6.5.4 Evaluierung der Zugangsregelungen 2020

Die bis zum Jahresende 2020 dem Nationalrat zu übermittelnde Evaluierung der Studien mit Zugangsregelungen nach § 71 UG behandelt neben den quantitativen Entwicklungen auch Fragen wie beispielsweise die Diskriminierungsfreiheit der Verfahren in sozialer und kultureller Hinsicht wie nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit und enthält auch eine Analyse der angemeldeten, aber nicht zum Test erschienenen Studienwerberinnen und Studienwerber, wie dies gesetzlich vorgesehen wurde. Hinsichtlich der Ergebnisse wird auf den Evaluierungsbericht verwiesen. Die quantitative wie qualitative Berichterstattung der Universitäten zu den Studien mit Zugangsregelung wurde in der Berichtsperiode weiterentwickelt. Sie kann durch eine Modifikation der Kennzahl „Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren vor Zulassung“ nun auf Grundlage der Wissensbilanz-Verordnung 2016 (BGBl. II Nr. 307/2019) erfolgen: Die Universitäten liefern dabei für jedes ihrer zugangsgeregelten Studien Daten zur Anzahl angemeldeter, angetretener und zugelassener Personen nach Geschlecht und veröffentlichen diese nach Qualitätssicherung durch das BMBWF inklusive einer Interpretation in ihrer Wissensbilanz. Abgebildet werden neben den vom deutschen Numerus clausus betroffenen Studien (§ 71c UG), den österreichweit sowie an der Universität besonders nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien (§ 71b bzw. § 71d UG) und betroffenen Master- und Doktoratsstudien (§ 63a UG) auch die künstlerischen und sportlichen Eignungsverfahren (§ 63 Abs. 1 UG). Damit wird nicht nur das Monitoring der zugangsgeregelten Studien durch das BMBWF unterstützt, sondern der interessierten Öffentlichkeit ein Einblick zur konkreten Situation aller zugangsgeregelten Studien an der jeweiligen Universität ermöglicht. Aus den Interpretationen in den Wissensbilanzen geht u.a. hervor, dass einige Universitäten innovative Maßnahmen zur Vermeidung einer Diskriminierung von Studienwerberinnen und Studienwerbern aufgrund der sozialen Herkunft setzen: So wird von der Wirtschaftsuniversität Wien neben den Aufnahmeverfahren auch die Entstehung von Aufnahmetests für Bachelorstudien in Bezug auf Durchlässigkeit nach sozialer Herkunft und Geschlecht einem Monitoring unterzogen sowie eine Task Force „Soziale Dimension“ eingerichtet. Die Akademie der bildenden Künste hat unter dem Titel „Chancenmonitor“ ebenfalls ein systematisches Monitoring der Aufnahmeverfahren aufgesetzt und möchte damit nicht nur sozial inklusive Verfahren sicherstellen, sondern mit universitären und außeruniversitären Partnerinnen und Partnern eine prozessorientierte und sozial inklusive Informations- und Kommunikationsplattform für künstlerische Studien aufbauen. Die Medizinischen Universitäten haben sich für die laufende Leistungsvereinbarung 2019–2021 ein gemeinsames Vorhaben zur Weiterentwicklung des Aufnahmeverfahrens (MedAT) in Bezug auf die soziale Diversität gesetzt. Erste Analysen des Tests (psychometrische Evaluation) bzw. möglicher Selektionswirkungen des Aufnahmeverfahrens wurden durchgeführt. Sie offenbarten keine großen Ungleichheiten: An der Medizinischen Universität Innsbruck zeigten sich etwa nur geringe Leistungsunterschiede in Bezug auf Elternschulbildung sowie Wohnort (ländlich/städtisch) der Studienwerberinnen und Studienwerber. Auch eine Kostenbarriere offenbarte sich bezüglich des Aufnahmetests nicht, da von den Studienwerberinnen und Studienwerbern großteils kostenlose/kostengünstige Vorbereitungskurse belegt wurden.