6.5.5 Studien mit Eignungsüberprüfung gem. § 63 Abs. 1 Z. 6 UG

Die Möglichkeit für die Universitäten, solche Eignungsprüfungsverfahren für ihre Studienwerberinnen und Studienwerber durchzuführen, wurde mit der Änderung des UG durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2018 in das UG implementiert. Dieses Verfahren kommt bei der Zulassung zu Diplom- und Bachelorstudien zur Anwendung, in deren Rahmen keine sonstigen Zugangsregelungen bestehen. Ziel dieser Verfahren ist es, den Studienwerberinnen und Studienwerbern eine informierte und reflektierte Studienwahl zu ermöglichen. So soll vermieden werden, dass sie sich für ein Studium entscheiden, das ihren Interessen nicht entspricht – und das sie womöglich im Laufe des Studiums abbrechen. Wesentlich ist, dass das Ergebnis der Eignungsüberprüfung für das weitere Zulassungsverfahren nicht bindend ist. Selbst bei dem Ergebnis, dass das gewählte Studium nicht den Eignungen der Studienwerberin oder des Studienwerbers entspricht, kann das Zulassungsverfahren trotzdem weitergeführt werden und eine Zulassung erfolgen. Ob ein solches Verfahren zur Überprüfung der Eignung im Rahmen der Zulassung durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Rektorats, das dies per Verordnung festlegen kann. In dieser Verordnung sind auch die weiteren Rahmenbedingungen zu definieren, z.B. welche Instrumente (z.B. Motivationsschreiben, Online-Self-Assessment u.Ä.) zur Anwendung kommen. Auch können in diesem Zusammenhang mehrstufige Verfahren sinnvoll sein, die etwa so definiert werden können, dass ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattzufinden hat, sofern der erste Verfahrensschritt „negativ“ ausgefallen ist. Bislang hat lediglich die Technische Universität Wien von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und für alle Fächer ein solches Eignungsprüfungsverfahren durchgeführt. In der Verordnung des Rektorats wird als Ziel der festgelegten Maßnahmen definiert, den Studienwerberinnen und Studienwerbern einen umfassenden Eindruck über die spezifischen Anforderungen des gewählten Bachelorstudiums zu vermitteln und ihnen durch die erfolgte Selbstreflexion eine Hilfestellung bei der Entscheidung für dieses Studium zu bieten. Das Eignungsprüfungsverfahren kann sich dabei aus folgenden Teilen zusammensetzen: Motivationsschreiben, Online-Befragung zur geplanten Studienwahl, individuelles Beratungsgespräch, Online-Self-Assessment, Feedback zum Wissensstand, interaktiver Schnupperkurs, Portfolio von Arbeitsproben. Diese Verordnung kam erstmals für die Zulassung zum Studium für das Wintersemester 2019/2020 zur Anwendung.