6.7 Weiterbildung an Universitäten

In den letzten LV-Perioden hat sich das Weiterbildungsangebot der Universitäten zunehmend konsolidiert. Dieser Trend setzte sich auch im aktuellen Berichtszeitraum fort, in dem es zu einer Verlagerung des Schwerpunkts vom quantitativen Ausbau in Richtung Qualitätssteigerung kam. Verstetigt haben sich diese Entwicklungen schließlich in einer Novellierung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG): Das für alle Universitäten verpflichtend vorgesehene Audit des Qualitätsmanagementsystems wurde um den Prüfbereich Weiterbildung ergänzt. Dies unterstützt die qualitätsvolle Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung nachhaltig. Die Novellierung des HS-QSG ist im Juli 2020 erfolgt und wird mit Jänner 2021 in Kraft treten. Im Berichtszeitraum wurde der Fokus auch auf wichtige Elemente des lebensbegleitenden Lernens im Kontext des Bologna-Prozesses gelenkt, die nachhaltig Relevanz haben. Dies betrifft insbesondere alternative Zugangsmöglichkeiten zu hoch- schulischer Bildung sowie die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kenntnisse und Kompetenzen (Prior Learning). Die Entwicklung von entsprechenden Validierungsverfahren zur Anerkennung und Anrechnung wird durch sektorenübergreifende Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie LLL:2020 unterstützt (Abschnitt 11.1.5) und leistet damit weiterhin einen Beitrag zur Erfüllung der Zieldimension „Integrativerer Zugang“ der „Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ (Abschnitt 7.4). Sowohl das AUCEN-Netzwerk (www.aucen.ac.at) als auch der Schwerpunkt Weiterbildung im Forum Lehre der uniko sind in alle wichtigen Projekte und Vorhaben des BMBWF im Bereich wissenschaftliche Weiterbildung eingebunden. Als besonders unterstützend stellen sich ihre jeweiligen Positionspapiere und ihre Mitwirkung in den von der AQ Austria koordinierten und durchgeführten Projekten dar, zuletzt etwa zum Fokusbereich Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen.

Weiterbildungsangebot der Universitäten
Weiterbildung wird von allen Universitäten als zentrale Aufgabe wahrgenommen und über ein breites Spektrum unterschiedlicher Formate für verschiedene Zielgruppen bereitgestellt. Die jeweilige organisatorische Verankerung ist unterschiedlich und hat sich in den letzten Jahren nicht verändert (BMWFW 2014, S. 172). Das vorrangige Angebot sind nach wie vor Universitätslehrgänge. Kürzere Zertifikatskurse entsprechen den flexiblen Erwartungshaltungen der Wirtschaft und der unterschiedlichen Zielgruppen und unterstützen die Modularisierung. Das Gesamtangebot an Universitätslehrgängen ist über einige LV-Perioden hinweg zuletzt quantitativ zurückgegangen. Die jeweiligen Auflassungen, Neueinrichtungen und Fokussierungen werden in den Leistungsvereinbarungen festgelegt und orientieren sich in ihrer Ausrichtung wesentlich deutlicher an den Profilen sowie Entwicklungsplänen der Universitäten und somit an den neuen Herausforderungen wie Digitalisierung und komplexen gesellschaftlichen Entwicklungen.

Studierende in Universitätslehrgängen
Einhergehend mit einem leichten Rückgang der Anzahl der angebotenen Lehrgänge ist im Berichtszeit- raum erstmals auch ein Rückgang der Studierenden in Universitätslehrgängen festzustellen. Waren im Wintersemester 2016 knapp über 20.000 Studierende in Universitätslehrgängen zu verzeichnen, nutzten im Wintersemester 2019 etwas über 18.000 Studierende dieses Angebot (Tabelle 6.7-1). Der Rückgang ist auf umfangreichere Konsolidierungen an der Universität Klagenfurt und der Universität für Weiterbildung Krems zurückzuführen. Die Anzahl der Studierenden in Universitätslehrgängen ist nach Universitäten unterschiedlich und spiegelt damit u.a. die Breite an universitären Strategien wider. Neben der Universität für Weiterbildung Krems sind die Universitäten Salzburg, Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien die größten Anbieterinnen im universitären Weiterbildungsbereich. Dies sind auch jene Universitäten, die sich seit Jahren aktiv positionieren, z.B. über spezielle Weiterbildungszentren oder Ausgründungen.
Die wissenschaftliche Weiterbildung an Universitäten zeichnet sich weiterhin durch eine hohe Diversifizierung des Angebots und der Zielgruppen aus. Universitätslehrgänge wenden sich an Postgraduierte ebenso wie an Nicht-Akademikerinnen und Nicht-Akademiker und berücksichtigen vielfach einschlägige (Berufs-)Erfahrungen. Dies verdeutlicht auch das Alter der Studierenden: Der Anteil der über 30-Jährigen in Universitätslehrgängen ist weiter auf über 88% der Studierenden gestiegen. Universitäre Weiterbildung spricht damit deutlich Personen mit beruflichen Erfahrungen an bzw. wird von diesen nachgefragt.

Tabelle 6.7-1: Studien in Universitätslehrgängen1 nach Universitäten und Geschlecht, Wintersemester 2019

Universität

Studien in Universitätslehrgängen

davon in Masterlehrgängen

Frauen

Männer

Gesamt

Frauen

Männer

Gesamt

Universität Wien10196621.681514484998
Universität Graz524237761294157451
Universität Innsbruck3641635278587172
Medizinische Universität Wien269151420213121334
Medizinische Universität Graz39818258011883201
Medizinische Universität Innsbruck562177562177
Universität Salzburg7511.0381.7895358491.384
Technische Universität Wien129305434113225338
Technische Universität Graz710311078794
Montanuniversität Leoben163349426
Universität für Bodenkultur Wien107484000
Veterinärmedizinische Universität Wien751792000
Wirtschaftsuniversität Wien5036731.176267441708
Universität Linz294362656266321587
Universität Klagenfurt427538965206398604
Universität für angewandte Kunst Wien532073532073
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien2381754137043113
Universität Mozarteum Salzburg14280222000
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz13265197000
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz28214961622
Universität für Weiterbildung Krems4.0883.9288.0163.4553.5897.044
Insgesamt9.5238.84818.3716.2626.94413.206

1 Ohne Vorbereitungs- und Vorstudienlehrgänge und ohne Lehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung. Studierende in mehr als einem Universitätslehrgang sind mehrfach gezählt.

Quelle: Datenmeldungen der Universitäten auf Basis UHSBV zum jeweiligen Stichtag Datenprüfung und -aufbereitung: BMBWF, Abt. IV/10

Weiterbildung in den Leistungsvereinbarungen
Die Analyse der Daten und die Ergebnisse der Leistungsvereinbarungen zeigen über mehrere Dreijahresperioden hinweg eine deutliche Systematisierung und Professionalisierung der wissenschaftlichen Weiterbildung an Universitäten. In der LV-Periode 2016–2018 wurden die Universitäten einerseits verpflichtet, ihr Weiterbildungsangebot unter Berücksichtigung ihrer LLL-Strategie stärker an die institutionelle Entwicklungsplanung zu koppeln und andererseits bei der Weiterentwicklung ihrer Universitätslehrgänge verstärkt auf Kostendeckung, Qualitätssicherung und strategische Verankerung in der universitären Struktur zu achten. Diese Vorgaben zeigten sehr gute Ergebnisse hinsichtlich Konsolidierung und Fokussierung (BMBWF 2018a, S. 178) weshalb in der LV-Periode 2019–2021 an diese Ergebnisse mit neuen Anforderungen an die Universitäten angeschlossen werden konnte. Den Universitäten wurde klar kommuniziert, dass wissenschaftliche Weiterbildung Kernaufgabe der Universitäten ist, aber auch wichtige Aspekte der gesellschaftlichen Verantwortung umfasst. Dahingehend wurden in der LV-Periode 2019–2021 Vorhaben und Ziele festgelegt, die Absolventinnen und Absolventen bzw. Menschen mit Berufserfahrung und unterschiedlicher Vorbildung unterstützen. Die Universitäten sollen aber auch jene Menschen ansprechen, die ihre praktische Erfahrung wissenschaftlich fundieren, vertiefen und ergänzen möchten. Als zu berücksichtigende Grundlagen für die Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Weiterbildungsangebots gelten das jeweilige Fächerspektrum der Universität sowie ihre jeweilige Profilbildung und Entwicklungsplanung. Darüber hinaus wurde insbesondere Systemziel 3c des GUEP betreffend die Verbesserung der Durchlässigkeit in der wissenschaftlichen Weiterbildung, die nationale LLL-Strategie, die Strategie zur sozialen Dimension sowie die „österreichische Strategie“ zur Validierung non-formalen und informellen Lernens berücksichtigt.

Stand und Entwicklung wissenschaftlicher Weiterbildung
Im GUEP 2019–2024 ist die Erstellung einer Studie zur Klärung des bildungspolitischen Auftrags wissenschaftlicher Weiterbildung in Hinblick auf die Anschlussfähigkeit und Verwertbarkeit der Masterabschlüsse von Universitätslehrgängen am Arbeitsmarkt sowie deren Wirkung auf die internationale Systemreputation vorgesehen. Das BMBWF beauftragte daher im Berichtszeitraum das Institut für Höhere Studien (IHS) mit einer diesbezüglichen Studie zu „Stand und Entwicklung wissenschaftlicher Weiterbildung“, um eine fundierte Diskussions- und Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung in allen Hochschulsektoren (Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen) zu gewinnen (vgl. Kulhanek et al. 2019). Bis auf zwei Kunstuniversitäten haben sich alle Hochschuleinrichtungen an der Erhebung und Befragung beteiligt. Die Studie ist eine Inventarisierung des wissenschaftlichen Weiterbildungsangebots in Österreich und erfasst den Status quo der strategischen Einbettung der Angebote an den Hochschulen sowie die Pläne zum Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung an den Hochschuleinrichtungen, wobei ausschließlich Lehrgänge über 30 ECTS ausgewertet wurden. Die folgenden Ergebnisse betreffend Universitäten können entsprechend dem GUEP-Vorhaben zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung Relevanz haben:
•    Organisationsform: Die öffentlichen Universitäten (ohne Universität für Weiterbildung Krems) bieten 80% ihrer Weiterbildungslehrgänge berufsbegleitend an. In knapp über 20% der Lehrgänge finden sich Fernstudienelemente. Dies kann sich in Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie bereits verändert haben.
•    ECTS: Die Anzahl der ECTS-Credits variiert auch bei Masterlehrgängen stark und reicht von 60 bis 120 ECTS-Credits, Letzteres auch im Falle von MBA- und LLM-Programmen. Der überwiegende Teil der Masterlehrgänge liegt jedoch bei 90 bis 120 ECTS-Credits.
•    Unterrichtssprache: Die Unterrichtssprache ist bei der überwiegenden Mehrzahl der Lehrgangsangebote in allen Hochschulsektoren Deutsch. Die Universitäten bieten jedoch deutlich am häufigsten auch englischsprachige Weiterbildungslehrgänge an.
•    Fachrichtungen: Bei den angebotenen Fachrichtungen überwiegen Wirtschaft und Verwaltung, die Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften vor dem Gesundheits- und Sozialwesen exklusive Medizin.
•    Lehrgangsgebühren: Die Lehrgangsgebühren für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Studie in Euro pro ECTS betrachtet, um die unterschiedlichen Studiendauern zu standardisieren. Demnach zahlt man für einen ECTS-Credit in einem Zertifikatskurs im Median 105 Euro, für einen akademischen Abschluss 107 Euro und für einen Masterlehrgang 130 Euro. Die Spanne unter den Masterlehrgängen reicht von null Euro (in manchen Fällen werden die Gesamtkosten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Dritten,
z.B. einem Bundesland, übernommen) bis 546 Euro pro ECTS-Credit. Die Hälfte aller Lehrgänge hat Gebühren zwischen 72,50 Euro pro ECTS-Credit und 154 Euro pro ECTS-Credit, jeweils ein Viertel der Lehrgänge ist entweder günstiger oder verrechnet höhere Gebühren. Die Gebühren sind in Lehrgängen, die sich vor allem an akademische Führungskräfte richten, deutlich höher (ca. 150 Euro pro ECTS-Credit) als in solchen, die vor allem Beschäftigte spezifischer Branchen (ca. 110 Euro pro ECTS-Credit), spezifische Absolventinnen und Absolventen (ca. 90 Euro pro ECTS-Credit) oder generell Interessierte (ca. 80 Euro pro ECTS-Credit) ansprechen wollen.
•    Zugang laut Curricula: Rund drei Viertel der Universitäten setzen einen Studienabschluss für die Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang voraus. Allerdings gibt es in allen Sektoren für viele Lehrgänge die Möglichkeit, dass anstelle eines Studienabschlusses eine entsprechend lange Berufstätigkeit anerkannt wird (gleichzuhaltende Qualifikation). So auch an der Universität für Weiterbildung Krems zu einem überwiegenden Teil.
•    Nachfrage und Bedarf: Im Durchschnitt besuchen 33 Personen einen Lehrgang, allerdings ist dieser Durchschnitt durch einige sehr große Lehrgänge deutlich verzerrt. Betrachtet man den Median, so kommen im Schnitt 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen Lehrgang (zwölf an der Universität für Weiterbildung Krems). Informationen zu einem Überhang von Bewerberinnen und Bewerbern liegen nur für die Hälfte der Weiterbildungsangebote vor und werden für weniger als ein Fünftel der Lehrgänge berichtet. 17% der Lehrgänge in allen Hochschulsektoren wurden im Wintersemester 2017/18 mehrheitlich (über 50%) von internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht, einige wenige wurden sogar fast ausschließlich von internationalen Studierenden belegt. Universitäten richten sich mit ihrem Angebot vor allem an Absolventinnen und Absolventen der von ihnen angebotenen Studienrichtungen. Ein Teil der Universitäten versucht gezielt internationale Studierende anzusprechen und hat einige Lehrgänge, die im Sinne eines „Premium-Produkts“ der Universität als internationale Aushängeschilder fungieren.

Wissenschaftliche Weiterbildung und die Bologna-Studienarchitektur – ein Ausblick
Das Bologna-System verfügt über verschiedene Tools zur Förderung der Durchlässigkeit in den Hochschulbereich, aber auch innerhalb des Hochschulbereichs. Der GUEP 2022–2027 hat dazu deutliche Aussagen getroffen. Ein neues Format eines Bachelorstudiums soll durch Anrechnung formaler, non- formaler und informeller Kompetenzen und Qualifikationen erworben werden können und zu einem Masterstudium (ordentlich und außerordentlich) berechtigen. Entscheidungen über Zugang, Anrechnungsumfang für den Zugang und auf das Curriculum, ergänzende Auflagen wie Präsenz-Lehrveranstaltungen und entsprechende Prüfungen obliegen der anbietenden Universität. Diese Form eines Weiterbildungs-Bachelorstudiums sollte speziell auf zumeist berufserfahrene Zielgruppen zugeschnitten sein und könnte auch modulartig aufgebaut sein. Es hätte dieselben Anforderungen zu erfüllen wie ein Bachelorstudium der bekannten Bologna-Architektur und würde bei Facheinschlägigkeit nicht nur den Zugang zu einem Weiterbildungsmaster, also einem außerordentlichen Studium, sondern auch zu einem ordentlichen Masterstudium ermöglichen. Zielgruppen wären Weiterbildungsinteressierte mit längerer und qualifizierter Berufserfahrung, Personen mit abgebrochenem Studium und Berufserfahrung etc. Im Sinne von lebensbegleitendem Lernen könnte das Format einer unbegründeten Verlängerung der Bildungszeit, die weder zumutbar noch ökonomisch sinnvoll ist, entgegenwirken und die Durchlässigkeit in den Hochschulbereich und innerhalb des Hochschulbereichs unterstützen. Das neue Studienformat ist Teil der Debatte zur Neustrukturierung der Weiterbildungsmission von Hochschulen bzw. Universitäten und der erforderlichen legistischen Umsetzung.

Universität für Weiterbildung Krems
Die Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) ist seit dem DUK-Gesetz 2004 ebenso wie die Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 UG eine öffentliche Universität, deren Forschungs- und Lehrbetrieb bundesgesetzlich geregelt ist. Zur stärkeren Sichtbarkeit und Verdeutlichung, dass es sich bei der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) um eine öffentliche Universität handelt, wurde sie als 22. Universität in § 6 UG aufgenommen. In der aktuellen Berichtsperiode erfolgte mit einer Novellierung des UWK-Gesetzes (BGBl. I Nr. 31/2018) eine Namensänderung der Universität. Die Integration des UWK-Gesetzes in das UG ist geplant. Die Leistungsvereinbarung zwischen UWK und Bund sieht für die Periode 2019–2021 einen Gesamtbetrag von 40,2 Mio. Euro vor. Dies entspricht einer Steigerung von 32,7% (Tabelle 3.1.3-1). Die UWK hat ihr Studienangebot im Berichtszeitraum deutlich konsolidiert und 2018/19 insgesamt 444 Lehrgänge im Angebot, wovon etwa zwei Drittel mit 8.503 Studierenden aktiv waren. Mit 7.413 Studierenden sind gleichbleibend 87% der Studierenden in Universitätslehrgängen mit Masterabschluss eingeschrieben. Zur Nachwuchsförderung kann die UWK seit 2014 (BMWFW 2014, Abschnitt 6.7.3) nach einer Leistungsvereinbarungsergänzung 2015 zwei PhD-Studien – in den Forschungsschwerpunkten „Migration Studies“ und „Regenerative Medizin“ – anbieten. Im Wintersemester 2018 waren insgesamt 17 ordentliche PhD- Studierende inskribiert. Drei weitere PhD-Studien werden in der LV-Periode 2019–2021 vorbereitet: „Kulturelles Erbe“, „LLL und Weiterbildungsforschung“ sowie „Technology, Innovation and Cohesive Society“. Dies bedeutet, dass die Universität vorbehaltlich positiver Studiengangsakkreditierungen zeitnah in jedem Forschungsschwerpunkt ein PhD-Studium anbieten wird können. Bei der Ausschreibung „Digitale und soziale Transformation in der Hochschulbildung“ des BMBWF hat die Universität mit dem Projekt „Lehr- und Forschungsinfrastruktur für Digitale Künste an Hoch- schulen“ des Departments für Bildwissenschaften in Kooperation mit der Kunstuniversität Linz und der Universität für angewandte Kunst Wien eine Förderung von 1,2 Mio. Euro erlangt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die UWK mit ihrer seit 2010 laufenden Organisationsentwicklung gut auf die bevorstehenden Schritte zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weiterbildung, die sie mit dem besonderen Aufgabenbereich und als größte Anbieterin betreffen, vorbereitet.