3 Finanzierung und Steuerung der Universitäten
Die Universitäten sind Einrichtungen der Republik Österreich und werden daher überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Sie sind für die Gesellschaft und ihre Entwicklung von zentraler Bedeutung, weshalb eine ausreichende Finanzierung für die Erbringung ihrer zahlreichen Leistungen sicherzustellen ist. Die Bundesregierungen der letzten Jahre haben die Universitätsbudgets bisher für alle LV-Perioden merklich erhöht. Bereits die LV-Periode 2016–2018 brachte mit einer Budgetsteigerung von insgesamt 615 Mio. Euro gegenüber der Vorperiode ein positives Ergebnis. Das war auch darauf zurückzuführen, dass die Universitäten ihre Effizienzpotenziale sehr erfolgreich ausschöpfen konnten. Die diesbezügliche Zielvorgabe für zu hebende Effizienzreserven von 300 Mio. Euro wurde mit 360 Mio. Euro sogar übertroffen. In der LV-Periode 2019–2021 wurde das Universitätsbudget um 1,3 Mrd. Euro auf 11 Mrd. Euro erhöht und gleichzeitig die lange vorbereitete neue Universitätsfinanzierung eingeführt. Damit wird ein Großteil des Budgets auf Basis der prüfungsaktiv betriebenen Studien und des wissenschaftlichen Personals verteilt, wodurch die Studierenden und die an den Universitäten tätigen Forscherinnen und Forscher bzw. die Lehrenden in den Fokus der Steuerung treten. Mit der Schaffung von rund 370 zusätzlichen Professuren und Äquivalenten werden insbesondere Schwerpunkte auf die Stärkung der von der Wirtschaft stark nachgefragten MINT-Fächer und die gezielte Verbesserung der Betreuungsverhältnisse in von den Studierenden besonders stark nachgefragten Studienfeldern gelegt. Als zusätzliches Anreizsystem zur Umsetzung strategischer Zielsetzungen des BMBWF wurde die neue Universitätsfinanzierung außerdem mit Erfolgsfaktoren zur Qualitätssicherung in der Lehre sowie mit Maßnahmen der sozialen Dimension in der Lehre verknüpft. Zur Förderung von Digitalisierung im Universitätsbereich und in Ergänzung zu den in den Leistungsvereinbarungen festgelegten Digitalisierungsmaßnahmen werden zudem 50 Mio. Euro aus der Universitätsfinanzierung 2019–2021 über die Ausschreibung „Digitale und soziale Transformation in der Hochschulbildung“ vergeben (Kapitel 2).
Die Bemühungen der Universitäten, die in den Leistungsvereinbarungen 2019–2021 vereinbarten Zielsetzungen zu erreichen, zeigten sich auch in der COVID-19-Krise. In kürzester Zeit wurde die Lehre auf digitale Lehr- und Lernformen umgestellt, um den Studierenden weiterhin ein aktives Studieren zu ermöglichen. Für ihr Personal haben sich Universitäten in der Krise grundsätzlich als solide und verlässliche Arbeitgeberinnen bewährt. Für die Fortsetzung des mit der neuen Universitätsfinanzierung beschrittenen erfolgreichen Weges ist es nun wichtig, die im aktuellen Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehene konsequente Fortführung und Weiterentwicklung des Finanzierungsmodells mit einem entsprechenden Universitätsbudget bis 2027 in die Tat umzusetzen. Im Oktober 2020 erfolgte die Festlegung des Gesamtbetrags für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022–2024 mit 12,3 Mrd. Euro, was einer erneuten Steigerung gegenüber der Vorperiode um 1,3 Mrd. Euro bzw. um 12% entspricht.