6.4 Lehre und Studien in den Leistungsvereinbarungen

Rückblick auf die LV-Periode 2016–2018
Die Vorhaben zur universitären Lehre und zum Studienangebot in der LV-Periode 2016–2018 standen ganz im Zeichen einer umfassenden Weiterentwicklung der Qualität der universitären Lehre. Die österreichischen Universitäten haben in diesem Zeitraum nicht nur die strategische Weiterentwicklung des Studienportfolios vorangetrieben, sondern auch eine Verbesserung der individuellen Studienprogramme erreicht. Die dazu gesetzten Maßnahmen bezogen sich auf Lehrinhalte, Aspekte der strukturellen Studierbarkeit und die administrative Unterstützung der Lehr- und Lernorganisation. Zur Erhöhung der Erfolgschancen angehender Studierender sowie zum Aufbau einer frühzeitigen Unterstützungsstruktur wurde von den Universitäten das Informationsangebot zur Studienwahl und zum Studieneinstieg deutlich erweitert und Unterstützung für die Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase geboten. Die Internationalisierung der Lehre wurde durch den Ausbau an englischsprachigen Lehrveranstaltungen und durch die Schaffung von curricular verankerten Mobilitätsfenstern vorangetrieben. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses war die adäquate Bemessung des vorgesehenen Arbeitsaufwands für Lehrveranstaltungen und Prüfungen Gegenstand verschiedener Maßnahmen, wobei vor allem die Übereinstimmung des tatsächlichen Workloads und der ECTS-Vergabe regelmäßig geprüft wurden und auch weiterhin werden. Des Weiteren wurde der Stellenwert der universitären Lehre als integraler Bestandteil einer wissenschaftlichen Karriere weiter gefördert, etwa durch den Ausbau an hochschuldidaktischen Ausbildungen für Lehrende und die Berücksichtigung hochschuldidaktischer Qualifizierung bei Berufungsverfahren. Insgesamt wurden von den Universitäten rund 97% der Vorhaben im Leistungsbereich Studien/ Lehre umgesetzt. Von den quantitativen Zielsetzungen wurden rund 63% erreicht. Verfehlte Zielsetzungen betrafen etwa die Mobilität der Studierenden, die Anzahl der Studienabschlüsse in Toleranzstudiendauer sowie die Studienabschlussquote.

LV-Periode 2019–2021
Die Weiterführung der Maßnahmen zur Steigerung der Studierbarkeit ist ein zentrales Vorhaben in der aktuellen LV-Periode 2019–2021, andererseits stellen die Universitäten das Thema Prüfungsaktivität und aktives Studieren in den Mittelpunkt ihrer Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der universitären Lehre.
Die österreichischen Universitäten weisen bereits eine ganze Reihe von innovativen Maßnahmen auf, die den Studierenden gezielte Hilfestellungen zu den verschiedensten Aspekten eines Universitätsstudiums anbieten (z.B. Peer-Mentoring, Schreibwerkstätten, Brückenkurse). In der aktuellen LV-Periode werden diese Ansätze weiter gefördert, systematisiert und durch Evaluierungen auf ihren Erfolg hin untersucht. Durch diese Maßnahme soll den Universitäten die evidenzbasierte Reflexion und Überprüfung der zahlreichen Studierbarkeitsmaßnahmen ermöglicht und so eine wesentliche Grundlage für deren künftige Weiterentwicklung gegeben werden. Das neue Modell der kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung und die deutlichen Budgetsteigerungen in dieser Periode bringen es mit sich, dass durch den Ausbau des hochqualifizierten Personals eine Verbesserung der Qualität der Lehre und eine klare Verbesserung der Betreuungsrelation ermöglicht wird. Darüber hinaus setzen viele Universitäten auch verstärkt auf Maßnahmen, um die Prüfungsaktivität der Studierenden zu steigern und die Verbindlichkeit zwischen Studierenden und der Universität zu stärken. Unterstützungsangebote werden vor allem zu Beginn und gegen Ende des typischen Student-Life-Cycles als besonders wichtig angesehen. Um diesem Umstand gerecht zu werden, haben Universitäten gezielte Maßnahmen entwickelt, um bereits weiter fortgeschrittene Studierende beim Studienabschluss noch besser zu unterstützen, vor allem bei der Abfassung von Bachelor- und Masterarbeiten. Der Schnittstelle Schule – Universität, die sich immer wieder als zentrales Element und wichtige Hürde im Bildungsverlauf darstellt, tragen viele Universitäten in der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode insofern Rechnung, als sie ihr Informationsangebot sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für angehende Studierende verbessern und erweitern (Implementierung umfassender Online-Self-Assessment-Angebote, Mentoring- und sogenannte Buddyprogramme, verstärkte Outreach-Aktivitäten direkt an Schulen etc.). Darüber hinaus werden Maßnahmen zur hochschuldidaktischen Qualifizierung des wissenschaftlichen Personals fortgesetzt und um entsprechende Angebote im Umgang mit digitalen Medien (e-Didactics) erweitert. Die Digitalisierung in der Lehre wird im Allgemeinen nach zwei verschiedenen Richtungen hin adressiert. Zum einen nutzen die Universitäten das Potenzial der neuen Technologien in Form von digitalen Lehr- und Lernformaten (Blended Learning), zum anderen wird nun verstärkt auch die Vermittlung von digitalen Basiskompetenzen durch Verankerung in der grundständigen wissenschaftlichen Ausbildung ermöglicht (Abschnitt 2.3). Bei der Umsetzung der neuen kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung wurde nicht nur auf die quantitative Leistungsfähigkeit des Hochschulsystems geachtet, sondern auch besonderes Augenmerk auf die Qualitätssicherung der Lehre gelegt. Um diese kontinuierlich sicherzustellen, ist in der Universitätsfinanzierungsverordnung (UniFinV) die Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen im Bereich der universitären Lehre eine Vorbedingung für die volle Ausschüttung der Gelder im Rahmen der Wettbewerbskomponente des Basisindikators 1. Dem vorgesehenen Mechanismus nach sind die Universitäten angehalten, aus sieben vordefinierten Qualitätsmaßnahmen mindestens fünf auszuwählen sowie deren Umsetzung im Rahmen des Leistungsvereinbarungsmonitorings nachzuweisen. Abgesehen davon zeigen sich Schwerpunkte bei der Beurteilung der Lehrenden durch die Studierenden in Form von periodisch durchzuführenden Lehrveranstaltungsbeurteilungen, Monitoring der Studierbarkeit sowie Befragung und Monitoring von Absolventinnen und Absolventen, die allesamt bereits fest verankerte Qualitätsmaßnahmen im Qualitätsmanagement des Bereichs der universitären Lehre darstellen.