Dem Stellenwert der Lehre und dem Anspruch qualitätsvoller Studienangebote an österreichischen Universitäten wird durch hochschulpolitische Zielsetzungen, die strategische Steuerung der Universitäten und ein breites Spektrum an Maßnahmen und Initiativen entsprochen. Der zentrale Schwerpunkt im Bereich Studien und Lehre im Berichtszeitraum war die Implementierung der studierendenbezogenen, kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung („Universitätsfinanzierung NEU“), die mit Beginn der LV-Periode 2019–2021 wirksam geworden ist (Kapitel 3). Die Implementierung des neuen Finanzierungsmodells war mit einer signifikanten Steigerung des Universitätsbudgets verbunden. Die Universitäten haben in der LV-Periode 2019–2021 knapp 11 Mrd. Euro erhalten, dies entspricht einer Steigerung um 1,3 Mrd. Euro bzw. 13% im Vergleich zur letzten LV-Periode (2016–2018). Im Gegenzug für die gesteigerten finanziellen Zuwendungen haben sich die Universitäten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Studien-, Lehr und Forschungsbedingungen verpflichtet. Im Bereich der Lehre wurde dafür an den wichtigsten Stellschrauben für die Qualitätsverbesserung angesetzt: der Steigerung der Prüfungsaktivität sowie der Verbesserung der Betreuungsrelationen durch zusätzliches Personal. So soll von 2019 bis 2021 das derzeitige österreichweite Betreuungsverhältnis um bis zu 5% verbessert werden (Abschnitt 4.1). Eng damit verknüpft ist die Erweiterung und teilweise Neugestaltung der Zugangsregelungen für stark nachgefragte Diplom- und Bachelorstudien, die im Zuge der Implementierung der Universitätsfinanzierung NEU durchgeführt wurden und die ebenfalls zu einer Verbesserung der Studienbedingungen beitragen sowie Studienabbrüche verhindern sollen (Abschnitt 6.5). Im Berichtszeitraum stand zudem die Verbesserung der strukturellen Studierbarkeit, die als wesentlicher Aspekt von Qualität und Effizienz gilt, im Fokus. Sie ist regelmäßig Gegenstand von Analysen, um Studierende in ihrem Studienfortschritt bestmöglich zu unterstützen z.B. durch verbesserte Studieninformation, gezielte Förderung beim Studienabschluss oder vermehrte hochschuldidaktische Qualifizierung des wissenschaftlichen Personals (u.a. im Umgang mit digitalen Medien). Denn die Digitalisierung bietet zusätzliche Chancen für die Studierendenzentrierung und Flexibilisierung der Lehre (Abschnitt 6.2). Darüber hinaus setzen die Universitäten in ihren Leistungsvereinbarungen eine Vielzahl an weiteren Maßnahmen, um die Qualität der Lehre zu verbessern. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Studienportfolios, eine disziplinenüberschreitende Ausrichtung von Curricula und die Internationalisierung sind wesentliche Merkmale der zukunftsorientierten Lehrentwicklung an Österreichs Universitäten (Abschnitt 6.4). Im Bereich der Weiterbildung hat sich im Berichtszeitraum gezeigt, dass die stete Konsolidierung des Weiterbildungsangebots der Universitäten in den letzten LV-Perioden zu einer deutlichen Verlagerung des Schwerpunkts vom quantitativen Ausbau in Richtung Qualitätssteigerung geführt hat. So beweist die Analyse der Ergebnisse der Leistungsvereinbarungen über mehrere Dreijahresperioden hinweg eine deutliche Systematisierung und Professionalisierung der wissenschaftlichen Weiterbildung an öffentlichen Universitäten (Abschnitt 6.7). Am Ende des Berichtszeitraums hat die COVID19-Krise zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Durchführung des Lehr- und Prüfungsbetriebes, insbesondere im Hinblick auf die Aufnahmeverfahren, aufgeworfen. Dieser Herausforderung wurde dadurch begegnet, dass es durch entsprechende rechtliche Grundlagen ermöglicht wurde, die Abhaltung der Lehre und die Durchführung von Prüfungen an die COVID-19-Situation anzupassen, d.h., in erster Linie Lehrveranstaltungen mittels entsprechender Tools in digitaler Form anzubieten und Prüfungsvorgänge in digitaler Form zu ermöglichen (Exkurs: Universitäten und universitäre Lehre während der COVID-19-Pandemie). Ebenfalls in den Berichtszeitraum fällt die Arbeit an einer Novelle zum Studienrecht. Wichtigstes Ziel dieser Novellierung soll die Weiterentwicklung eines lebensnahen und leistungsbezogenen Studienrechts, das Verbindlichkeit fordert und Studierbarkeit fördert, sein. Dropouts sollen gesenkt und die Studiendauer verkürzt werden. Der Gesetzesentwurf befand sich Ende des Jahres 2020 in parlamentarischer Begutachtung.