Für die soziale Situation von Studierenden ist das Land, in dem das Schulsystem durchlaufen wurde, oftmals entscheidender als die Nationalität bzw. Staatsbürgerschaft. Gemäß diesem Konzept wird zwischen Studierenden differenziert, die ihren vorangegangenen Schulabschluss bzw. die Matura in Österreich abgeschlossen haben und als „Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer“ bezeichnet werden, und Studierenden, die ihren Schulabschluss bzw. ihre Reifeprüfung im Ausland erworben haben – sogenannte „Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer“. Laut Studierenden-Sozialerhebung 2019 haben 76% der Studierenden an Universitäten das reguläre Schulsystem in Österreich abgeschlossen und sind somit Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer. Diese 76% teilen sich auf in 70% Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer ohne Migrationshintergrund sowie 6% mit Migrationshintergrund. 2,5% stammen aus der ersten Zuwanderungsgeneration, sind also selbst im Ausland geboren, haben ihren Schulabschluss aber in Österreich absolviert. 3,5% stammen aus der zweiten Generation, d.h., sie selbst sind in Österreich geboren, ihre Eltern im Ausland. Der Anteil der Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer aus der zweiten Generation ist im Vergleich zur letzten Studierenden-Sozialerhebung um etwas mehr als ein Drittel gestiegen, während jener aus der ersten Generation gesunken ist (-17%). Studierende mit Migrationshintergrund weisen im Vergleich zu Studierenden ohne Migrationshintergrund eine deutlich niedrigere Hochschulzugangsquote auf: Während 31% aller Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer ohne Migrationshintergrund im Laufe ihres Lebens ein Studium an einer Universität aufnehmen, wird dieser Anteil unter jenen der zweiten Generation auf 14% und unter jenen der ersten Generation auf 13% geschätzt. Ein deutlicher Anstieg unter Studierenden der zweiten Zuwanderergeneration ist in der „Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ als quantitatives Ziel genannt und insbesondere in den Aktionslinien 1 und 2 adressiert (BMWFW 2017b, S. 13, 21 f, 32).