Gezielte Studieninformation und Studienförderung spielen für die Entscheidung vieler junger Menschen zum Studium eine zentrale Rolle. Um den Prozess einer fundierten und nachhaltigen Studienwahl optimal zu unterstützen, gibt es ein Bündel von Informations- und Beratungsangeboten seitens des BMBWF, der Österreichischen Hochschülerinnenschaft und des Arbeitsmarktservices, die im Berichtszeitraum fortgeführt und vertieft wurden. Auch die einzelnen Universitäten setzen gezielt Maßnahmen im Bereich der Studieninformation, um potenzielle Studierende besser und gezielter zu erreichen. Eine zeitgemäße Studieninformation hat zu berücksichtigen, dass das Internet als Hauptinformationsquelle von Jugendlichen insbesondere über mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets genutzt wird. Zielgruppenadäquate mobile Versionen der Websites und Informationsangebote, die auch auf der Plattform www.studiversum.at eingebunden sind, sowie eine starke Präsenz auf den am intensivsten von dieser Gruppe genutzten Kommunikationsplattformen tragen daher wesentlich zu einer informierten Studienwahl bei. Trotz allem spielt die persönliche Beratung, wie sie z.B. im Programm „18plus. Berufs- und Studienchecker“, in den ÖH-Programmen „MaturantInnenberatung“ und „Studieren probieren“ oder auf den Bildungsmessen umgesetzt wird, eine zentrale Rolle, um aus der Menge der verfügbaren Informationen auch die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Studienberatung und Studieninformation sollen daher kontinuierlich an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie Studieninteressierten angepasst werden. Für die Weiterentwicklung der Maßnahmen von Bedeutung war die im Berichtszeitraum durchgeführte Überprüfung der Studienberatungsaktivitäten durch den Rechnungshof. Der Anfang 2020 vorliegende Endbericht bestätigte die inhaltliche und fachliche Qualität der Beratung und enthielt einige Empfehlungen zur organisatorischen und prozessualen Gestaltung der Studienwahlberatung, die zum Teil bereits umgesetzt werden konnten. Im Bereich der Studienförderung führte die in der Novelle 2017 beschlossene Anhebung der Studienbeihilfensätze zu einem Anstieg der Bewilligungszahl im Folgejahr um 12%. Die durchschnittliche Studienbeihilfe stieg binnen eines Jahres um 25%, die aufgewendeten Budgetmittel um 27%. Diese Erhöhung des Studienbeihilfenbudgets war vor dem Hintergrund, dass die letzte Anhebung der Höchststudienbeihilfen und Einkommensgrenzen 2017 bereits neun Jahre zurücklag, unumgänglich. Mit der Novelle 2017 war auch der Großteil der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Studienförderungsgesetz abgearbeitet, die ihrerseits auf einer Evaluierung der Studienförderung durch das IHS basierten (vgl. Unger et al. 2013). Diese Evaluation bestätigte die funktionale und soziale Ausgewogenheit des österreichischen Systems der Studienförderung, weshalb keine Notwendigkeit für einen Systemwechsel besteht. Als Einschnitt in allen Lebensbereichen hatte die COVID-19-Pandemie natürlich auch für die Studienförderung deutliche Konsequenzen. Um die aufgrund des eingeschränkten Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbetriebs im Sommersemester 2020 entstandenen Verzögerungen im Studienverlauf auszugleichen, wurde durch eine Verordnung des Bundesministers eine befristete Änderung des Studienförderungsgesetzes vorgenommen (Abschnitt 8.2.2.1). So wurden einerseits die Fristen für die Erbringung des Studienerfolgs, andererseits die Anspruchsdauer in der Studienförderung um den Zeitraum eines Semesters verlängert. Trotz der zeitlichen Begrenzung wird diese beschlossene Änderung des Studienförderungsrechts deutliche Auswirkungen in Form eines erhöhten Budgetbedarfs haben, der sich bis ins Jahr 2023 erstrecken wird.