EXKURS: Der Nationale Qualifikationsrahmen

Seit dem Inkrafttreten des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016, mit 15. März 2016 wurden alle im NQR-Gesetz festgesetzten Gremien operativ. Das bedeutet, dass seit November 2019 zusätzlich zu formalen auch nicht-formale Qualifikationen dem NQR zugeordnet werden können. Voraussetzung dafür war die Ernennung von NQR-Servicestellen. Dazu wurden in einem strukturierten und transparenten Auswahlverfahren sechs NQR-Servicestellen durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ernannt, deren Aufgabe es ist, Qualifikationsanbiete- rinnen und Qualifikationsanbieter im nicht-formalen Bereich zu beraten, im Zuordnungsersuchen zu unterstützen und dieses bei der Nationalen Koordinierungsstelle (NKS) einzubringen. Bisher konnten ausschließlich Anbieterinnen und Anbieter formaler Qualifikationen (Ministerien oder Länder) ein Zuordnungsersuchen für formale Qualifikationen direkt bei der Nationalen Koordinierungsstelle einreichen.
Die Grundsätze des NQR bleiben nach wie vor gültig: Österreichische Qualifikationen sollen auf Basis ihrer Lernergebnisse transparent dargestellt und dadurch europäisch vergleichbar gemacht werden, um die Mobilität von Lernenden, Studierenden, Lehrenden und Arbeitskräften zu fördern. Dabei werden österreichische Qualifikationen – ausgehend von der EU-Empfehlung zur Einrichtung des Europäischen

Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) – auf acht Qualifikationsniveaus abgebildet. Österreich hat sich im Zuge der Entwicklung des NQR für das sogenannte Y-Modell entschieden. Das bedeutet, dass auf den Niveaus eins bis fünf die Deskriptoren des EQR verwendet werden. Auf den Stufen sechs bis acht kommen jedoch zwei Deskriptorensets zur Anwendung: Für Bologna-Abschlüsse (Bachelor, Master, PhD) im Rahmen des Europäischen Hochschulraums werden die Dublin-Deskriptoren verwendet. Im NQR werden die Bologna-Abschlüsse auf den Niveaus sechs bis acht auf Basis dieser Dublin-Deskriptoren automatisch zugeordnet und bedürfen folglich keiner Zuordnung durch das NQR-Gesetz. Auch im Paris Kommuniqué aus dem Jahr 2018 haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister zu diesen Deskriptoren abermals selbstverpflichtet (EHEA 2018, Appendix III). Bei außerhochschulischen Qualifikationen werden auch auf den Stufen sechs bis acht die EQR-Deskriptoren angewandt. Weiterhin gilt, dass die Zuordnung von Qualifikationen der Information dient und keine Rechtswirkung auf berufliche oder sonstige Berechtigungen hat.

Umsetzung und aktueller Stand
Gemäß NQR-Gesetz wurde für die Beratung der für Qualifikationen zuständigen staatlichen Behörden eine NQR-Steuerungsgruppe sowie in der Nationalen Koordinierungsstelle ein sachverständiger Beirat (NQR-Beirat) aus sieben Personen zur Beratung der NKS bei der Zuordnung von Qualifikationen eingerichtet.
Zusätzlich zu den Zuordnungen der Lehrberufe, der berufsbildenden mittleren Schulen und der berufsbildenden höheren Schulen sowie der Zuordnung der Qualifikation Ingenieur/Ingenieurin gemäß IngG 2017 wurden folgende Qualifikationen zugeordnet: Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Meisterqualifikation, WIFI Diplom-Küchenmeisterin/Küchenmeister, E2a Grundausbildung für den Exekutivdienst, Stabsunteroffizierin/Stabsunteroffizier, zertifizierte Erwachsenenbildnerin/zertifizierter Erwachsenenbildner (wba), Landwirtschaftliche Fachschulen und Militärberufsunteroffizierin/Militärberufsunteroffizier.