5.2.3 Der Wissenschaftsfonds (FWF)

Der Wissenschaftsfonds FWF definiert sich selbst als „Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung“ und verfolgt dabei folgende Ziele: Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs im internationalen Vergleich sowie seiner Attraktivität als Wissenschaftsstandort, vor allem durch Förderung von Spitzenforschung einzelner Personen bzw. Teams, aber auch durch Beiträge zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Forschungsstätten und des Wissenschaftssystems in Österreich. Qualitative und quantitative Ausweitung des Forschungspotenzials nach dem Prinzip „Ausbildung durch Forschung“. Verstärkte Kommunikation und Ausbau der Wechselwirkungen zwischen Wissenschaft und allen anderen Bereichen des kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, wobei insbesondere die Akzeptanz von Wissenschaft durch systematische Öffentlichkeitsarbeit gefestigt werden soll. Wie bereits in Abschnitt 5.2.2 dargestellt ist der FWF der größte öffentliche Geld- bzw. Fördergeber drittmittelfinanzierter universitärer Forschung. Alle wissenschaftlichen Disziplinen sind zur Antragsstellung zugelassen. Die Vergabe der Mittel erfolgt kompetitiv auf Basis von Peer-Review-Verfahren, wobei Anträge grundsätzlich von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begutachtet werden. Im Zeitraum 2017–2019 betrug die Summe der Neubewilligungen für FWF-Projekte (universitär und außeruniversitär) insgesamt 685,5 Mio. Euro und damit um rund 99 Mio. Euro mehr als 2014–2016. In der aktuellen Berichtsperiode stiegen die jährlichen Neubewilligungen kontinuierlich an (2017: 217,3 Mio. Euro, 2018: 230,8 Mio. Euro, 2019: 237,4 Mio. Euro). Mit kumuliert 570,1 Mio. Euro wurde

Abbildung 5.2.3-1: Neubewilligungssummen des FWF nach Universitäten 2017–2019 (kumuliert, in Mio. Euro)

Quelle: FWF

der Großteil der Fördermittel von Universitäten eingeworben, was im Durchschnitt 83,2% des Gesamtbetrags für Neubewilligungen entspricht. Zwischen den österreichischen Universitäten bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich der neubewilligten Fördersummen des FWF (Abbildung 5.2.3-1). Das ist zum einen auf die Größe der Universitäten zurückzuführen, zum anderen spielt auch die fachliche Ausrichtung eine Rolle, wodurch insbesondere Technische und Medizinische Universitäten hohe Summen des FWF einwerben können. Projekte in den Natur- und Technischen Wissenschaften erfordern außerdem häufig hohe Sachmittelinvestitionen (z.B. Laborausstattung), was sie tendenziell teurer macht als Projekte in den Sozial- und Geisteswissenschaften. Die Universität Wien konnte 2017–2019 mit 143,2 Mio. Euro mit Abstand die meisten Mittel des FWF lukrieren. Das entspricht einem Anteil von 25% aller universitären Neubewilligungssummen. Diese dominante Rolle ist neben der Größe der Universität auch auf die fachliche Vielfalt zurückzuführen. Hinter der Universität Wien folgen – mit einer etwa halb so großen Neubewilligungssumme – die Medizinische Universität Wien (65,3 Mio. Euro), die Technische Universität Wien (63,8 Mio. Euro) und die Universität Innsbruck (61,5 Mio. Euro). Betrachtet man die Neubewilligungssummen nach Universitätstyp, so zeigt sich, dass insbesondere die Volluniversitäten erfolgreich Mittel des FWF lukrieren konnten. 2017–2019 konnten sie mit 274,1 Mio. Euro fast die Hälfte (48,1%) aller universitären Mittel einwerben und damit ihre dominante Position der letzten Jahre halten. Dahinter folgen die Medizinischen Universitäten (21,3% bzw. 121,4 Mio. Euro), die Technischen Universitäten (16% bzw. 91,4 Mio. Euro) und die sonstigen Universitäten (11,3% bzw. 64,4 Mio. Euro). Dass auf die Kunstuniversitäten 3,3% aller universitären Neubewilligungen bzw. 18,8 Mio. Euro entfallen, zeigt, dass es gelungen ist, die Kunstuniversitäten verstärkt in das Forschungsförderungssystem zu integrieren. Sie konnten ihren Anteil an den lukrierten Mitteln des FWF zum Vergleichszeitraum 2014–2016 (1,9% oder 9,5 Mio. Euro) um 74% deutlich steigern (BMBWF 2018a, S. 137). Ein großer Teil der Fördermittel des FWF (universitär und außeruniversitär) fließt in die Finanzierung von wissenschaftlichem Personal. Im Jahr 2019 wurden insgesamt Gehälter von 4.176 Personen finanziert (2017: 4.078, 2018: 4.155). Von allen ausgezahlten Förderungen im Berichtszeitraum (2017–2019) diente mit 48,8% fast die Hälfte der Finanzierung von Doktorandinnen und Doktoranden („Praedocs“), was die Bedeutung des FWF für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verdeutlicht (Abschnitt 4.2.2). Von diesen Mitteln zur Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden dienten 44% der Förderung von Frauen. 34,9% der Mittel im Berichtszeitraum finanzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Doktorat (42% davon Frauen) und 16,2% sonstiges Personal (58% davon Frauen).