Personalplanung, Personalauswahl und Personalentwicklung sind die Grundlage für die Sicherung und Entwicklung von Qualität in Lehre, Forschung und Organisation an Universitäten. Die Universitäten haben ihre Angebote zur Personalentwicklung im Berichtszeitraum weiter professionalisiert und ausgebaut, die Qualitätssicherungsmechanismen bei Personalentscheidungen verbessert und ihre Personalstrukturplanung im Hinblick auf das neue Universitätsfinanzierungsmodell ausgerichtet. Das vorrangige Ziel war dabei eine Verbesserung der Betreuungsrelationen in besonders nachgefragten Fächern. Ein Schwerpunkt lag auch in der weiteren Umsetzung und Qualitätssicherung des Laufbahnmodells, um dem wissenschaftlichen Nachwuchs attraktive, durchgängige Karrierewege zu ermöglichen. Das BMBWF hat mit der UG-Novelle 2018 die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rasche und flexible Besetzung von exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschaffen (Abschnitt 4.1.1). Die neue Regelung im Rahmen des § 99a UG ermöglicht es Universitäten, bis zu 5% der gemäß § 98 UG im Entwicklungsplan festzulegenden Stellen für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren als flexible Stellen, die weder einer fachlichen Widmung noch einer Ausschreibung bedürfen, vorzusehen. Den Universitäten steht dadurch ein neues Instrument im Wettbewerb um die besten Köpfe zur Verfügung. Eine Weiterentwicklung dieser Regelung zur weiteren Stärkung des Wissenschaftsstandorts Österreich ist mit der UG-Novelle 2021 geplant. Die Personalstrukturplanung in der LV-Periode 2019–2021 wird wesentlich von der Steuerungslogik der neuen Universitätsfinanzierung und den hochschulpolitischen Zielsetzungen vorgegeben. Mit den einzelnen Universitäten wurden finanzierungsrelevante Zielwerte im Hinblick auf die zu besetzenden Stellen im Bereich des hochqualifizierten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, den „Professuren und äquivalenten Stellen“, vereinbart (Abschnitt 4.1.2.). Die konkreten Zielwerte nach Fächer- gruppen wurden im Hinblick auf die Stärkung bestimmter Forschungsfelder sowie zur Verbesserung der Betreuungsrelationen berechnet. Über alle Universitäten hinweg sind demnach bis zum Ende des zweiten Leistungsvereinbarungsjahres 2020 knapp 360 neue Professuren und äquivalente Stellen zu besetzen. Einer Zwischenanalyse zufolge ist die Erreichung der Zielwerte für die meisten Universitäten realistisch, wenn auch die eine oder andere Universität diese voraussichtlich auf Fächergruppenebene verfehlen wird. Im Bereich der Nachwuchsförderung haben die Universitäten im Berichtszeitraum ihre Angebote und Fördermaßnahmen weiter ausgebaut. Einen Schwerpunkt bildete weiterhin die qualitative Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung in Richtung strukturierte Doktoratsausbildung, sodass mit Ende 2020 an allen bis auf einer Universität eine solche eingeführt war.