Der Wunsch nach einem alle Hochschulsektoren umfassenden strategischen Planungsdokument besteht bereits seit längerer Zeit und wurde auch vom Rechnungshof in seiner Prüfung 2017 empfohlen (Rechnungshof 2017, S. 83). Aufgrund der gemeinsamen Verortung aller Hochschulen im BMBWF wurde im Jahr 2019 mit der Ausarbeitung des HoP begonnen. Als strategisches Dokument wird er den Fokus auf die Hochschulbildung im Dreieck Lehre – Forschung – Dritte Mission und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft legen. Er ist in Ergänzung zu Forschungsstrategien, wie z.B. der FTI-Strategie der Bundesregierung, zu sehen. Im Gegensatz zum Hochschulplan 2011, welcher vorrangig prozessorientiert war und auf den die Universitätsfinanzierung NEU, die Einführung der Forschungsinfrastruktur-Datenbank, die Hochschulkonferenz und der Bauleitplan zurückgehen, ist der HoP als Policy-Dokument konzipiert. Der HoP soll vor allem aber Aussagen zu großen inhaltlichen Linien machen. Mit einem mittel bis langfristigen Planungshorizont von zehn Jahren soll der HoP somit das leitende Strategiepapier des BMBWF im Bereich der Hochschullehre werden.
Aufgrund der durch COVID-19 entstandenen Herausforderungen für die Hochschulen sowie das BMBWF hat sich der Erarbeitungsprozess des HoP etwas verzögert. Im Herbst 2019, in einer sehr frühen Planungsphase, wurde mit einem fragengeleiteten Workshop mit zehn Expertinnen und Experten aus Österreich und Deutschland der Konsultationsprozess eingeleitet. Auf Basis dessen wurden mögliche Inhalte des künftigen HoP identifiziert sowie strukturiert und als erste Ergebnisse in der Hochschulkonferenz präsentiert und diskutiert. Derzeit befindet sich der Strategieentwurf in einer internen Überarbeitung, mit einer Finalisierung wird im Laufe des Jahres 2021 gerechnet.
Tabelle 1.2-1: Organisationsrahmen der Hochschulsektoren
Öffentliche Universitäten | Fachhochschulen | Privatuniversitäten | Pädagogische Hochschulen | |
Gesetzliche Grundlage | Universitätsgesetz 2002 – UG | Fachhochschulgesetz – FHG | Privathochschulgesetz – PrivHG | Hochschulgesetz 2005 – HG |
Rechtsstatus | Unabhängiger Rechtsträger unter öffentlichem Recht | Unterschiedliche Rechtsträger hauptsächlich unter privatem Recht | Unterschiedliche Rechtsträger hauptsächlich unter privatem Recht | Bundes oder private Institutionen |
Steuerungsinstrumente | GUEP (Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan) | FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan | n/a | PH-Entwicklungsplan |
Gradder Autonomie | Autonomie | Autonomie | Autonomie | Teilweise Autonomie |
Aufsicht | Staatliche Aufsicht | Akkreditierung | Akkreditierung | Staatliche Aufsicht |
Finanzierung | Hauptsächlich staatliche Finanzierung: Universitätsfinanzierung NEU im Wege von Leistungsvereinbarungen | Studienplatzfinanzierung durch Bund und weitere Finanzierungen (z.B. Länder) | Keine institutionelle Finanzierung durch Bund | Öffentliche undprivate Trägerschaft |
Aktuelle Anzahl | 22 | 21 | 16 | 14 |
Quelle: BMBWF, Stichtag: 1.1.2021
Der österreichische Hochschulraum umfasst aktuell 22 öffentliche Universitäten, 21 Fachhochschulen, 16 Privatuniversitäten und 14 Pädagogische Hochschulen (Stand 1.1.2021). Im Berichtszeitraum sind mit der Bertha von Suttner Privatuniversität, der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik und der Central European University drei neue Hochschulen dazugekommen.
Die Hochschultypen weisen unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Finanzierungssysteme sowie verschiedene Ausmaße an institutioneller Autonomie auf, die sich auch in unterschiedlichen Aufsichtsstrukturen und Steuerungsinstrumenten des BMBWF äußern. Dementsprechend liegen für die einzelnen Hochschulsektoren unterschiedliche Entwicklungsperspektiven nahe.
Die Entwicklungsperspektive der öffentlichen Universitäten ergibt sich vor allem aus der Herausforderung des enormen Anstiegs der Studierendenzahlen in den letzten Jahrzehnten. Dieser hat den Universitäten die Leistungserbringung in Grundlagenforschung und forschungsgeleiteter Lehre erschwert. In einer zukünftigen abgestimmten Entwicklung des Hochschulraums soll daher die Forschungsstärke der Universitäten sowohl in der Wissensgenerierung als auch in der Wissensvermittlung deutlicher als bisher zur Geltung gebracht werden. Die Entwicklungsperspektive der Fachhochschulen beruht vor allem auf ihrem Gründungsauftrag, Studiengänge auf Hochschulniveau anzubieten, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen. Dies führt zu spezifischen Angeboten, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einer immer diverseren Studierendenpopulation eingehen. Gerade in Bezug auf eine Verbreiterung der Teilhabe an Bildung und dem Berufsfeldbezug der Studienangebote ist die Rolle der Fachhochschulen im österreichischen Bildungsraum zu stärken.
Die Entwicklungsperspektive der Privatuniversitäten wird aktuell mit dem neuen Privathochschulgesetz (PrivHG) 2021 gelegt, das eine innere Differenzierung im Sektor der privatrechtlich organisierten Hochschulen in Österreich etabliert. Ziel ist es, privaten Bildungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich zunächst als (lehrbetonte) Privathochschule zu akkreditieren und erst in der weiteren institutionellen Entwicklung zu entscheiden, ob man Privatuniversität werden will und die damit verbundenen Voraussetzungen (z.B. Forschungsumfeld, Doktorat) erfüllen kann.
Die Entwicklungsperspektive der Pädagogischen Hochschulen liegt auf einer Vertiefung der gesetzlich verankerten Kooperation mit den Universitäten zur Ausbildung künftiger Pädagoginnen und Pädagogen. Zu den speziellen Herausforderungen zählen die Vorbereitung künftiger Pädagoginnen und Pädagogen auf die dynamischen Veränderungen der Schule (z.B. Umgang mit Diversität, Digitalisierung) ebenso wie die Förderung des wissenschaftlich-professionsbezogenen Nachwuchses.