalt Europas vermitteln. Auslandsaufenthalte bieten eine Chance, dies im Rahmen der eigenen Ausbildung zu erfahren.
Den zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen soll daher die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, gegeben sein. In den Leistungsvereinbarungen für die Periode 2019–2021 wurden mit den Universitäten Pilotvorhaben zu Mobilitätsfenstern in den Curricula der Lehramtsstudien festgelegt.
Weiters stellen die Universitäten auch in der LV-Periode 2019–2021 ihre strategischen Ziele und Vorhaben hinsichtlich der ERA und insbesondere ihre Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen dar (Abschnitt 10.4.) Die Vorhaben der Universitäten gehen konform mit ihren Internationalisierungsstrategien und gehen auf die Vorgaben nationaler Strategien (GUEP und HMS 2016) ein.